Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87 |
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Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 245
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 31
- VersR 1989, 959
- DVBl 1989, 1094
- NVwZ 1990, 194 (Ls.)
- ZfBR 1990, 211
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB - entsprechendes gilt für §§ 43 a.F., 41 n.F. OBG NW - maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 - 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04
Immobilien - Gemeinde muss auf drohende Veränderungssperre hinweisen!
- BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04
Amtshaftung - Zusage einer Gemeinde für den Bau eines Einkaufszentrums
Darüber hinaus war bereits vor Schaffung des neuen § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB, der dies ausdrücklich ausspricht, in der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehrten (vgl. BVerwGE 42, 331, 333; BVerwG DVBl. 1977, 529 f; Senatsurteil BGHZ 76, 16, 22; Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245).
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines …
Für die Frage, ob eine amtliche Auskunft richtig und sachgerecht ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sie von dem Empfänger aufgefaßt wird und werden kann und welche Vorstellungen zu erwecken sie geeignet ist (Senat, NJW 1980, 2573 = LM § 839 (Fe) BGB Nr. 59 = WM 1980, 1199 und NJW 1990, 245 = VersR 1989, 959 jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 = NJW 1990, 245, 247 m.w.N.;… vgl. Senatsbeschluß vom 28. Februar 1991 - III ZR 252/89 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 2). - BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92
Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im …
Dabei genügt allerdings im allgemeinen, daß der Verletzte die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Amtspflichtverletzung als naheliegend, eine Amtshaftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, daß dem Verletzten die Erhebung der Klage zugemutet werden kann (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 bis 3; Urteil vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92 - VersR 1993, 966, 968, für BGHZ 122, 317 vorgesehen). - BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs
Insoweit hat der Senat vielmehr keine Bedenken, die Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 122, 317 auf den vorliegenden Fall anzuwenden: Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 bis 3, jew.m.w.N.). - BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - NJW 1990, 245, 247). - BVerwG, 02.01.2012 - 4 BN 32.11
Darf gerichtlicher Vergleich Bauleitplanung vorsehen?
Die Beschwerde setzt sich mit dieser Begründung nicht auseinander; sie beruft sich lediglich auf die Beschlüsse des Senats vom 28. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 37.00 - (Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 40) und vom 28. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 40.05 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 123) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - (BRS 53 Nr. 12).Im Urteil vom 11. Mai 1989 (a. a. O. juris Rn. 22) hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehren (ebenso BVerwG, Urteil vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ;… Beschluss vom 28. Dezember 2005 a. a. O.).
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 252/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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