Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92 |
Volltextveröffentlichungen
- HRR Strafrecht
§ 234 StGB; Art. 4 EMRK; § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); besonders schwerer Fall des Diebstahls.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 234
Unzulässige Vermittlung medizinischer Kenntnisses durch psychologische Gutachten - Menschenraub - Einbruchdiebstahl - Subjektive Seite sexualbezogener Handlungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 212
- NJW 1993, 2252
- NJW 1993, 2252 (zu 2.
- MDR 1993, 889
- MDR 1993, 889 (zu 2.)
- NStZ 1993, 490
- NStZ 1993, 490 (zu 2.)
- StV 1993, 522
- StV 1993, 522 (zu 3.)
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07
"Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Auch eine sexuelle Absicht des Täters ist in diesem Fall - anders als bei äußerlich ambivalenten Handlungen - nicht erforderlich (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6).Auch eine sexuelle Absicht des Täters ist in diesem Fall - anders als bei äußerlich ambivalenten Handlungen - nicht erforderlich (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6;… Hörnle in MünchKomm § 184 f Rdn. 2 ff.;… Wolters/Horn in SK-StGB § 184 f Rdn. 2).
c) Eine Anwendung des § 179 Abs. 1 StGB scheidet auch nicht deshalb aus, weil den Angeklagten das Bewusstsein fehlte, dass ihren Handlungen eine Sexualbezogenheit innewohnte (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6).
- BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99
Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des …
§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB setzt nicht voraus, daß der Täter aus einem Gebäude stiehlt; ein umzäunter Lagerplatz reicht insoweit aus (vgl. BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einsteigen 1 m.w.Nachw.).§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB setzt allerdings nicht voraus, daß der Täter aus einem Gebäude stiehlt; ein umzäunter Lagerplatz reicht insoweit aus (vgl. BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einsteigen 1 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08
Überspannte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei …
Die von der Strafkammer angenommene Tateinheit zwischen beiden Tötungsdelikten führt ohne Weiteres zur Aufhebung des Urteils insgesamt (vgl. BGH NJW 1993, 2252;… Kuckein in KK 6. Aufl. § 353 Rdn. 12 m. w. N.).
- BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige …
c) Der Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223a Abs. 1 StGB ist zwar für sich alleine genommen rechtsfehlerfrei, er unterliegt aber aufgrund der Aufhebung der Verurteilung wegen des tateinheitlich begangenen erpresserischen Menschenraubs dennoch ebenfalls der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.). - BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
Vermögensschaden als Voraussetzung für ein Betrugsdelikt
Der Schuldspruch wegen Urkundenfälschung weist zwar keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf; da die Strafkammer - für sich genommen zutreffend - von Tateinheit zwischen Betrug und Urkundenfälschung ausgeht, kann dieser Schuldspruch aber gleichwohl insgesamt nicht bestehen bleiben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.). - BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96
StGB § 20, § 21; StPO § 244
Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.;… BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522 ; 1995, 398). - BGH, 20.12.2004 - 1 StR 527/04
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung gleich nahe liegender …
Dies umfaßt wegen der gegebenenfalls vorliegenden Tateinheit auch den von einem etwaigen Rücktritt unberührten und auch sonst für sich genommen rechtsfehlerfreien Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.N.). - BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
StPO § 261
Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu bedenken haben, daß grundsätzlich die Beurteilung der Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse verlangt, so daß zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlaßt erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt). - BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
StGB § 181
Da die Strafkammer Tateinheit zwischen sämtlichen vom Angeklagten verwirklichten Delikten bejaht hat, konnte das Urteil insgesamt keinen Bestand haben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.). - BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96
StGB § 52
Die danach gebotene Aufhebung des Schuldspruchs umfaßt auch den Schuldspruch wegen des tateinheitlich abgeurteilten Waffendelikts (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.). - BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
StGB § 242, § 52; StPO § 260, § 358
- BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
Revision der Staatsanwaltschaft zwecks Erreichung einer Verurteilung auch wegen …
- BGH, 09.08.1995 - 1 StR 282/95
StGB § 306
- KG, 19.05.1994 - 25 U 3120/93
Time-sharing-Vertrag und Transparenzgebot
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