Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98 |
Sprachanalyseeinrichtung
§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit einer Datenverarbeitungsanlage (Hardware)?
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
PatG 1981 § 1 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JurPC
PatG 1981 § 1 Abs. 1
Sprachanalyseeinrichtung - aufrecht.de
Patentierbare Software
- stroemer.de
Softwarepatentierung
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Erleichterung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 1 Abs. 1
Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Patentschutz für Software - "Sprachanalyseeinrichtung"
- Kommunikation & Recht
Patentschutz für Software - »Sprachanalyseeinrichtung«
Kurzfassungen/Presse
- Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Patentrecht / Sprachanalyseeinrichtung / technischer Charakter
Besprechungen u.ä. (3)
- uni-duesseldorf.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Erleichterung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen
- fitug.de (Entscheidungsbesprechung)
Sprachanalyse-Pingpong
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 144, 282
- NJW 2000, 3282
- MDR 2000, 1447
- GRUR 2000, 1007
- BB 2000, 1696
- K&R 2000, 453
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
Wettbewerbsrecht - Patentierungsverbot für Computerprogramme
Der vorstehenden Bewertung der Kategorie des Anspruchs 22 steht auch nicht entgegen, daß der Senat in der in BGHZ 144, 282 ff. veröffentlichten Entscheidung mit dem Stichwort "Sprachanalyseeinrichtung" bei einer Datenverarbeitungsanlage, auf welcher die Bearbeitung von Texten vorgenommen wird, technischen Charakter angenommen hat, weil der Patentanspruch eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung betrifft. - BPatG, 21.03.2003 - 5 W (pat) 11/01 Der Senat sieht sich bei dieser kategoriellen Wertung im Einklang mit der Betrachtungsweise, die bei der Beurteilung des technischen Charakters von Vorrichtungen, welche mit einem Computerprogramm geladen werden, für zulässig angesehen wird; unbeschadet des Umstandes, daß der Rechner in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, läßt sich nach dem neueren Verständnis der Technizitätsprüfung, damit folgerichtig aber auch bei der Kategorieprüfung, die der Anmeldung zugrunde liegende Lehre auch als Vorrichtung und nicht allein als Verfahren oder in Form eines Programms beanspruchen, mögen auch für die Wertung der erfinderischen Leistung andere Schwerpunkte gesetzt werden können (vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1008 - Sprachanalyseeinrichtung; 2002, 143, 145 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).
Daß auf dem Datenträger Programmdaten gespeichert werden, nimmt ihm nicht seinen Erzeugnischarakter (ebensowenig wie es ihm seinen technischen Charakter nimmt, vgl für den Fall des Rechners mit eingegebenem Programm; BGH GRUR 2000, 1007, 1008 Sprachanalyseeinrichtung).
Für die kategorielle Zuordnung erscheint es aber angesichts der mit der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung bewirkten "Öffnung" (Kraßer GRUR 2001, 959, 964 mwN) der Schutzmöglichkeit für Problemlösungen die mit Computerprogrammen arbeiten, nicht als entscheidend, ob der Datenträger als solcher (das Speichermedium als solches) zur Begründung der Erfindungshöhe beiträgt; die Notwendigkeit, die erfinderische Leistung nicht allein nach der gewählten Anspruchskategorie, sondern unter besonderer Berücksichtigung dessen zu beurteilen, was nach der beanspruchten Lehre "im Vordergrund steht" (vgl BGH GRUR 2002, 143, 145 - Suche fehlerhafter Zeichenketten), zwingt nicht zugleich dazu, statt der gewählten Anspruchskategorie nur eine solche gelten zu lassen, die sich aufgrund der im Vordergrund stehenden (oder "der Anmeldung zugrunde liegenden", vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1009 Sprachanalyseeinrichtung) Lehre bestimmt.
Dem in den Schutzansprüchen 1 bis 10 zunächst unter Schutz gestellten "System zur variablen Tarifierung" hat der angefochtene Beschluß die Technizität unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation; GRUR 2000, 1007 - Sprachanalyseeinrichtung) zuerkannt.
Der beschließende Senat sieht sich berechtigt, bei der Frage nach der technischen Natur ebenso wie bei der nach der kategoriellen Einordnung des unter Schutz gestellten Gegenstands mit Rücksicht auf die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung davon auszugehen, als was die der Anmeldung zugrunde liegende Lehre beansprucht wird, nämlich als Vorrichtungs-, als Verfahrensanspruch oder in Form eines Programms (vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1009 - Sprachanalyseeinrichtung).
- BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03
elektronischer Zahlungsverkehr
Das Bundespatentgericht hat dabei übersehen, daß der Senatsbeschluß "Suche fehlerhafter Zeichenketten" nicht von dem sich aus § 1 Abs. 1 PatG ergebenden Erfordernis der Technizität des Gegenstands handelt, für den um Patentschutz nachgesucht wird (vgl. hierzu BGHZ 143, 255 - Logikverifikation; BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), sondern sich mit der Frage des in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG geregelten Patentierungsausschlusses befaßt.
- BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
Dynamische Dokumentengenerierung
Einer Vorrichtung (Datenverarbeitungsanlage), die in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, kommt deshalb ohne weiteres technischer Charakter zu, auch wenn die Vorrichtung erfindungsgemäß der Textbearbeitung dient (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung). - BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03
Rentabilitätsermittlung
Soweit die Rechtsbeschwerde demgegenüber meint, es sei nicht sachgerecht, an Verfahren höhere Anforderungen als an Vorrichtungen zur Datenverarbeitung zu stellen, denen nach der Rechtsprechung des Senats stets technischer Charakter zukomme (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), vernachlässigt sie, daß auch § 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG zu beachten ist und diese Vorschrift nur Programme für Datenverarbeitungsanlagen, nicht aber solche Anlagen selbst betrifft. - BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03
Anbieten interaktiver Hilfe
Soweit die Rechtsbeschwerde demgegenüber meint, es sei nicht sachgerecht, an Verfahren höhere Anforderungen als an Vorrichtungen zur Datenverarbeitung zu stellen, denen nach der Rechtsprechung des Senats stets technischer Charakter zukomme (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), vernachlässigt sie, daß auch § 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG zu beachten ist und diese Vorschrift nur Programme für Datenverarbeitungsanlagen, nicht aber solche Anlagen selbst betrifft. - BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00
Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent
Daß ein Arbeitsgang durch Menschen eingeleitet oder ausgelöst wird, nimmt ihm allein nicht die erforderliche Technizität (vgl. BGHZ 144, 282, 289 - Sprachanalyseeinrichtung).Die Technizität der auf diese Weise hergerichteten Anlage, die sich aus den automatischen Abläufen des Verbindungsaufbaus und der Aufrechterhaltung der Verbindung ergibt, wird damit nicht in Frage gestellt (vgl. dazu auch BGHZ 144, 282, 289 - Sprachanalyseeinrichtung).
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07
Glasflaschenanalysesystem
Denn für die Technizität einer erfindungsgemäßen Lehre genügt ihre Einbettung in eine technische Vorrichtung, wie sie im Streitfall gegeben ist (für Sachansprüche BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung; für Verfahrensansprüche BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten). - BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren
Darin, dass das Bundespatentgericht dem Antragsteller keine Gelegenheit gegeben hat, sich nachträglich zur vermeintlich vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vertretenen Rechtsauffassung zum Verhältnis der Beschlüsse des Senats X ZB 33/03 und X ZB 34/03 vom 19. Oktober 2004 zu den Leitsätzen 1 und 2 der Entscheidung BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung - zu äußern, liegt keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. - BPatG, 29.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
Technische Bedeutung eines beanspruchten Erfindungsgegenstands aus dem Bereich …
Das nach dem Anspruch weiterhin noch erforderliche einleitende Eingreifen des Benutzers (Zahlungsgebers) nimmt dem beanspruchten Verfahren den technischen Charakter nicht, weil damit keine wertende Tätigkeit verbunden ist (BGH GRUR 2000, 1007 - Sprachanalyseeinrichtung; BPatG GRUR 2000, 408 - Gegensprechanlage, bestätigt durch BGH-Beschluß vom 20. November 2001, X ZB 3/00, Umbruch Seite 12). - BPatG, 12.11.2002 - 17 W (pat) 41/01
Technischer Charakter des Verfahrens zur Satzanalyse nach grammatikalischen …
- BPatG, 10.05.2004 - 20 W (pat) 314/02
- BPatG, 18.07.2001 - 4 Ni 39/00
- BPatG, 09.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
- BPatG, 21.11.2006 - 17 W (pat) 72/04
- BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 19/06
- BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 5/07
- BPatG, 01.12.2010 - 17 W (pat) 104/05
- BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 20/06
- BPatG, 15.06.2009 - 19 W (pat) 301/09
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