Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 66b Abs. 1 StGB; § 66 StGB; § 275a Abs. 4 StPO
    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Beurteilung eines Therapieabbruchs; Anforderungen an die Darlegung mangelnder Therapiewilligkeit; erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit: individuelle Prognose; erforderlicher Hand zu erheblichen Straftaten; neue Tatsachen im Sinne des § 66b StGB); Anforderung an die Begutachtung gemäß § 275a Abs. 4 Satz 1 StPO (keine zwingende Begutachtung durch zwei Fachärzte mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung).

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 1; StPO § 275a Abs. 4

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung an strenge Bedingungen geknüpft

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

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  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 11.05.2005, Az.: 1 StR 37/05 (Therapieabbruch als neue Tatsache)" von RiOLG Klaus Michael Böhm, original erschienen in: StraFO 2005, 300 - 305.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.05.2005, Az.: 1 StR 37/05 (Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung)" von PD Dr. Jörg Kinzig, original erschienen in: JZ 2005, 1066 - 1068.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 11.5.2005, 1 StR 37/05 (Nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen Therapieunwilligkeit)" von RiAG Thomas Ullenbruch, original erschienen in: NStZ 2005, 563 - 566.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 50, 121
  • NJW 2005, 2022
  • NStZ 2005, 561
  • StV 2005, 388
  • StV 2006, 64 (Ls.)
  • JR 2006, 32



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05  

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Ob diese Frage bei § 66b Abs. 1 StGB infolge der Verweisung auf "die übrigen Voraussetzungen des § 66" etwa anders zu bewerten wäre, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 561; BGH StV 2006, 67, 70; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Dieser gewichtige Eingriff in Freiheitsgrundrecht und Vertrauensschutz ist auch nach Abwägung mit den Anliegen einer effektiven Gefahrenabwehr zugunsten der Bürger, die vor drohenden Verletzungen gewichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter geschützt werden sollen, nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die Anwendung so restriktiv gehandhabt wird, wie dies der Gesetzgeber ausdrücklich wollte, die Anordnung sich also auf seltene Einzelfälle extrem gefährlicher Täterpersönlichkeiten beschränkt (Gesetzesbegründung aaO S. 10, 12 f.; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71; BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, StV 2006, 66).

    Umstände, die schon für den früheren Tatrichter erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden als neue Tatsachen aus (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NStZ 2005, 684, 686).

    Rechtsfehler, die durch mangelnde Aufklärung oder infolge Nichtberücksichtigung bereits bekannter oder erkennbarer Tatsachen entstanden sind, dürfen nicht durch die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562; 684, 686; StV 2006, 66, 67).

    Dies ergibt sich aus Folgendem: Der Grundsatz, dass das Verfahren nach § 66b StGB nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen dient, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71), gilt nicht nur für die Anlassverurteilung, sondern auch für die Aburteilung späterer Straftaten, namentlich während des Strafvollzugs begangener.

    Dies gilt nicht nur für § 66b Abs. 1 StGB (BGH NStZ 2005, 561, 563), sondern muss auch für § 66b Abs. 2 StGB gelten (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 20; Zschieschack/Rau JR 2006, 8, 13; zu den anders lautenden Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren: Gesetzesbegründung aaO S. 13).

    Grundsätzlich kann auch die (hier mittelbare) Verweigerung einer Therapie zu den in § 66b Abs. 1 und Abs. 2 StGB genannten neuen Tatsachen gehören, die erst nach der Verurteilung und vor Ende des Vollzuges erkennbar werden und auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit nach seiner Entlassung hinweisen, wenn auch ein solcher Umstand für sich allein kaum einmal ausreichen wird, nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen (vgl. BGH NStZ 2005, 561, 562; Gesetzesbegründung aaO S. 13; BVerfGE 109, 190, 241).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06  

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    b) Anders als § 66 b Abs. 1 StGB, der nach seinem Wortlaut fordert, dass die übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllt sind und somit die Feststellung eines Hanges des Verurteilten zu erheblichen Straftaten gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB voraussetzt (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ), verzichtet § 66 b Abs. 2 StGB auf dieses Merkmal (a.A. BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    a) Ein erst während des Vollzugs zu Tage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 17).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue

    Die Frage kann hier jedoch letztlich offen bleiben (so auch unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung, insbesondere des Vertrauensschutzes für Altfälle, BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm), weil jedenfalls die formellen Voraussetzungen des § 66b Abs. 2 StGB gegeben sind, die das Landgericht ebenfalls in seiner Entscheidung bejaht hat.

    Umstände, die für den ersten Tatrichter erkennbar waren, scheiden als neue Tatsachen im Sinne des § 66b StGB aus (BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm).

    Das Verfahren nach § 66b StGB dient auch nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm; Senatsurteil vom 1. Juli 2005 2 StR 9/05 , NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Auch die Verweigerung oder der Abbruch einer Therapie können zwar zu den in § 66b Abs. 1 und 2 StGB erforderten neuen Tatsachen gehören (vgl. BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm).

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  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05  

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Die Therapieunwilligkeit des Verurteilten kann eine "neue Tatsache" im Sinne des § 66 b StGB darstellen (vgl. BGH NStZ 2005, 561, 563).

    Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein (BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12 und 13; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562).

    aa) "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind zunächst nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).

    cc) Nicht zu beanstanden ist auch die Bewertung der Therapieunwilligkeit des Verurteilten als "neue Tatsache" im Sinne des § 66 b StGB (vgl. BGH NStZ 2005, 561, 563).

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05  

    Entscheidung über die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Umstände, die für den ersten Tatrichter erkennbar waren, scheiden daher als neue Tatsachen aus (vgl. BGH 1 StR 37/05 - Urteil vom 11. Mai 2005).

    § 66 b StGB verstößt weder gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG, welches auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 109, 133, 167), noch gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).

    Umstände, die für den ersten Tatrichter erkennbar waren, scheiden daher als neue Tatsachen aus (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05).

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Sofern sich seine jetzige Verweigerung nur als Fortsetzung dieses Verhaltens darstellt, wäre sie kein Umstand, auf den die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gestützt werden könnte (vgl. BGHSt 50, 121, 130; 275, 280 f.).

    Im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten ist ihre Anordnung nur dann verhältnismäßig, wenn die Gefahrenprognose auf einer umfassenden Gesamtwürdigung beruht, die sich an die Feststellung der neuen erheblichen Tatsachen anschließt, und in die sämtliche weitere prognoserelevante Umstände einfließen ( BGHSt 50, 121, 125; 275, 277 f.).

    Dies wäre angesichts der Schwere des Eingriffes in die Freiheitsrechte des Verurteilten nicht ausreichend ( BGHSt 50, 121, 130 f.; vgl. zu § 66 StGB BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06).

    Der Senat hält - wie bereits für § 66b Abs. 1 StGB ausgesprochen ( BGHSt 50, 121, 132) - auch im vorliegenden Fall, in welchem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sich auf § 66b Abs. 2 StGB stützt, Feststellungen zum Vorliegen eines Hanges zur Begehung erheblicher Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB für erforderlich (so auch BGHSt 50, 373, 381; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66b Rdn. 20; a.A. BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 66b Rdn. 8).

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip;

    Neben dieser ausführlichen und schlüssigen Begründung der Gefährlichkeit anhand individueller Kriterien hat das Landgericht die Darlegung statistischer Rückfallrisiken ersichtlich nur ergänzend herangezogen (vgl. hierzu BGHSt 50, 121, 130 f.).

    Es ist in der Rechtsprechung schon grundsätzlich entschieden, dass die in § 66b StGB vorgesehene tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) für den Fall, dass die Anlasstat vor dem Inkrafttreten dieser Norm begangen worden war, bei enger Begrenzung des Anwendungsbereichs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist ( BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 124; 50, 180, 185).

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

    Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein ( BGHSt 50, 121, 126; BVerfG [Kammer] StV 2006, 574 Rdn. 18).

    Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden ( BGHSt 50, 121, 126; BVerfG [Kammer] StV 2006, 574 Rdn. 18).

    Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden ( BGHSt 50, 121, 126; BVerfG aaO Rdn. 20).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05  

    Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur

    Zwar ist die ausreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig gegeben, wenn die Hangtätereigenschaft festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08  

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Hierdurch unterscheidet sich § 66b Abs. 3 StGB von den Vorschriften des § 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB, wonach (wesentliche) neue, erst nachträglich entstandene Tatsachen oder eine nachträgliche Erweiterung der Kognitionsbefugnis vorliegen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris, Rn. 34 sowie BGHSt 50, 121 ; 50, 275 ; 51, 185 ).
  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06  

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08  

    Zu verbüßende Freiheitsstrafe nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06  

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (einschränkende Auslegung der neuen Tatsache;

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Vorliegen der übrigen

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen);

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08  

    Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach

  • BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen aus dem

  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09  

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12  

    Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10  

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06  

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06  

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05  
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09  

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06  

    Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05  

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09  

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Wahrscheinlichkeit weiterer schwerer

  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

  • BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 452/07  

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (unzureichende Begründung

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (im Laufe des Vollzugs eintretende

  • LG Münster, 08.07.2005 - 2 AR 30 Js 251/95  
  • LG Bochum, 27.07.2005 - 8 KLs 36 Js 59/02  
  • LG Kaiserslautern, 06.10.2005 - 6110 Js 16066/99 SVn 4  

    Zu den erhöhten Anforderungen einer nachträglichen Sicherverwahrung: 1. Was unter

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11  

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09  

    Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12  

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • OLG Jena, 08.06.2005 - 1 Ws 196/05  

    Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08  

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung, Unterbringungsbefehl, EGMR, Folgenabwägung,

  • LG Mannheim, 16.08.2005 - 1 Ks 200 Js 13129/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Besondere Anforderungen an die erforderlichen

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