Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Sondernutzungserlaubnis - Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Abstellen eines Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern
- IWW (Kurzinformation)
Werbung im Autohaus - Mobile Werbeanhänger auch ohne straßenrechtliche Erlaubnis nicht abmahnfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.5.2006)
Öffentliches Parken von Autoanhängern voller Werbung erlaubt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Abstellen von Fahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum ist nicht wettbewerbswidrig
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern; Wettbewerbsrecht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verbotswidriges Abstellen von Werbeanhängern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbung nicht wettbewerbswidrig
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Abstellen von Fahrzeuganhängern mit Werbeschildern zulässig
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Werbeschildern an abgestellten Anhängern
- arzt-recht.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Werbeschilder auf Kfz-Anhängern
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Abstellen von Kfz-Anhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum ohne Sondernutzungserlaubnis ("Kfz-Anhänger mit Werbeschildern")
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.08.2002 - 6 O 172/02
- OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02
- BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 3358 (Ls.)
- MDR 2007, 43
- GRUR 2006, 872
- NZV 2006, 649 (Ls.)
- NVwZ 2006, 1206
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 132/06
Datenschutzverletzung abmahnfähig
Dass die verletzte Norm einen Marktbezug aufweisen muss, war schon zum alten Recht entschieden worden (vgl. nur BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]) und ist nunmehr in § 4 Nr. 11 UWG geregelt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - I ZR 250/03 - GRUR 2006, 872 f. [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]).Denn der Empfänger bewirkt den in der Weitergabe liegenden Rechtsbruch gezielt zu dem Zweck, sich einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil zu verschaffen (von daher unterscheidet sich die Sachlage wesentlich von derjenigen, über welche der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Mai 2006 - I ZR 250/03 - GRUR 2006.872 f. [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern] zu befinden hatte).
- OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt …
15/1487, S. 19 unter Bezugnahme auf BGHZ 150, 343 = GRUR 2002, 825 - [Elektroarbeiten]; BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, WRP 2007, 177 ff., Tz. 12 [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; BGH, GRUR 2006, 872 f. [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]; BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]; Senatsurteil vom 22. Februar 2007 - 2 U 136/06, OLGR 2007, 524 = WRP 2007, 694). - OLG München, 12.01.2012 - 29 U 3926/11
Wettbewerbsverstoß eines Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit …
Die betreffende Vorschrift muss jedenfalls auch die Funktion haben, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln (…vgl. BGH GRUR 2010, 654, Rn. 18 - Zweckbetrieb; BGH GRUR 2006, 872, Rn. 15 - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern ).An dieser Beurteilung ändert angesichts des vorstehend erörterten Gesetzeszwecks nichts, dass § 28 Abs. 3 BDSG ausdrücklich die Zulässigkeit der Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung regelt (vgl. auch BGH GRUR 2006, 872, Rn. 16 ff. - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern ).
- OLG Oldenburg, 30.11.2006 - 1 U 74/06
Wettbewerbsrecht: Unterlassung des Anbietens oder Inverkehrbringens von …
- OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines …
a) Nach § 4 Nr. 11 UWG handelt derjenige unlauter i.S. des § 3 UWG, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und auf diese Weise gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (BGH GRUR 2007, 159 [Tz. 15] - Anbieterkennzeichnung im Internet ; so schon zum alten Recht, dem § 4 Nr. 11 inhaltlich entspricht: BGH GRUR 2007, 162 [Tz. 11] - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft ; GRUR 2006, 872 [Tz. 15] - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern ), was etwa bei einer zum Schutz der Verbraucher erlassenen Vorschrift (BGH GRUR 2006, 949 [Tz. 25] - Kunden werben Kunden ) oder Mindestpreisvorschriften (BGH GRUR 2006 ,955 [Tz. 11] - Gebührenvereinbarung II ) angenommen wird.In seiner Entscheidung GRUR 2006, 872 - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern hat der BGH bei § 16 Abs. 1 HessStrG, wonach die Sondernutzung öffentlicher Straßen von einer Erlaubnis abhängig ist, den gebotenen Marktbezug bei einer ohne Erlaubnis erfolgten Werbung mit Schildern auf einem am Straßenrand geparkten Kraftfahrzeuganhänger verneint.
- OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11
Wettbewerbswidrigkeit eines konkurrierenden Angebots des früheren …
Sie wird aus Sicht des Senats auch nicht durch die dort zitierte Entscheidung "Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern" (BGH GRUR 2006, 872) gestützt. - OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
Wettbewerbsrecht - Marktverhaltensrelevanz umsatzsteuerrechtlicher Normen
Allein der Umstand, dass der Rechtsverstoß reflexartige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen hat, reicht für die Annahme eines Marktbezuges der Vorschrift hingegen nicht aus (BGH, GRUR 2006, 872 f. - [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]).
