Rechtsprechung
| BGH, 11.06.2008 - XII ZB 115/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 c, Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 4 c, Abs. 3
Versorgungsausgleich für Anrechte im Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg - NWB SteuerXpert START
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, § 1587 a Abs. 4 Nr. 2 c, § 1587 a Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 lit. c, Abs. 3
Bewertung von Anrechten aus der Versorgung der Architektenkammer Baden-Württemberg im Versorgungsausgleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Anrechte bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Infolge Bezugs von Altersruhegeld erhöhter Zugangsfaktor bei der Bewertung eines Anrechts im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Infolge Bezugs von Altersruhegeld erhöhter Zugangsfaktor bei der Bewertung eines Anrechts im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 11.6.2008, AZ..XII ZB 115/05 (Späterer Rentenbeginn bei berufsständischer Versorgung)" von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch, original erschienen in: FamRB 2008, 333.
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 07.12.2004 - 3 F 227/04
- OLG Karlsruhe, 23.05.2005 - 2 UF 8/05
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 115/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2008, 1385
- MDR 2009, 91
- NZBau 2008, 584
- FamRZ 2008, 1602
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.03.2009 - XII ZB 117/07
Familienrecht - Vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente
Es wäre dem Versorgungsausgleich fremd, wollte man von diesem objektiven Wert - zum Nachteil des ausgleichspflichtigen Ehegatten -allein deshalb abweichen, weil beim ausgleichsberechtigten Ehegatten eine andere individuelle Bezugsdauer der durch den Wertausgleich erhaltenen Anrechte zu erwarten ist als beim Ausgleichsverpflichteten (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2008 - XII ZB 115/05 - FamRZ 2008, 1602, 1604 f. für den umgekehrten Fall der Berücksichtigung eines erhöhten Zugangsfaktors beim ausgleichspflichtigen Ehegatten).Ebenso spielt es für die Bewertung zum Stichtag Ehezeitende keine Rolle, ob die Verminderung des Zugangsfaktors wegen des vorzeitigen Rentenbezugs - als ein für die Höhe der Versorgung maßgeblicher Umstand - auf einer persönlichen Entscheidung des Anspruchsinhabers oder auf einem gemeinsamen Entschluss der Ehegatten beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 115/05 - FamRZ 2008, 1602, 1604).
- BGH, 29.04.2009 - XII ZB 182/07
Familienrecht - Versorgungsausgleich
Dieser Grundsatz lässt sich aber regelmäßig nur dann verwirklichen, wenn das betreffende Anrecht im Versorgungsausgleich mit seinem zum Stichtag Ehezeitende tatsächlich erreichten wirtschaftlichen Wert unter Zugrundelegung der bis dahin erlangten wertbestimmenden Merkmale Berücksichtigung findet (Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 115/08 - FamRZ 2008, 1602, 1603). - BGH, 13.05.2009 - XII ZB 169/06
Arbeit & Soziales - Rückrechnung einer laufenden Betriebsrente
Nach dem in § 1587 a Abs. 1 Satz 2 BGB niedergelegten Halbteilungsgrundsatz ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte zur Hälfte an allenerworbenen Versorgungsanwartschaften und -rechten des anderen Ehegatten zu beteiligen; das betreffende Anrecht ist dabei mit seinem zum Stichtag Ehezeitende tatsächlich erreichten wirtschaftlichen Wert unter Zugrundelegung der bis dahin erlangten wertbestimmenden Merkmale im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 115/05 - FamRZ 2008, 1602, 1603). - BGH, 01.10.2008 - XII ZB 34/08
Familienrecht - Vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente
Es wäre dann mit dem Halbteilungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen, wenn der Zugangsfaktor auch insoweit unberücksichtigt bliebe, als die für seine Veränderung maßgeblichen Zeiten vorzeitigen Rentenbezugs in die Ehezeit fallen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03 - FamRZ 2005, 1455, 1458; zum erhöhten Zugangsfaktor bei schon während der Ehezeit hinausgeschobenem Leistungsbeginn vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 115/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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