Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 543, 286, 276
    Keine Privilegierung des Mieters beim Verschuldensmaßstab in Bezug auf die fristlose Kündigung begründenden Zahlungsverzug

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen eines eine fristlose Kündigung begründenden Zahlungsverzugs wegen fehlenden Verschuldens eines Mieters bzgl. des Vorliegens der Voraussetzungen des Anspruchs auf ein Minderungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - BGH: Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters!

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung bei fehlerhafter Einschätzung einer Mangelursache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung der Miete und das Verschulden des Mieters

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  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung - Im Zweifel Mietzahlung unter "Vorbehalt", um fristlose Kündigung zu vermeiden // Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Kündigungsrisiko Mietminderung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mietminderung wegen Mängeln kann Kündigungsgrund sein // Im Zweifel besser unter Vorbehalt zahlen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Risiko der überzogenen Minderung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mietminderung kann zur fristlosen Kündigung führen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei geschuldeter Miete: Auch wenn Miete versehentlich zu unrecht gemindert wurde?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Mietminderung - Irrtum über Mangel kann zur fristlosen Kündigung führen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters! (IMR 2012, 362)

Verfahrensgang

  • AG Freising, 27.05.2010 - 7 C 848/09
  • LG Landshut, 23.03.2011 - 13 S 1954/10
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2882
  • NZM 2012, 637
  • IMR 2012, 362



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12  

    Mietrecht - Anforderungen an ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

    Soweit der Beklagte geltend macht, er sei irrig davon ausgegangen, dass er die Vorauszahlungen nicht leisten müsse, könnte ihn dies nur unter den Voraussetzungen eines unvermeidbaren Rechtsirrtums entlasten (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35 Rn. 25, 27 sowie vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11, WuM 2012, 499 Rn.19).
  • LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12  

    Mietrecht - Mietminderung: Trotzdem fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug?

    Weist in einem Prozess um die Zahlung rückständiger Miete das Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ein vom Mieter in Anspruch genommenes Minderungsrecht jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, so entfällt der eine (danach ausgesprochene) fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters (Anschluss BGH Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11-).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11 - ) entfällt der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.

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