Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95   

Nachbarstreit

§ 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, Verteidigungswille

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1996, 29
  • StV 1996, 146



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00  

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 m.w.N.).

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02  

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (anders etwa im Notstandsfall gemäß § 34 StGB; vgl. BGH NStZ 1996, 29; Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 17).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99  

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Für einen objektiven Dritten in der Tatsituation des Angeklagten (vgl. BGH StV 1999, 143, 145) gab es hier zum - lediglich mit Körperverletzungswillen vorgenommenen - Anlegen des Würgegriffs keine mildere Handlungsalternative: Auf die mehrfache Aufforderung zu Beginn der auch vom Angeklagten gegenüber seinem größeren, schwereren und gewaltbereiten Gegner mit bloßer Körperkraft ausgetragenen Auseinandersetzung, sich durch Handzeichen zu ergeben, ist der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußtlose D. nämlich nicht eingegangen (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 29).

    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).

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  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10  

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29, mwN).

    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGHSt 26, 258; BGH NStZ 1996, 29).

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN).

    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00  

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

    Der Einsatz des Messers war unter den gegebenen Umständen auch erforderlich, da er die sofortige Beseitigung des Angriffs des K. erwarten ließ (vgl. BGHSt 27, 336; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 II Verteidigung 4); er war in der Form des im Abstand vor dem Körper Hin- und Herschwingens auch - im Vergleich zum sofortigen Zustechen - das schonendere Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges.

    Selbst wenn er in diesem Augenblick immer noch im Sinn gehabt haben sollte, den Zeugen K. zu bestrafen, so drängte dieses Motiv den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund (vgl. BGH NStZ 1996, 29, 30).

    Denn eine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen; das gilt auch, wenn Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH NStZ 1996, 29, 30 m.w.Nachw.).

  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01  

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258; BGH NStZ 1996, 29).

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 11; BGH NStZ 1996, 29).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12  

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass gegenüber einem unbewaffneten Angreifer der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers in der Regel anzudrohen ist (BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29 f.; Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 258) und, sofern dies nicht ausreicht, der Versuch unternommen werden muss, auf weniger sensible Körperpartien einzustechen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01), doch stehen diese Einschränkungen unter dem Vorbehalt, dass beide Einsatzformen im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02, NStZ 2004, 615, 616; Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 15; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01  

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258; BGH NStZ 1996, 29, StV 1999, 143 = BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04  

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils m. N.).

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12  
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass gegenüber einem unbewaffneten Angreifer der Gebrauch eines Messers in der Regel anzudrohen ist (BGH NStZ 1996, 29 f.; BGHSt 26, 256, 258).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96  

    StGB § 32, § 16; StPO § 261

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95  

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98  

    StGB § 32

  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98  

    StGB § 32

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00  

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum.

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97  

    StPO § 136, § 137; StGB § 32

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96  

    StGB § 32, § 33, § 20, § 21

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98  

    StGB § 33

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97  

    StGB § 223a, § 212, § 213, § 52, § 32

  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10  

    Gegenwärtigkeit des Angriffs; Verteidigungswille im Notwehrrecht;

  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10  

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

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