Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2003 - 2 StR 230/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 21 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 49 StGB; § 50 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit); Totschlag (besonders schwerer Fall); Mordmerkmale (Grausamkeit; Schuldprinzip; Nähe zu Mordmerkmalen); Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit (vertypter Milderungsgrund; Verbrauch: Ausschluss bei Verneinung des besonders schweren Falles infolge verminderter Schuldfähigkeit, während objektive Umstände diesen bereits ausschließen). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 2
Besonders schwerer Totschlag bei "Nähe zum Mord" trotz § 21 StGB - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 200
- StV 2004, 73
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen).
Ansonsten käme man unter Verstoß gegen das Schuldprinzip auf dem Umweg über die Bejahung der Voraussetzungen des § 212 Abs. 2 StGB zu einem dem Mörder zugedachten Strafrahmen (BGH NStZ 1981, 258; BGH, Beschluß vom 11. September 2003 - 2 StR 230/03). - LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 400 Js 146/10
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