Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - 2 StR 230/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 21 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 49 StGB; § 50 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit); Totschlag (besonders schwerer Fall); Mordmerkmale (Grausamkeit; Schuldprinzip; Nähe zu Mordmerkmalen); Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit (vertypter Milderungsgrund; Verbrauch: Ausschluss bei Verneinung des besonders schweren Falles infolge verminderter Schuldfähigkeit, während objektive Umstände diesen bereits ausschließen).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2004, 200
  • StV 2004, 73



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03  

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen).

    Ansonsten käme man unter Verstoß gegen das Schuldprinzip auf dem Umweg über die Bejahung der Voraussetzungen des § 212 Abs. 2 StGB zu einem dem Mörder zugedachten Strafrahmen (BGH NStZ 1981, 258; BGH, Beschluß vom 11. September 2003 - 2 StR 230/03).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 400 Js 146/10  
    Zudem müssen zu der Nähe der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal weitere schulderhöhende Momente von besonderem Gewicht hinzutreten (BGH NStZ 2004, 200; 2001, 647; 1993, 342).
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