Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 2 StGB
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte Revisibilität; pathologisches Spielen; Ausnahmevorschrift; strikte Bindung an die Wert- und Zweckvorstellungen des Gesetzes; Einwirkung durch langjährigen erstmaligen Strafvollzug; mit Veränderung des Lebensalters verbundene Haltungsänderungen). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 438
- StV 2004, 200
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur …
Eine Vermutung dafür besteht nicht (BGH StV 2004, 200, 201). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war; sie müssen auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 m.w.N.).Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war; sie müssen auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 m.w.N.).
Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass Absatz 2 - im Gegensatz zu Absatz 1 - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (vgl. BGH…, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 Rdn. 8 und Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02;… Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 232 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BTDrucks. V/40941 S. 21).
- BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht …
Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …
Die Erwartung, dass ein langjähriger Freiheitsentzug und das Fortschreiten des Lebensalters des Angeklagten bei diesem eine weitere Haltungsänderung bewirken werde, ist zwar bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 261; 2004, 438; 2007, 401;… StV 2008, 139, 140 Rdn. 8).Zwar sind diese Umstände bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 261; 2004, 438; 2007, 401;… StV 2008, 139, 140 Rdn. 8).
- BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der …
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12). - BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Wahrscheinlichkeit weiterer schwerer …
Gegebenenfalls wird es sich im Rahmen der Ermessensausübung mit den Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs und möglicher Therapien auf den bisher noch nicht bestraften Angeklagten eingehend auseinanderzusetzen haben (vgl. BGH NStZ 1996, 331; 2004, 438). - BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler …
Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht daher bei der Ausübung des Ermessens auf die Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs abgestellt (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1; BGH NStZ 2004, 438). - BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11
Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen …
Zudem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der auf § 66 Abs. 2 StGB gestützten Anordnung der Sicherungsverwahrung des ihm dabei eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438). - BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, denn die Urteilsgründe lassen schon nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der auf § 66 Abs. 2 StGB aF gestützten Anordnung der Sicherungsverwahrung des ihm dabei eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGH, NStZ 2004, 438, 439). - BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12
Erörterungsmangel hinsichtlich der Ermessensausübung bei § 66 Abs. 3 StGB.
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438 Rn. 4).
