Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG; § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 28 ErbStG; § 263 StGB; § 153 Abs. 1 AO; § 261 StPO; § 264 StPO; § 77 StGB; § 77b Abs. 1 StGB
    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter Steuervorteil: Stundung; Berichtigungspflicht; Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit; Verantwortlichkeit des Steuerberaters und Zusammenwirken des Erben mit diesem); Betrug; Begriff der prozessualen Tat bei der steuerlichen Pflicht zur nachträglichen Berichtigung (innerer Zusammenhang; einheitlicher Lebenssachverhalt); Verfahrensvoraussetzung des wirksamen Strafantrages (Antragsfrist; Anforderungen an die Kenntnis; Beginn des Fristlaufs beim Versuch).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerhinterziehung - Falschangaben bei Erbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil bei gewichtigen Tatverdacht; Tatbegriff bei falscher Steuererklärung und Unterlassen der Berichtigung einer unvollständigen Steuererklärung; Strafantragsfrist bei einer versuchten Straftat

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Steuerhinterziehung durch unterlassene Korrektur

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.09.2007, Az.: 5 StR 213/07 (Der prozessuale Tatbegriff bei Steuerhinterziehung)" von RA Dr. Wolfram Bauer, original erschienen in: wistra 2008, 374 - 376.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.09.2007, Az.: 5 StR 213/07 (Prozessualer Tatbegriff bei Steuerhinterziehung)" von RiLG Dr. Claas Leplow, original erschienen in: wistra 2008, 384 - 386.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2008, 411



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08  

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325 m.w.N.; BGH wistra 2008, 22, 24).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGHSt 51, 324, 325 m.w.N.; BGH wistra 2008, 22, 24).

    Dabei hat es seine Feststellungen unter Heranziehung fundierten Erfahrungswissens zu treffen, das in der Regel beweismäßig beachtliche Wahrscheinlichkeiten - hier zu Lasten des Angeklagten - begründet (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16; BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 2008, 22, 24; StV 2008, 182, 184; BGH, Urteile vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 -, vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 26; vgl. auch Brause aaO).

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07  

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08  

    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des

    Für den Steuerpflichtigen abgegeben im Sinne von § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind auch die Angaben über den Steuerpflichtigen betreffende steuerlich erhebliche Tatsachen im Rahmen der Anzeige eines Notars, die der Notar aufgrund ihn selbst treffender gesetzlicher Pflichten, z. B. aus § 18 GrEStG, dem Finanzamt mitteilt (vgl. auch BGH wistra 2008, 22, 25 sowie BFH/NV 2002, 917, 918).

    Für den Steuerpflichtigen abgegeben im Sinne von § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind auch die Angaben über den Steuerpflichtigen betreffende steuerlich erhebliche Tatsachen im Rahmen der Anzeige eines Notars, die der Notar aufgrund ihn selbst treffender gesetzlicher Pflichten, z. B. aus § 18 GrEStG, dem Finanzamt mitteilt (vgl. auch BGH wistra 2008, 22, 25 sowie BFH/NV 2002, 917, 918).

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  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08  

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Im Steuerstrafrecht wird der Umfang und die Reichweite der prozessualen Tat neben der einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich durch die sie ausfüllenden Normen des Steuerrechts bestimmt (BGHSt 49, 359; BGH wistra 2005, 145; 2008, 22).

    Im Steuerstrafrecht wird der Umfang und die Reichweite der prozessualen Tat neben der einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich durch die sie ausfüllenden Normen des Steuerrechts bestimmt (BGHSt 49, 359; BGH wistra 2005, 145; 2008, 22; insoweit zutreffend Volk wistra 1998, 281) ... Bei der Hinterziehung von Einkommensteuer liegt hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiellrechtlich und somit auch prozessual eine einheitliche Tat vor.

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 2008, 22, 24; 2007, 18, 19; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09  

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 2008, 22, 24; 2007, 18, 19; jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11  

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 18, HFR 2010, 866; vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22, 24; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, wistra 2007, 18, 19; jew. mwN).
  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11  

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Die zu diesem Fragenkreis ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (vgl. einerseits: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81 f.; andererseits: BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60).
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