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   BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07   

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https://dejure.org/2007,736
BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der elterlichen Sorge bei Weigerung einer Zuführung der Kinder zur öffentlichen Grundschule; Verhältnismäßigkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von Schulangelegenheiten; Ungeeignetheit eines Pflegers bei Verbringung ...

  • unalex.eu

    Art. 8 Brüssel II bis-VO

  • Judicialis

    BGB § 11 Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; Brüssel IIa-VO Art. 8 Abs. 1; ; NRWSchulG § 34; ; NRWSchulG § 41; ; NRWVerf Art. 8 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausunterricht - Weigerung des Besuchs einer öffentlichen Schule - elterliche Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der elterlichen Sorge bei Verweigerung der Teilnahme der Kinder am öffentlichen Schulunterricht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Gefährdung des Kindeswohls durch "Hausunterricht"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausunterricht ist nicht erlaubt - Auch Kinder aus religiösen Glaubensgemeinschaften müssen zur Schule gehen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eltern können bei Verletzung der Schulpflicht ihr Sorgerecht verlieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Kinder wegen Urlaub von der Schule befreit werden?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 369
  • MDR 2008, 89
  • FamRZ 2008, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07
    Aus seinen zum Wohnsitz getroffenen Feststellungen ergibt sich jedoch, dass der Schwerpunkt der Bindungen der Kinder, mithin ihr Daseinsmittelpunkt (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1975 ­ IV ZR 103/73 ­ FamRZ 1975, 272), weiterhin in Deutschland liegt.
  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07
    Das Verbot der reformatio in peius hindert eine solche Abänderung oder Ergänzung der familiengerichtlichen Entscheidung nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1985, 635, 636; Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 115).
  • OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12

    Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht

    4) Da der Senat § 1666 Abs. 3 Nr. 2 BGB i.V.m. den landesrechtlichen Regelungen zur Schulpflicht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof nicht für verfassungswidrig hält, ist es der Anregung des Verfahrensbevollmächtigten des Kindes, das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, nicht gefolgt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.09.2007, XII ZB 41/07 = NJW 2008, 369, 370).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Sie halten sich überwiegend dort auf und bewohnen gemeinsam mit ihrer Mutter, die ihren Wohnsitz nach wie vor in P. hat, mit ihrer jüngeren Schwester sowie mit Angehörigen einer anderen baptistischen Familie, die ebenfalls die Erfüllung der deutschen Schulpflicht verweigert (Parallelverfahren betr. die minderjährigen Kinder D. und M. - XII ZB 41/07), ein gemietetes Haus.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 2 Ss 413/10

    Hessisches Schulgesetz: Schulpflicht

    Dem hat der Gesetzgeber auch insoweit Rechnung getragen, dass er bereits im Vorfeld durch das Antragserfordernis und die Rücknahmemöglichkeit des Strafantrags in § 182 Abs. 2 HSchG den Schulaufsichtsbehörden die Möglichkeit, aber auch die aus dem ultima ratio Prinzip des Strafrechts folgende Verpflichtung eingeräumt hat, nur die Fälle einer strafrechtlichen Ahndung zuzuführen, bei denen das Wohl der Kinder durch das Verhalten der Eltern nachhaltig gefährdet ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11.9. 2007 - XII ZB 41/07).

    Bei der Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge kann daher auch Berücksichtigung finden, inwieweit im Vorfeld mildere, zielorientiertere und/oder flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht wie z.B. die zwangsweise Zuführung (§ 68 HSchG), die Möglichkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des teilweisen Sorgerechtsentzugs und der Anordnung der Pflegschaft (vgl. BGH, Beschluß vom 11.9. 2007 - XII ZB 41/07; OLG Hamm, Beschluß vom 25.8. 2005 - 6 WF 297/05 = NJW 2006, 237) versucht worden sind und mit welchem Ergebnis.

  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung zur Vorbereitung über die

    Zum anderen gefährdet sich das Kind selbst, weil es seit 2011 nicht mehr die Schule besucht (vgl. v.Staudinger/Co-ester, BGB , 13. Auflage [2004], § 1666 Rn 123, 185, jeweils unter Bezugnahme auf BayObLG, FamRZ 1992, 231 ff.), so dass auch von daher eine Unterbringung des Kindes (§ 1631b BGB ) in Betracht zu ziehen ist, weil es an gesicherten tatsächlichen Grundlagen für eine gedeihliche harmonische Entwicklung des Kindes zu einer Gesamtpersönlichkeit fehlt (vgl. BayObLG aaO., S. 237, 239, wo auf die Möglichkeit einer Unterbringung verwiesen wird, wenn der Schulbesuch nur durch eine Trennung des Kindes vom [offenen] Elternhaus zu gewährleisten ist; zur Kindeswohlgefährdung bei Verletzung der Schulpflicht vgl. auch BGH, FamRZ 2008, 45 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2015 - 19 A 2031/13

    Ausnahmen vom Grundsatz des Besuchs einer deutschen Schule i.R.d.

    vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 41/07 -, NJW 2008, 369, juris, Rdn. 18; Handschell, Die Schulpflicht vor dem Grundgesetz, 2012, S. 120 ff.; Palmstorfer, Häuslicher Unterricht in Österreich, RdJB 2012, 115 (118 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23

    Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur

    Das Verbot der reformatio in peius hindert die Ausweitung sorgerechtlicher Maßnahmen im Beschwerdeverfahren nicht, weil im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 47/15; Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 41/07).
  • VG Aachen, 15.04.2011 - 9 K 1917/10

    Schulpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz - Baptistenkinder müssen Euskirchener

    Nach § 11 Satz 1 BGB teilt das minderjährige Kind unabhängig von seinem tatsächlichen Aufenthalt den Wohnsitz der Eltern vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - und 11. September 2007 - XII ZB 41/07 -.
  • AG Düsseldorf, 21.11.2016 - 254 F 68/16

    Gerichtliche Maßnahme zur Abwendung einer festgestellten Gefährdung des

    Der Bundesgerichtshof hat bestätigt (BGH, Beschluss vom 11.09.2007 XII ZB 41/07 FPR 2008, 115), dass eine beharrliche Verweigerung der Erfüllung der Schulpflicht für Kinder die notwendigen familiengerichtlichen Maßnahmen nach sich ziehen.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 3 UF 41/09

    Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und

    Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes vielmehr geboten (siehe hierzu auch BGH, FamRZ 2008, 45).
  • OLG Hamm, 26.08.2008 - 4 Ss OWi 643/08

    Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde

    Die mit den Rechtsbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen sind verfassungs- und obergerichtlich hinreichend geklärt (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 26.06.2007 - 4 Ss OWi 339/07 m.w.N.; BGH, Beschlüsse v. 17.10.2007 - XII ZB 42/07 - und v. 11.09.2007 - XII ZB 41/07).
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