Rechtsprechung
| BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Umgehung des Vorkaufsrechts
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 115, 335
- NJW 1992, 236
- MDR 1992, 256
- DNotZ 1992, 414
- WM 1991, 2159
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …
Wendet der Eigentümer in einem "Erbvertrag" durch "Vermächtnis" seine Eigentumswohnung einem anderen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages mit der Verpflichtung zu, zu Lebzeiten Verfügungen über das Wohnungseigentum (einschließlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung) zu unterlassen, und sichert er diese Unterlassungspflicht durch einen bedingten Übereignungsanspruch, der durch eine Auffassungsvormerkung bewehrt ist, sowie durch weitere Nebenabreden ab, so kann diese Vereinbarung als "kaufähnlicher" Vertrag einen Vorkaufsfall im Sinne des § 504 BGB begründen (Fortführung von BGHZ 115, 335 ff).*).Auf der Grundlage dieser vom Senat in BGHZ 115, 335 ff vertretenen Auffassung, die auch in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (vgl. Mayer-Maly, EWiR 1992, 151 ff; Reithmann in Anm. zu LM BGB § 504 Nr. 13; Hegmanns, WuB IV A § 1100 BGB 1.92; Grunewald, FS für Gernhuber 1993, 140 f; kritischer, aber wohl für den vorliegenden Fall auch zustimmend, Probst, JR 1992, 419 ff; Schermaier, AcP 196, 257) und an der festgehalten wird, ist die Auslegung und Würdigung des Vertrages vom 24. Juli 1992 rechtsfehlerhaft.
Dies hat zur Folge, daß der Vorkaufsverpflichtete sich nicht auf eine Vertragsgestaltung berufen kann, die nur dazu dienen soll, die Vorkaufsrechtsausübung unmöglich zu machen (vgl. BGHZ 115, 335, 340), wenn er in Wahrheit verkaufen will und keine Gründe ersichtlich sind, die Sache anders als durch Verkauf zu veräußern.
Auf eine solche Umgehungsabsicht kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 115, 335 ff) nicht mehr an.
Läßt sich das Berufungsurteil mit der gegebenen Begründung nicht halten, kann der Senat die notwendige Würdigung selbst vornehmen, weil weiteres Tatsachenmaterial hierzu nicht zu erwarten ist (vgl. auch BGHZ 115, 335, 342 m.w.N.).
Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).
Der Senat hält in Fortführung seiner Rechtsprechung (BGHZ 115, 335, 346) auch im vorliegenden Fall einen solchen Anspruch der Beklagten für gegeben.
- BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nur bei Erstverkauf!
- BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …
Bei der Frage, ob ein Vorkaufsfall gegeben ist, müssen rein formale Kriterien zurücktreten gegenüber einer materiellen Betrachtungsweise und einem interessengerechten Verständnis (Senat, BGHZ 115, 335, 339 f;… Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
Immobilien - Recht das Grundstück als Steinbruch auszubeuten
Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, daß sie ihm gleichgestellt werden können und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, BGHZ 115, 335;… Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).Dies wird nicht zuletzt auch daran deutlich, daß die Rechtsprechung des Senats dem Vorkaufsberechtigten nur die Möglichkeit gibt, zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses in den Vertrag "einzutreten", ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335).
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02
Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von …
Dies kann der Senat selbst feststellen, da weiteres Tatsachenmaterial hierzu nicht zu erwarten ist (vgl. BGHZ 115, 335, 342). - BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97
Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten …
Solchen Vertragsgestaltungen, die dem Vorkaufsberechtigten nach der Umwandlung die Ausübung des Vorkaufsrechts unmöglich machen und allein der Umgehung des Vorkaufsrechts dienen, kann im Einzelfall in geeigneter Weise, etwa unter Heranziehung des Gesichtspunktes von Treu und Glauben, entgegengewirkt werden (vgl. BGHZ 115, 335, 340). - BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
Immobilien - Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung
Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).Hilfsansprüche, die dazu dienen, die Eigentumsumschreibung auf die Kläger zu ermöglichen (§ 1098 Abs. 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335 sowie Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 988 ff.), kommen gegen die Beklagte zu 1 in Betracht, da sie - und nicht die wirtschaftlich als Käuferin der Grundstücke anzusehende V. AG - als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist letzteres allerdings in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (BGHZ 77, 359; vgl. auch BGHZ 102, 237, 241 und BGH, Urteile vom 12. November 1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f, vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890, vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f). - BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
Ausübung des Vorkaufsrechts
Der Kläger hat gegen den Beklagten unabhängig von der Eigentumslage einen Anspruch auf Herausgabe (BGHZ 115, 335, 345 m.w.N.) und einen Anspruch darauf, daß dieser der Eigentumsumschreibung zustimmt (§ 1098 Abs. 2; § 888 Abs. 1 BGB). - BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, wie bei einem Vorkaufsrecht (vgl. Senat, BGHZ 115, 335, 344), die Ausübung dieses Rechts durch die Kläger im Schreiben vom 11. Januar 1995 hinreichend ist, um einen Anspruch gegen die Beklagten aus § 883 Abs. 2 BGB auf Löschung des eingetragenen Nießbrauchs zu begründen.Ob ein Rechtsgeschäft als Veräußerung im Sinne des Vertrages zu werten ist, ist dabei nicht nach formalen Kriterien zu beurteilen, sondern danach, ob die gewählte Gestaltung unter Berücksichtigung der Interessen der Kläger als Berechtigten und der Erben als Verpflichteten der Vereinbarung eines Veräußerungsvertrages gleichgesetzt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 115, 335 ff; Senatsurt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).
- BGH, 04.12.1998 - V ZR 373/97
Sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen …
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über …
- BGH, 30.03.2001 - V ZR 27/00
Vertragsrecht - Nichtigkeit bei erkanntem Überschreiten der Vertretungsmacht
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von …
- OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
Keine Änderung eines Unternehmensgegenstands einer GmbH, wenn ein Teilbereich an …
- OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 3 Wx 90/10
Prüfungskompetenz des Grundbuchamts hinsichtlich des Nichtbestehens oder der …
- OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
Mietrecht - Pachtrecht über Gaststätte
- OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
Nichtigkeit eines Pachtvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB
- OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12
- OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96
Erlöschen des Vorkaufsrechts
- OLG Köln, 03.06.2004 - 18 U 101/03
- OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 1 LA 340/03
Vorkaufsrecht für formnichtigen Kaufvertrag; Beurkundung, notarielle; …
- OLG Bamberg, 17.02.2003 - 4 U 177/02
Ausübung eines Vorkaufsrechts wegen Abschluss eines Ausbeutevertrages
