Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Konkursanfechtung bei gläubigerbenachteiligender Vertragsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 31 Nr. 1, § 37 Abs. 1
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anfechtbarkeit eines Vertrages mit Kündigungsrecht bei Insolvenz und entschädigungslosem Eigentumsübergang
Besprechungen u.ä.
- alive.de (Entscheidungsbesprechung)
Gläubigerbenachteiligungsabsicht als Folge vertraglicher Gestaltung (RA Klaus Siemon; WiB 1994, 170)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 124, 76
- NJW 1994, 449
- ZIP 1994, 40
- MDR 1994, 468
- WM 1994, 171
- DB 1994, 668
Wird zitiert von ... (57)
- BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06
Insolvenzrecht - Vereinbarung von Heimfallanspruch in Erbbaurechtsvertrag
Ist die Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem Erbbaurechtsvertrag gläubigerbenachteiligend und daher anfechtbar, kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn der Vertrag ohne diese Vereinbarung abgeschlossen worden wäre (Anschluss an BGHZ 124, 76).*).Aber im Verhältnis zu den Insolvenzgläubigern ist die Insolvenzanfechtung gegenüber § 138 Abs. 1 BGB vorrangig (…BGH, Urt. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92, WM 1993, 738, 739 f.; v. 11. November 1993 - IX ZR 257/92, WM 1994, 171, 174, insoweit in BGHZ 124, 76 nicht abgedruckt).
aa) Die Insolvenzgläubiger werden benachteiligt, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (BGHZ 105, 168, 187; 124, 76, 78 f.; 155, 75, 80 f;… BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, WM 1989, 965, 966).
cc) Eine objektive Gläubigerbenachteiligung wäre allerdings nicht durch § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Erbbaurechtsverträge verursacht, wenn die Klägerin unabhängig von dieser Regelung schon kraft Gesetzes einen Anspruch auf Herbeiführung derselben Rechtslage hätte (vgl. BGHZ 124, 76, 80;… BGH, Urt. v. 9. März 2000 - IX ZR 355/98, WM 2000, 933, 935).
dd) § 129 Abs. 1 InsO setzt allerdings voraus, dass die anzufechtende einheitliche Rechtshandlung - hier der jeweilige Erbbaurechtsvertrag - als Ganzes die Insolvenzgläubiger benachteiligt (vgl. BGHZ 124, 76, 80).
Das schließt aber die Anfechtung nicht aus, wenn ein umfassender Vertrag allgemein in sich ausgewogen ist und gleichwertige Gegenleistungen vorsieht, er aber gerade für den Fall der Insolvenz eines Teils für diesen nicht unerhebliche nachteilige Ausnahmen festschreibt, die auch bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände zur Erreichung des Vertragszwecks nicht vorrangig geboten sind (BGHZ 124, 76, 81).
Ein Vertrag kann ausgewogen sein, gleichwohl aber die Gläubiger eines der Vertragsschließenden zumindest mittelbar benachteiligen (BGHZ 124, 76, 80 f.).
aa) Der Schuldner handelt mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn er ihre Benachteiligung als mutmaßliche Folge seines Handelns erkannt und gebilligt hat (BGHZ 124, 76, 81 f.; 155, 75, 84).
Ob im Einzelfall ein Benachteiligungsvorsatz vorliegt, hat der Tatrichter aufgrund des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu entscheiden (BGHZ 124, 76, 82;… vgl. auch BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - IX ZR 272/02, WM 2003, 1923, 1924).
Das trägt nach allgemeiner Erfahrung den Schluss auf einen entsprechenden Willen (vgl. BGHZ 124, 76, 82).
cc) Erhebliche dem Benachteiligungsvorsatz entgegenstehende Umstände wären von der Klägerin darzulegen gewesen (BGHZ 124, 76, 82;… BGH, Urt. v. 29. März 1960 - VIII ZR 142/59, WM 1960, 546, 547).
Die Insolvenzmasse ist in die Lage zu versetzen, in der sie sich befände, wenn das anfechtbare Verhalten unterblieben wäre (BGHZ 124, 76, 84).
Diese können nur insgesamt angefochten werden (vgl. BGHZ 124, 76, 83 f.).
Die Anfechtung hat aber nur die Wirkung einer Teilanfechtung, wenn die anfechtbare Handlung das Schuldnervermögen nur in begrenztem Maße geschmälert hat und das Rechtsgeschäft insoweit teilbar ist (RGZ 114, 206, 210; BGHZ 124, 76, 84;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 143 Rn. 18).
In diesem Fall entfällt für die Rückabwicklung allein die benachteiligende Klausel (BGHZ 124, 76, 85;… Kirchhof, aaO).
Zum einen hat sie ein solches Wahlrecht nach Vertragsschluss nicht mehr (vgl. BGHZ 124, 76, 85).
- BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
Eine solche liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat (BGHZ 124, 76, 78 f; 165, 343, 350).Der Schuldner handelt mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn er ihre Benachteiligung als mutmaßliche Folge seines Handelns erkannt und gebilligt hat (BGHZ 124, 76, 81 f; 155, 75, 84).
Ob im Einzelfall ein Benachteiligungsvorsatz vorliegt und der Anfechtungsgegner hiervon Kenntnis hatte, hat der Tatrichter aufgrund des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu entscheiden (BGHZ 124, 76, 82;… vgl. auch BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - IX ZR 272/02, WM 2003, 1923, 1924).
Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGHZ 155, 75, 84; 162, 143, 153; zur früheren Rechtsprechung vgl. BGHZ 124, 76, 81 f; 131, 189, 195).
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02
Zur Insolvenzanfechtung
Wer bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der anderen Gläubiger im allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt, handelt mit Benachteiligungsvorsatz (BGHZ 124, 76, 81 f; 131, 189, 195; 155, 75, 84;… BGH, Urt. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92, WM 1993, 738, 739).
- BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02
Insolvenzrecht - Kongruente Deckung und Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Danach werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (vgl. BGHZ 124, 76, 78 f). - BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragungsanspruch
Die Anfechtung einzelner Bestimmungen eines Vertrages ist ausgeschlossen (BGHZ 124, 76, 83;… BGH, Urt. v. 19. April 2007 - IX ZR 59/06, ZIP 2007, 1120, 1123).Die Anfechtung des Vertrages als Ganzes kann aber die Wirkung einer Teilanfechtung haben, wenn die anfechtbare Handlung das Schuldnervermögen nur in begrenztem Umfang geschmälert hat und das Rechtsgeschäft insoweit teilbar ist (RGZ 114, 206, 210; BGHZ 124, 76, 84;… BGH, Urt. v. 19. April 2007 aaO;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 143 Rn. 18).
Eine Benachteiligung kommt in einem solchen Fall etwa in Betracht, wenn dem späteren Insolvenzschuldner gezielt für den Fall der Insolvenz Vermögensnachteile auferlegt werden, welche über die gesetzlichen Folgen hinausgehen (…vgl. MünchKomm-Inso/Kirchhof, aaO § 143 Rn. 18) und nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind (BGHZ 124, 76, 81).
(3) Ausgewogen in diesem Sinne ist ein Vertrag, der gleichwertige Gegenleistungen vorsieht (BGHZ 124, 76, 81).
(4) Darüber hinaus hätte selbst in einem ausgewogenen gegenseitigen Vertrag die Klausel, die als unwirksam behandelt werden soll, nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten gewesen sein dürfen (BGHZ 124, 76, 81).
- BGH, 12.07.2007 - IX ZR 235/03
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung durch Abtretung einer Forderung?
a) Eine objektive Benachteiligung der Insolvenzgläubiger im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO als Voraussetzung eines jeden anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs liegt vor, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, sich also die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (BGHZ 105, 168, 187; 124, 76, 78 f; 155, 75, 81).Der Schuldner handelt mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn er ihre Benachteiligung als mutmaßliche Folge seines Handels erkannt und gebilligt hat (BGHZ 124, 76, 81 f; 155, 75, 84).
Ob im Einzelfall ein Benachteiligungsvorsatz vorliegt, hat der Tatrichter auf Grund des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu entscheiden (BGHZ 124, 76, 81).
Die Insolvenzmasse ist in die Lage zu versetzen, in der sie sich befände, wenn das anfechtbare Verhalten unterblieben wäre (BGHZ 124, 76, 84).
- BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02
Insolvenzrecht - Auch bei Gesamtvollstreckung erlischt eine Vollmacht
Der vorleistende Vertragspartner hat einen durch die Rückabwicklung des Vertrages bedingten Anspruch, seine Vorleistung zurückzuerhalten (vgl. BGHZ 15, 333, 337; 124, 76, 80 im Fall eines Rücktrittsrechts;… MünchKomm-InsO/Brandes, § 95 Rn. 14; vgl. auch Staudinger/Kaiser, BGB (2001), Vorbem.Es kann dahingestellt bleiben, ob für den Insolvenzfall vereinbarte Bedingungen, die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners haftungsvereitelnd wirken sollen, unwirksam sind (vgl. BGHZ 124, 76, 79;… MünchKomm-InsO/Breuer, § 91 Rn. 21 m.w.N.).
Auf die umstrittene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Lösungsklausel wirksam bzw. anfechtbar ist (vgl. hierzu BGHZ 96, 34, 36
; 124, 76, 79 ff zur Rechtslage nach der KO sowie MünchKomm-InsO/Huber, § 119 Rn. 28 ff, 53 ff zur Rechtslage nach der InsO), kommt es daher nicht an. - BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Insolvenzrecht - Voraussetzung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Der Tatrichter hat sich seine Überzeugung nach § 286 ZPO zu bilden und dabei das entscheidungserhebliche Parteivorbringen, das Ergebnis einer Beweisaufnahme und Erfahrungssätze zu berücksichtigen (BGHZ 124, 76, 82; BGHZ 131, 189, 195, 196). - BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05
Insolvenzrecht - Anwaltsgebühren fällig bei Beendigung der Angelegenheit
aa) Der Benachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGHZ 155, 75, 84; 162, 143, 153; zur früheren Rechtsprechung vgl. BGHZ 124, 76, 81 f; 131, 189, 195). - BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05
Insolvenzrecht - Keine Deckungsanfechtung bei Kontoüberziehung
a) Gläubigerbenachteiligung tritt ein, wenn die Insolvenzmasse durch eine Rechtshandlung verkürzt wird, so dass sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGHZ 124, 76, 78 f; 155, 75, 80 f;… HK-InsO/Kreft, aaO § 129 Rn. 36). - BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
Insolvenzrecht - Aufschiebend bedingter Rechtsübergang und Insolvenzeröffnung
- BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99
Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen …
- BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99
Insolvenzrecht - Stundung schließt Bargeschäft aus
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
Insolvenzrecht - "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger
- BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03
Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom …
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei Verkauf von Grundstück?
- OLG Naumburg, 14.02.2006 - 3 U 35/05
Ein Erbbaurecht kann zum Inhalt haben, dass der Heimfall bei Insolvenz des …
- BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98
ARGE
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03
Insolvenzrecht - Überweisung an Sicherungszessionar: Gläubigerbenachteiligung?
- BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04
Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz
- BGH, 25.10.2007 - IX ZR 157/06
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung nach Zustellung der Pfändungsverfügung
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 194/07
Insolvenzrecht - Befriedigung aus sicherungshalber abgetretener Forderung?
- BGH, 19.04.2007 - IX ZR 199/03
Insolvenzrecht - Mitwirkung des Schuldners an wirtschaftlich ungünstigem Vertrag
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 2/05
Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung bei Direktzahlungen an Nachunternehmer
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08
Insolvenzrecht - Objektive Gläubigerbenachteiligung
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97
Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06
Verfahrensrecht - Übertragung von anhängigem Verfahren auf anderen Spruchkörper
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Insolvenzrecht - Vornahme von Gläubiger benachteiligender Treuhandvereinbarung
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
- BGH, 10.01.2008 - IX ZR 33/07
Insolvenzrecht - Worauf muss sich Benachteiligungsvorsatz beziehen?
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 130/07
Insolvenzrecht - Aussetzung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
- OLG Dresden, 13.10.2005 - 13 U 2364/04
Insolvenzrecht - Anfechtung: "Werthaltigmachen" abgetretener Werklohnforderung
- BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96
Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten …
- BGH, 17.03.2011 - IX ZR 166/08
Insolvenzrecht - Anspruch aus Darlehensvertrag mit Zweckbindung Teil der Masse
- OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch …
- OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Bezahlung von …
- OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren …
- BGH, 20.01.2005 - IX ZR 112/03
Verfahrensrecht - Nichtzulassung der Revision wegen Wegfalls der Voraussetzungen
- LG Kaiserslautern, 19.09.2007 - 4 O 19/07
Allein aus einer ununterbrochenen Duldung der Kontoüberziehung über 6 Monate …
- BGH, 12.03.2002 - IX ZR 184/00
- OLG Rostock, 22.12.2003 - 3 U 95/03
Rückgewähranspruch nach Anfechtung einer Rechtshandlung durch den …
- OLG München, 26.04.2006 - 7 U 5350/05
Rechtstellung des Unternehmers in der Insolvenz des …
- OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit …
- BGH, 21.11.2002 - IX ZR 28/01
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 73/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 6 W 59/03
Softwareerstellungsvertrag in der Insolvenz des Hauptunternehmers: …
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 9 U 109/08
- OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung - Feststellung des …
- OLG Jena, 30.04.2008 - 4 U 595/06
Keine Insolvenzanfechtung bei unverändert gebliebener Insolvenzmasse
- OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Mietrecht - Zustimmung zum Schuldneraustausch als entgeltliche Gegenleistung?
- OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 985/07
zur Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners - …
- LG Kiel, 23.12.2008 - 4 O 97/08
- OLG München, 13.02.2008 - 20 U 5056/07
Insolvenzanfechtung: Rückerstattungsanspruch eines Insolvenzverwalters wegen an …
- OLG Frankfurt, 13.06.2008 - 10 U 297/07
Gläubigerbenachteiligung durch Insolvenzverwalter
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 152/94
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