Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorzeitige Auflösung eines Festzinshypothekendarlehens: Unzulässige Pauschalierung der Vorfälligkeitsentschädigung in Formularvertrag
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unwirksame Vorfälligkeitsentschädigungsklausel einer Bank
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit einer über der Nettozinsmarge der Bank liegenden pauschalierten Vorfälligkeitsentschädigung für ein Hypothekendarlehen
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unzulässige Pauschalisierung einer Bankentschädigung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unzulässige Pauschalisierung einer Bankentschädigung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 592
- ZIP 1998, 20
- MDR 1998, 231
- WM 1998, 70
- BB 1998, 124
- DB 1998, 187
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99
Verbraucherkreditgesetz: Wer im Rahmen seines Gewerbes einen Kreditvertrag …
Die hierin zum Ausdruck kommende Mißbilligung überhöhter Schadenspauschalierungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichwohl auch im Rahmen des § 9 AGBG und damit bei Verwendung der Klausel gegenüber Kaufleuten zu berücksichtigen (Urteile vom 28. Mai 1984 - III ZR 231/82, WM 1984, 1174 unter II 3 b; vom 21. März 1990 - VIII ZR 196/89, WM 1990, 1198 unter II 2; vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, WM 1994, 1121 unter XV 2 b, insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt; vom 11. November 1997 - XI ZR 13/97, WM 1998, 70 unter II 2). - OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
Kreditrecht - Vorfälligkeitsentschädigung
Die kreditgebende Bank/Sparkasse darf daraus weder Vorteil noch Nachteil haben (siehe dazu die beiden Grundsatzentscheidungen vom 1. Juli 1997 in BGHZ 136, 161 = NJW 1997, 2878 = ZIP 1997, 1641 mit Anmerkung von Köndgen = MDR 1997, 1043 mit Anmerkung von Hertwig und in ZIP 1997, 1646; vgl. zum Ganzen weiter auch BGH WM 1998, 70 = ZIP 1998, 20; BGH WM 1999, 840 = NJW-RR 1999, 842;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 609, Rdnr. 10; Guttenberg, JUS 1999, 1058 ff; Wenzel, ZfIR 2001, 93, 94 ff: Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 165 f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911 f).Bereits nach der für Altfälle geltenden Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war eine Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn es sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um Schadensersatz im engeren Sinne handelte (BGH ZIP 1998, 20, 21), nur nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze des Schadensersatzrechtes geschuldet.
- BGH, 02.03.1999 - XI ZR 81/98
Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Höhe der …
Das ergibt sich bei Verwendung derartiger Regelungen gegenüber Nichtkaufleuten aus § 11 Nr. 5 Buchstabe a AGBG und bei ihrer Verwendung gegenüber Kaufleuten aus § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AGBG (Senatsurteil vom 11. November 1997 - XI ZR 13/97, WM 1998, 70).Eine Pauschalierung der Vorfälligkeitsentschädigung ist demnach nicht nur dann unwirksam, wenn sie einen die Nettozinsmarge des betreffenden Kreditinstituts übersteigenden Prozentsatz des Restkapitals zugrunde legt, sondern auch dann, wenn sie die für eine korrekte Schadensbemessung erforderliche Abzinsung der für künftige Zeiträume anfallenden Entschädigungsbeträge nicht vorsieht (Senatsurteil vom 11. November 1997 aaO S. 71).
- OLG München, 03.04.2009 - 5 U 5240/08
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit …
Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung, wovon das Landgericht zu Recht ausgegangen ist und wofür bereits der Wortlaut dieses Instituts spricht - dem Wesen nach um einen besonderen Schadensersatzanspruch handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.11.1997, XI ZR 13/97, Juris-Umdruck Rdnrn. 14 ff., 22;… Urteil vom 8.10.1996, XI ZR 283/95, Leitsatz 3 und Juris-Umdruck Rdnr. 13 zum Parallelfall des Verbleibs eines unverbrauchten Disagios im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Bank).Die Ermittlung des entgangenen Gewinns steht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.1997 a.a.O. Rdnr. 18 f.), wonach die sog. Aktiv-/Passivmethode zulässig ist, in Übereinstimmung.
- OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231). - OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
wechselbezügliche Einsetzung der Kinder
Dieses Ziel ist aber nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. OLG Oldenburg MDR 1998, 231). - OLG Düsseldorf, 10.12.2007 - 24 U 110/07
Unwirksamkeit einer Schadenspauschale bei Kündigung eines …
Eine Pauschale, die zu einer Bereicherung des Verwenders führt, weil sie sich nicht am gewöhnlichen Lauf der Dinge orientiert, widerspricht wesentlichen Gedanken des Schadensersatzrechts (§ 252 BGB) und benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben auch dann unangemessen, wenn dieser Unternehmer ist (BGH, NJW-RR 2000, 719; NJW 1998, 592 (593);; NJW 1994, 1060; NJW 1985, 2941;… BeckOK/BGB/Becker, Stand 01. Februar 2007, § 309 Nr. 5 Rn. 39). - OLG Köln, 04.03.1999 - 18 U 156/98
Zulässigkeit der Darlehenskündigung gegen Zahlung einer seine Zinsschäden …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Recht zur Durchbrechung des Kündigungsausschlusses bei Darlehen mit Festzins dann in Betracht, wenn der jeweilige Darlehensnehmer auf die Mitwirkung des Kreditinstitutes angewiesen ist, um eine Veräußerung oder eine anderweitige Belastung des Grundstückes zu ermöglichen (vgl. BGH WM 97, 1747, 1748 f.; 1799, 1800; NJW 98, 592 f.). - OLG Köln, 04.12.2002 - 13 U 82/02 Anders als die Vorfälligkeitsentschädigung (bei bestehendem Anspruch des Darlehensnehmers auf Einwilligung der Bank in die vorzeitige Kreditabwicklung), die kein in den Grenzen des § 138 BGB frei aushandelbarer Preis ist, sondern - ähnlich wie Schadensersatz und daher in gleicher Weise wie bei einer Nichtabnahmeentschädigung - dem Ausgleich der Nachteile dient, die die kreditgebende Bank durch die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensvaluta erleidet (BGH, NJW 1998, 592), ist das Aufhebungsentgelt (Vorfälligkeitsentgelt) der Preis, den die Bank in den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit, insbesondere unter Beachtung des § 138 BGB, von dem Darlehensnehmer für die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages verlangen kann, wenn sie sich ohne eine entsprechende Verpflichtung hierauf einlässt.
- OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 261/98
Formularmäßige Vereinbarung eines Nachfristerfordernisses
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Bank grundsätzlich Ersatz des Zinsmargenschadens und des Zinsverschlechterungsschadens nebeneinander verlangen (BGH NJW 1998, S. 592, 593).
