Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2004 - III ZR 101/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
Notarhaftung: Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit des geschädigten Käufers bei unwirksamem Kaufvertrag, wenn Rückabwicklung Zug um Zug an Unfähigkeit des Käufers zur Ablösung der Finanzierungsgrundschuld scheitert - NWB SteuerXpert START
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers als anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Unwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Unwirksamkeit des Kaufvertrags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 11.11.2004, III ZR 101/03 (Notarhaftung bei Rückabwicklung nach ungesicherter Vorleistung bei Belastungsvollmacht)" von Johanna Stremnitzer und Prof. Dr. Baldus, original erschienen in: NotBZ 2005, 108 - 110.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2005, 284
- MDR 2005, 445
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.07.2008 - III ZR 189/07
Notarrecht - Amtshaftung wegen Nichtbeurkundung einer Baubeschreibung
Die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts muss - ebenso wie sonstige anderweitige Ersatzmöglichkeiten - rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten und dem Geschädigten zumutbar sein (Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - III ZR 134/93 - NJW-RR 1995, 248, 251 unter II. 1. c); vom 11. November 2004 - III ZR 101/03 - NJW-RR 2005, 284 unter II. 3.; BGH, Urteile vom 22. Juni 1995 - IX ZR 122/94 - NJW 1995, 2713, 2714 unter II. 3. b); vom 19. Oktober 1995 - IX ZR 104/94 - NJW 1996, 520, 521 f unter I. 4.; vom 6. Juli 2000 - IX ZR 88/98 - NJW-RR 2001, 204, 206 unter II. 1. b); jew. m.w.N.).Weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege braucht der Geschädigte nicht einzuschlagen (Senatsurteil, BGHZ 120, 124, 126;… Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 aaO und vom 11. November 2004 aaO; jew. m.w.N.).
- OLG Hamm, 24.09.2010 - 11 U 231/09
Aufklärungspflichten eines Notars bei Beurkundung der Annahme eines notariellen …
Da lediglich ein fahrlässiges Pflichtversäumnis des Beklagten in Rede steht, ist negative Anspruchsvoraussetzung eines Amtshaftungsanspruchs zwar das -von der Klägerin darzulegende und im Streitfalle auch zu beweisende (vgl. nur BGH NJW 1996, 520 ff )- Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO, die gegeben wäre, wenn sich aus dem Sachverhalt selbst anderweitige Ersatzansprüche ergäben, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Beklagten folgt und die zudem begründete Aussicht auf Erfolg bieten ( BGH aa0; BGH NJW-RR 2005, 284 ff m.w.N. ). - OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
Umfang der Aufklärungs- und Rechtsberatungspflicht des beurkundenden Notars
Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ).
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