Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung einer Arztpraxis
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Übergabe einer Patientenkartei an den Praxisnachfolger
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 116, 268
- NJW 1992, 737
- MDR 1992, 226
- VersR 1992, 448
- WM 1992, 350
Wird zitiert von ... (38)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Eine konkludente Einwilligung darf nach Auffassung der Fachgerichte angenommen werden, wenn ein bestimmtes Verhalten in einem solchen Maße üblich und geradezu selbstverständlich ist, dass entsprechend dem Grundgedanken des § 157 BGB nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte vernünftigerweise nur von einer Zustimmung des Betroffenen ausgegangen werden kann, sofern er dem Verhalten nicht widerspricht (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung des Patienten in die Weitergabe seiner personalen Daten durch seinen Arzt, BGHZ 115, 123 ; 116, 268 ;… BGH, NJW 1992, S. 2348 ). - BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05
Rechtsanwälte und Notare
Für die Zeit vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung zur Abtretung ärztlicher Honorarforderungen (BGHZ 115, 123, 130) und zur Weitergabe einer ärztlichen Patienten- und Berufskartei (BGHZ 116, 268, 272 f) entschieden, dass die Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts (§§ 398, 675 BGB) ohne Zustimmung des Mandanten in der Regel den objektiven Tatbestand der Strafvorschrift des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt, weil mit der Abtretung die umfassende Informationspflicht des § 402 BGB gegenüber dem neuen Gläubiger verbunden ist.Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, obwohl der Gesetzgeber für die Abtretung ärztlicher Honorarforderungen (vgl. dazu BGHZ 115, 123, 125; 116, 268, 272;… BGH, Urt. v. 20. Mai 1992 - VIII ZR 240/91, NJW 1992, 2348, 2350) keine entsprechenden Erleichterungen vorgesehen hat.
- BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92
Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für die in § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB unter Strafe gestellte Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht die Eigenschaft als Verbotsgesetz bejaht, weil die Vorschrift jedenfalls in erster Linie dem Schutz der Individualsphäre des Patienten diene (BGHZ 115, 213, 215; 116, 268, 272;… BGH, Urt. v. 20. Mai 1992 - VIII ZR 240/91 , NJW 1992, 2348, 2349, jeweils m.w.N.).Insoweit unterscheidet sich die Situation nicht grundlegend von derjenigen im Verhältnis zwischen Arzt und Patient (vgl. dazu BGHZ 115, 213, 217; 116, 268, 273 f;… BGH, Urt. v. 20. Mai 1992 aaO. S. 2349).
Der Verstoß gegen das einseitige Verbot muß deshalb ausnahmsweise zur Nichtigkeit der Abtretung führen (vgl. BGHZ 115, 213, 215 f; 116, 268, 272;… BGH, Urt. v. 20. Mai 1992 aaO. S. 2349, jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 94/94
Überlassung von Mandantenakten ohne Einwilligung in einem Kanzleiübernahmevertrag
»a) Eine Bestimmung in einem Kanzleiübernahmevertrag, die den Veräußerer auch ohne Einwilligung der betroffenen Mandanten verpflichtet, seine Akten dem Erwerber zu überlassen, ist nichtig (im Anschluß an BGHZ 116, 268 ).Richtet sich ein Verbotsgesetz gegen das zivilrechtliche Erfüllungsgeschäft - wie hier § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen die Abtretung -, so ist grundsätzlich auch das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft nach § 134 BGB nichtig (BGHZ 116, 268, 276 f; vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 = WM 1960, 1417 unter I 2 a).
aa) Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist die Bestimmung in einem Vertrag über die Veräußerung einer Arztpraxis, die den Veräußerer auch ohne Einwilligung der betroffenen Patienten verpflichtet, die Patienten- und Beratungskartei zu übergeben, wegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Patienten und der ärztlichen Schweigepflicht (Art. 2 Abs. 1 GG , § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) nach § 134 BGB nichtig (BGHZ 116, 268 ).
Eine salvatorische Klausel, die eine Abweichung von der Regel des § 139 BGB begründen könnte (vgl. BGHZ 116, 268, 277), enthält der Vertrag nicht.
- BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04
Insolvenzrecht - Bestimmtheit des Haftbefehls
Wegen der aus § 402 BGB folgenden umfassenden Informationspflicht gegenüber dem neuen Gläubiger hat die Abtretung von Honorarforderungen von Ärzten gleichermaßen wie die von Rechtsanwälten in aller Regel die Preisgabe von anvertrauten Geheimnissen zur Folge und ist deshalb bei fehlender Einwilligung der Patienten bzw. Mandanten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 StGB gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 115, 123, 124 ff; 116, 268, 272 ff;… BGH, Urt. v. 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, WM 1996, 928, 929). - BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03
Rechtsanwälte - Abtretung von Honorarforderungen
a) Im Anschluß an seine Rechtsprechung zur Abtretung ärztlicher Honorarforderungen (BGHZ 115, 123, 130) und zur Weitergabe einer ärztlichen Patienten- und Berufskartei (BGHZ 116, 268, 272 f) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts (§§ 398, 675 BGB) ohne Zustimmung des Mandanten in der Regel den objektiven Tatbestand der - das Privatgeheimnis schützenden - Strafvorschrift des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt, weil mit der Abtretung die umfassende Informationspflicht des § 402 BGB gegenüber dem neuen Gläubiger verbunden ist.Hierbei wurde übersehen, daß die zitierte Rechtsprechung auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung (BGHZ 115, 123, 128 f) und zur Weitergabe einer ärztlichen Patienten- und Beratungskartei (BGHZ 116, 268, 272) aufbaut.
- BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00
Rechtsanwälte - Veräußerung einer Rechtsanwaltskanzlei
Durch die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit eines solchen Vertrages (§ 134 BGB) sollen die Mandanten vor einer Weitergabe von "Geheimnissen", die sie einem Angehörigen der genannten Berufsgruppe anvertraut haben, ohne Vorliegen einer entsprechenden Zustimmungserklärung geschützt werden (BGHZ 116, 268, 272 ff; BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - VIII ZR 94/94, WM 1995, 1357 unter 2 a aa; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, WM 1996, 22 unter II 2 a; BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - VIII ZR 194/95, WM 1996, 1815 unter II 2 a; siehe auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, WM 1999, 1034 unter III 1). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03
Gesellschaftsrecht - Folgen bei nichtiger Übertragung von GmbH- Geschäftsanteil
Das Oberlandesgericht hat schließlich nicht verkannt, daß die Nichtigkeit des dinglichen Geschäfts grundsätzlich auch das Verpflichtungsgeschäft erfaßt; ein Vertrag, der auf eine rechtlich unzulässige Leistung gerichtet ist, ist regelmäßig wegen anfänglicher Unmöglichkeit der Leistung nichtig (§ 306 BGB a.F., Senatsurteil BGHZ 116, 268, 276/277). - BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
Der Kaufvertrag der Parteien ist nicht gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 203 StGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig (vgl. dazu BGHZ 116, 268, 272 ff für den Verkauf einer Arztpraxis; Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - VIII ZR 94/94 = WM 1995, 1357 für die Übertragung einer Rechtsanwaltskanzlei; Senatsurteil vom 22. Mai 1996 - VIII ZR 194/95 = WM 1996, 1815 für die Übertragung einer Steuerberaterkanzlei). - OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
Steuerberater - Gründe zur Rückabwicklung eines Praxisübergabevertrags
(1) Soweit das Landgericht dies verneint hat, weil nach der Entscheidung des BGH vom 01.03.2007 zu § 49 b Abs. 4 BRAO (ZIP 2007, 683 ff) zweifelhaft erscheine, ob die bisherige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 116, 268 ff; NJW 2001, 2462 ff) zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten/Mandanten im Zuge der Veräußerung von Praxen/Kanzleien nach wie vor Bestand habe, jedenfalls aber weder die vor Vertragsschluss erfolgte Übergabe der sog. ABC-Liste noch die nach Unterzeichnung erfolgte Übergabe der Anlage Nr. 8 zum PÜV als Umgehungsgeschäfte zu werten seien, kann dem nicht gefolgt werden.Wie der BGH aber bereits 1991 entschieden hat (BGH,11.12.1991, VIII ZR 4/91) kann die Zustimmung weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden (vgl. auch OLG Düsseldorf, 20.03.1995, StO 4/94, INF 1995, 702).
Vorliegend haben - anders als in der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 116, 268 ff), in der die Höhe des Kaufpreises für eine Praxis ausschließlich nach dem Umsatz der vorangegangenen drei Jahre bemessen wurde, mithin nicht nach der Zahl der Patienten oder der Art der bei ihnen erbrachten oder in Zukunft zu erbringenden ärztlichen Leistungen, wie sie sich aus der Patientenkartei ergeben, - die Regelungen in § 7 und § 8 des PÜV und die Anzahl der zu übernehmenden Mandate unmittelbaren Einfluss auf die Bemessung des Kaufpreises.
- BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95
Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis
- BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
- OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65 11
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05
Bankrecht - Darlehensvertrag: Verstoß des Abschlussvertreters gegen das RBerG
- LG Köln, 02.04.2004 - 7 O 87/04
Unwirksamer Kaufvertrag über Pflegedienst
- BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94
Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
- AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
- OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
- LG Bonn, 25.08.2006 - 15 O 198/06
Prozessfinanzierungsvertrag, Beitreibung einer anwaltlichen Honorarforderung
- OLG Köln, 24.06.1992 - 17 U 30/91
- OLG Köln, 11.09.2000 - 2 W 244/99
Rechtsmittel bei Streit über die Behandlung des Verfahrens als Regel- oder …
- BGH, 14.06.2012 - III ZR 227/11
Geltung des § 97 TKG für telekommunikationsgestützte Dienste
- KG, 09.10.1995 - 12 U 1926/92
Nichtigkeit eines Arztpraxis-Veräußerungsvertrags bei fehlender Einwilligung der …
- BGH, 25.04.2001 - X ZR 50/99
Lizenzvertrag - Zur Ableitung des Willens zur Vertragsfortführung
- BGH, 22.05.1996 - VII ZR 194/95
- BGH, 23.06.1993 - VIII ZR 226/92
Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung
- OLG Naumburg, 25.03.2002 - 1 U 137/01
Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des § 203 StGB …
- OLG Hamm, 07.01.2003 - 27 U 113/02
Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit der …
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 27 U 115/07
Keine Erstreckung des verlängerten Eigentumsvorbehalts auf durch eine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 SKa 85/96
Vertragsarztrecht
- OLG München, 19.11.1997 - 7 U 2511/97
Übertragung von Geschäftsanteilen; Wirksamkeit bei Beurkundung durch schweizer …
- OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/05
Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen des Apothekers gegen gesetzliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1998 - L 11 KA 62/98
Vertragsarztrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Vertragsarztrecht
- LAG Niedersachsen, 13.03.2001 - 11 Ta 474/00
- OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
- OLG Köln, 09.08.2004 - 12 U 60/04
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