Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundstückskaufvertrag - Wiederverkaufsrecht - Anwendung der Gewährleistungsrechte der §§ 459 ff. BGB

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftungsbeschränkung nach § 498 BGB bei Vereinbarung eines Wiederverkaufs- anstelle eines Wiederkaufrechts

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftungsbeschränkung nach § 498 BGB bei Vereinbarung eines Wiederverkaufs- anstelle eines Wiederkaufrechts

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 140, 218
  • NJW 1999, 941
  • ZIP 1999, 143
  • MDR 1999, 410
  • DNotZ 1999, 404
  • ZMR 1999, 235
  • WM 1999, 558
  • BB 1999, 438
  • DB 1999, 375
  • JR 2000, 113



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05  

    Immobilien - Auslegung einer Kaufoption für das Grundstück in einem Mietvertrag

    Ist dagegen ein durch die Optionsausübung aufschiebend bedingter Kaufvertrag geschlossen worden, muss die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden, weil der Schutzzweck von § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB) durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt ist (st. Rspr.; vgl. Senat, BGHZ 140, 218, 220; Urt. v. 28. Juni 1996, V ZR 136/95, NJW-RR 1996, 1167).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00  

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    Die Ausübung dieses gesetzlich nicht geregelten Rechts des Käufers, auf das das Wiederkaufsrecht des Verkäufers nach §§ 497 ff BGB nur eingeschränkt entsprechende Anwendung findet (BGHZ 110, 183, 191 f; Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - VIII ZR 261/88, NJW 1990, 3014 unter II 3; BGHZ 140, 218, 221 f), läßt den Ausgangskaufvertrag unberührt und erfaßt lediglich die vom Wiederverkäufer benannten Gegenstände.

    b) Durch die Ausübung des Wiederverkaufsrechts ist entsprechend § 497 Abs. 1 BGB ein Wiederverkauf zustande gekommen (vgl. BGHZ 140, 218, 220).

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02  

    Leasingrecht - Wirksame Klausel in Rückkaufvereinbarung?

    Durch die Rückkaufvereinbarungen ist ein Wiederverkaufsrecht der Klägerin begründet worden, auf das die Vorschriften über den Wiederkauf im Sinne der §§ 497 ff. BGB a.F. (jetzt: §§ 456 ff. BGB n.F.) eingeschränkt entsprechende Anwendung finden (BGHZ 110, 183, 191 f.; 140, 218, 221 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2001 - VIII ZR 213/00, WM 2002, 444 = NJW 2002, 506 unter II 1).
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  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98  

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Denn im Gegensatz zu der Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes unterliegt die Wiederkaufserklärung im Hinblick auf den - auch nach der Änderung des § 313 BGB unverändert gebliebenen - eindeutigen Wortlaut des § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB und unter Berücksichtigung des Umstands, daß die wesentliche Bindung der Parteien schon mit dem der notariellen Beurkundungspflicht unterworfenen bedingten Abschluß des Wiederkaufvertrags begründet wird, nicht dem Formerfordernis des § 313 BGB (RGZ 121, 367, 369 ff; 126, 308, 312; BGB-RGRK/Mezger, aaO § 497 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Westermann, aaO § 497 Rdn. 10; Soergel/Huber, aaO § 497 Rdn. 14; Palandt/Putzo, aaO § 497 Rdn. 7; für den Fall gemeinderechtlicher Vorschriften vgl. BGHZ 29, 107, 111 ff; vgl. hierzu auch für den Fall eines Wiederverkaufsrechts BGHZ 140, 218, 221; a.A. Staudinger/Mader, aaO § 497 Rdn. 18; Staudinger/Wufka, BGB [1995] § 313 Rdn. 78; Wufka, DNotZ 1990, 339, 350 ff; Einsele, DNotZ 1996, 835, 859 ff).
  • BGH, 15.09.2000 - V ZR 420/98  

    Aufklärungspflicht bei Wiederkaufsangebot zu unter dem Wert liegenden Preis

    Dies ist aber, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, mit der Vornahme der Gestaltungserklärung (vgl. Senat BGHZ 140, 218, 220) nach § 497 Abs. 1 BGB nicht gleichzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 U 154/08  

    Formbedürftigkeit der Ausübung eines Ankaufs- oder Optionsrechts hinsichtlich

    Dadurch, dass - wie bereits ausgeführt - ein durch die Optionsausübung aufschiebend bedingter Kaufvertrag geschlossen worden ist und das eingeräumte Recht gerade nicht als befristetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu qualifizieren ist, muss die Erklärung, die den Bedingungseintritt bewirkt, nicht mehr beurkundet werden, weil der Schutzzweck von § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) durch die Beurkundung des bedingten Kaufvertrags gewahrt ist (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 140, 218; BGH NJW-RR 1996, 1167; BGH NJW 2006, 2843 m.w.N).
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