Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92 |
Daihatsu
§§ 9, 24 AGBG, Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche;
Nichtbelieferungsklausel, § 10 Nr. 3 AGBG (jetzt § 308 Nr. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>) im kaufmännischen Verkehr;
§ 11 Nr. 8b AGBG (jetzt § 309 Nr. 8a BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§§ 8, 9 AGBG, freiwillige Zusatzleistungen;
§ 11 Nr. 10a AGBG (jetzt § 309 Nr. 8 b) aa) BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 10 Nr. 7a AGBG (jetzt § 308 Nr. 7a BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 11 Nr. 5 AGBG (jetzt § 309 Nr. 5 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
Pflichten des Vertragshändlers zur Mitwirkung bei Werbung
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirksamkeit von Klauseln in Kfz-Vertragshändlervertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kfz-Branche
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässigkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kfz-Branche
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit der formularmäßigen Beschränkung der Verzugshaftung auf grobes Verschulden im Vertragshändlervertrag ("Daihatsu")
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Autokauf - Nutzungsvergütung richtig berechnen
- Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vertriebsrecht und vertikale Integration (Michael Martinek)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 124, 351
- NJW 1994, 1060
- NJW-RR 1994, 738 (Ls.)
- ZIP 1994, 461
- MDR 1995, 260
- WM 1994, 1121
- BB 1994, 885
- DB 1994, 2283
Wird zitiert von ... (83)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Handelsrecht - Transparenz von Formularbestimmungen im Vertragshändlervertrag
a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Beklagte ihren Vertragshändlern nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 124, 351, 356 f.) bei deren weitgehender Eingliederung in ihre Vertriebsorganisation und Abhängigkeit von ihren Weisungen und Entscheidungen - wie sie hier unstreitig vorliegen - für die mit einem Direktbelieferungsvorbehalt verbundene Beeinträchtigung einen angemessenen Ausgleich gewähren muß.Die Einräumung und nähere Ausgestaltung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts ist - auch wenn sie den Preis betrifft - gemäß §§ 307 ff. BGB überprüfbar, weil durch eine solche Regelung davon abgewichen wird, daß grundsätzlich (§ 305 BGB) Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (BGHZ 81, 229, 232; 93, 252, 255; 124, 351, 362).
Es kann offenbleiben, ob - wie die Revision geltend macht - die Beklagte ihren Vertragshändlern durch den Händlervertrag anders als in den vom Senat bisher entschiedenen Fällen (BGHZ 142, 358, 379 ff.; 124, 351, 361 ff.) überhaupt keine Grundrabatte oder vergleichbaren Leistungen zusichert.
Erforderlich ist weiterhin, daß die Voraussetzungen und der Umfang des Leistungsbestimmungsrechts tatbestandlich hinreichend konkretisiert sind (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, NJW 2000, 651, unter II 3; BGHZ 142, 358, 381; 124, 351, 362 f.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 124, 351, 368) halten zwar Klauseln, die nicht danach differenzieren, ob die Vertragsbeendigung von dem Vertragshändler, von dem Hersteller oder von keiner der Parteien zu vertreten ist, einer Inhaltskontrolle nur stand, wenn sie auch im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertragshändlers aus einem von der Beklagten zu vertretenden Grund ersteren nicht unangemessen benachteiligen.
Hätte der Vertragshändler in diesem Fall den Lagerbestand veräußern können, so kann unter diesem Gesichtspunkt der Hersteller zum Schadensersatz in der Weise verpflichtet sein, daß er den Vertragshändler von den nunmehr nicht oder nur noch mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu veräußernden Waren durch Rücknahme befreit (BGHZ 54, 338, 342; 124, 351, 368 f.; 128, 67, 70).
Voraussetzung für diesen Rücknahmeanspruch ist, daß der Hersteller den Vertragshändler verpflichtet hat, während der Dauer des Vertragshändlervertrages ein Lager zu unterhalten (BGHZ 54, 338, 344 ff.; 124, 351, 369 f.; 128, 67, 70).
Der Händler kann deshalb § 19 Ziff. 4 HV auch bei der im Unterlassungsklageverfahren gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (BGHZ 124, 351, 358) nur dahin verstehen, daß die Klausel die Vereinbarung eines Nettopreises enthält und er der Beklagten die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung stellen kann.
Die Anschlußrevisionserwiderung weist zutreffend darauf hin, daß der Händler vor Nachteilen geschützt werden soll, die sich daraus ergeben, daß er das von ihm pflichtgemäß unterhaltene Warenlager nach Beendigung des Vertrages nur noch unter erschwerten Bedingungen verwerten kann (BGHZ 124, 351, 369 f.).
Denn die Rücknahmepflicht des Herstellers besteht nicht nur für neue Ersatzteile, sondern auch für solche Ersatz- und Austauschteile, die ihre Verkaufsfähigkeit (vollständig) verloren haben, weil sie beispielsweise infolge der Entwicklung modernerer Teile veraltet sind (BGHZ 124, 351, 370).
Bei der im Unterlassungsklageverfahren gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (BGHZ 124, 351, 358) ist deshalb ein Rückkaufrecht der Beklagten auch hinsichtlich solcher Ware, die der Händler bereits anderweitig verkauft hat, nicht ausgeschlossen.
- BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98
Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines …
Hierbei geht die Vorinstanz von der gefestigten Rechtsprechung des Senats aus, wonach vorformulierte Vertragsbestimmungen mit einseitigen Eingriffsbefugnissen des Lieferanten in die vertragliche Rechtsposition von Händlern mit Alleinvertriebsrecht nur dann wirksam sind, wenn sie schwerwiegende Gründe für die Änderung nennen und die Interessen der Händler erkennbar in angemessener Form berücksichtigen, insbesondere ihnen einen angemessenen Ausgleich einräumen (BGHZ 89, 206, 211 f; Senatsurteil vom 25. Mai 1988 - VIII ZR 360/86 = WM 1988, 1344 unter A.I.3.b.cc; vgl. auch BGHZ 124, 351, 354 f).aa) Der Revision der Beklagten ist allerdings einzuräumen, daß die Teilkündigung, so wie sie in der Klausel Nr. 1 ausgestaltet ist, sich in der Tat von den einseitigen Änderungsbefugnissen des Herstellers, die Gegenstand der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten bisherigen Senatsrechtsprechung waren (BGHZ 89, 206, 211;… Senatsurteil vom 25. Mai 1988 aaO; BGHZ 124, 351, 362 f), unterscheidet.
b) Sie ist weiter deswegen unwirksam, weil sie - entsprechend der bereits wiederholt erwähnten Senatsrechtsprechung zu formularmäßigen einseitigen Leistungsänderungsbefugnissen des Kraftfahrzeugherstellers bzw. -importeurs (BGHZ 89, 206, 216;… Senatsurteil vom 25. Mai 1988 aaO; BGHZ 124, 351, 362 f) - jedenfalls keinen angemessenen, von § 89b HGB unabhängigen Ausgleich für die Händler vorsieht.
Da die Klausel nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut und Sinn dem einzelnen Händler die Zulassungen der übrigen in seinem Vertragsgebiet tätigen Händler zurechnet, können die erwähnten Fallgestaltungen entgegen der Ansicht der Revision der Beklagten auch nicht als "Extrem-" oder "Groteskfälle" angesehen werden, die über das Rechtsmißbrauchsverbot (§ 242 BGB) zu lösen wären (Senatsurteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060 = WM 1994, 1121 unter VI 2 b bb, insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt).
Die Wirksamkeit auch dieser Klauseln scheitere wieder daran, daß das Recht zur Abänderung entgegen der Senatsrechtsprechung zu einseitigen Leistungsänderungsbefugnissen (BGHZ 89, 206; 93, 29; 124, 351) nicht vom Vorliegen schwerwiegender Gründe abhängig gemacht werde.
a) Zutreffend und von der Revision unbeanstandet geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Klauseln der Beklagten ein einseitiges Änderungsrecht - unter anderem - hinsichtlich der Rabatte, Boni, Finanzierungsbedingungen, Zuschüsse und Versandeinheiten gewähren und daß die Klauseln nicht durch § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen sind (vgl. BGHZ 124, 351, 362, 364).
Der Hinweis der Revision der Beklagten auf die - die Boni für die Vertragshändler betreffenden - Ausführungen in dem Senatsurteil BGHZ 124, 351, 364 f, welches sich ebenfalls mit der Wirksamkeit von Formularklauseln in Kraftfahrzeug-Vertragshändlerverträgen befaßt, gibt für den vorliegenden Fall nichts her; denn dort waren die Zulassungsboni im Vertragshändlervertrag ausdrücklich als "zusätzliche und freiwillige Leistung" des beklagten Kraftfahrzeugimporteurs bezeichnet worden (…aaO S. 352 und 365).
Formularmäßige einseitige Leistungsänderungsrechte des Verwenders sind, wie bereits wiederholt erwähnt, nach ständiger Senatsrechtsprechung grundsätzlich nur dann wirksam, wenn die Klauseln schwerwiegende Änderungsgründe nennen und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen der Vertragspartner angemessen berücksichtigen (BGHZ 89, 206, 211; Senatsurteil vom 25. Mai 1988 - VIII ZR 360/86, WM 1988, 1344 unter A I 3 b aa; BGHZ 124, 351, 362 f).
Sie geben der Beklagten die Möglichkeit, die Verdienstmöglichkeiten ihrer Vertragspartner als deren wichtigstes vertragliches Recht zu verringern, ohne dafür an einschränkende Voraussetzungen gebunden zu sein und ohne den Vertragshändlern einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BGHZ 124, 351, 363).
- BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Immobilienanlagen - Haftung des Kapitalanlagevermittlers
Darin ist eine unzulässige Einschränkung der Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung einer sogenannten Kardinalpflicht zu sehen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG, vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 = BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 Haftungsfreizeichnung 4).
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
AGB - Unwirksame Klauseln in Abonnementverträgen von Bezahlfernsehen
Erforderlich ist im Allgemeinen auch, dass die Klausel in ihren Voraussetzungen und Folgen für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen gewährleistet (BGHZ 124, 351, 362; 158, 149, 154 f; jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, 3569 unter II.1. b). - BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04
Bauträger - Baubeschreibung: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam
Derartige Regelungen unterliegen der Inhaltskontrolle (BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351, 362 m.w.N.).Im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Artikel 5 der Richtlinie 93/13/EWG) ist es unverzichtbar, daß die Klausel die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 105/81, BGHZ 86, 284; Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351, 362 m.w.N.;… vgl. auch Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl., Rdn. 457;… Riemenschneider in Grziwotz/Koeble, Handbuch Bauträgerrecht, 3. Teil, Rdn. 317).
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Die Verletzung des § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geheilt werden, wenn die klagende Partei sich die angefochtene Entscheidung im zweiten Rechtszug durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu Eigen macht (vgl. BGH 20. April 1990 - V ZR 282/88 -BGHZ 111, 158; 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 - BGHZ 124, 351;… Zöller/Vollkommer § 308 Rn. 7; vgl. auch BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, zu B I 3 der Gründe). - OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - U (Kart) 2/00 Sie bilden mit einen Maßstab für die Vereinbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem dispositiven Recht, welche zu verneinen ist, sofern durch Bestimmungen des im Streitfall zu beurteilenden Händler-Vertrages in einem nicht unerheblichem Maß in rechtlich geschützte Interessen von Vertragshändlern eingegriffen wird (vgl. auch Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, Bd. III, Vertragshändlerverträge Rn 7;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., Anh. §§ 9-11 AGBG, Rn. 875, 878;… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 9 AGBG, Rn. V 26; offengelassen von BGH [8. Zivilsenat] NJW 1994, 1060, 1061 - Daihatsu; von BGH [Kartellsenat] NJW-RR 1995, 1260, 1261 jedoch insoweit bestätigt, als im Rahmen einer Inhaltskontrolle anhand dispositiven Gesetzesrechts die Übereinstimmung von AGB mit den Regelungen der GVO wie selbstverständlich untersucht worden ist; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 947, 948).
In dieser Rechtsansicht sehen die Kläger sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.1.1994, Az. VIII ZR 165/92 (NJW 1994, 1060, 1065 - Daihatsu), bestätigt.
Den Klägern ist nicht darin beizupflichten, das in NJW 1994, 1060 ff. veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs erkenne Händlern bei Gewährleistungsarbeiten mit einer Vergütung für Ersatzteile auch einen Gewinnanteil zu.
dd) Allerdings schuldet die Beklagte den Händlern nach den Grundsätzen, die sich aus § 670 BGB ergeben, als Ausgleich für eine Gewährleistung zumindest Aufwendungsersatz auch bei den zum Einsatz gelangten Ersatzteilen (vgl. BGH NJW 1994, 1060, 1065).
Misst man die Vergütung, die die Beklagte ihren Händlern bei den im Rahmen der Gewährleistung erforderlichen Ersatzteilen schuldet, am gesetzlich geregelten Auftragsrecht (§§ 662 ff. BGB), und zwar konkret am Aufwendungsersatzanspruch des § 670 BGB - was durch das oben erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs in NJW 1994, 1060 (1065) ausdrücklich nahegelegt ist, sich im Ergebnis aber auch nicht anders darstellt, wenn hierauf werkvertragliche Rechtsgrundsätze übertragen werden (siehe die Ausführungen oben unter cc), dritter Absatz) -, dann sind die allgemeinen Geschäftsunkosten aus der Berechnung zu streichen.
Eine Vertragsstrafe ist namentlich dann unangemessen hoch, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH NJW 1994, 1060, 1064 - Daihatsu).
- BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07
Leasing - AGB über die Überlassung einer Branchensoftware
Auch dort muss aber - wovon auch die Revision ausgeht - ein vertraglich ausbedungenes Lösungsrecht vom Vertrag auf einen sachlich gerechtfertigten Grund abstellen (Senatsurteil BGHZ 124, 351, 358 ff.;… Staudinger/Coester-Waltjen, aaO, § 308 Nr. 3 Rdnr. 31 f.;… H. Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 308 Nr. 3 Rdnr. 18;… vgl. auch MünchKomm BGB/Kieninger, 5. Aufl., § 308 Nr. 3 Rdnr. 15;… Erman/S. Roloff, BGB, 12. Aufl., § 308 Rdnr. 29).Schließlich stellt die streitgegenständliche Regelung auch keine im Handelsverkehr allgemein anerkannte und in einem bestimmten Sinne verstandene Klausel dar, der eine solche Auslegung von vornherein nicht zu entnehmen wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 49, 388, 392 f. - "vorbehaltlich termingerechte Selbstbelieferung"; BGHZ 124, 351, 358 ff. - "Liefervorbehalt").
- BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01
AGB - Haftungsauschluss bei Verletzung von Kardinalpflichten
Nach der Zielrichtung der Vorschrift, eine Aushöhlung der den typischen Vertragszweck prägenden Pflichten zu verhindern, sind jedenfalls die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrages als wesentliche Vertragspflichten im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG anzusehen (BGH, Urteile vom 12. Mai 1995 - X ZR 14/93, NJW-RR 1996, 783 unter III. 3 c und vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060 unter III. 2 b); Erman/Hefermehl/Werner § 9 AGBG Rdnr. 14; Palandt/Heinrichs § 9 AGBG Rdnr. 27; Soergel/Stein § 9 AGBG Rdnr. 43; Staudinger/Coester (1998) § 9 AGBG Rdnr. 208). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00
Handelsrecht - Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag
Der Nachweis darf aber auch nicht - wie in § 6 Nr. 4 Satz 4 der Verträge vorgesehen ("Alle Fehlmengen über ... % vom Umsatz sind vom Unternehmer zu ersetzen.") - ausgeschlossen sein (§ 24 Satz 2, § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG und nunmehr § 310 Abs. 1 Satz 2, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB;… vgl. BGH, Urt. v. 28.5.1984 - III ZR 231/82, NJW 1984, 2941, 2942; Urt. v. 12.1.1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060, 1068 [insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt]).Die Haftung für ihre Erfüllung darf daher auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr selbst für Fälle einfacher Fahrlässigkeit nicht formularmäßig ausgeschlossen werden (vgl. BGH NJW 1994, 1060, 1063 m.w.N. [insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt]).
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Versorgungsrente - Ist die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel …
- BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
- BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
- BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05
Mietrecht - Anbringung einer Parabolantenne am Balkon
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06
Kaufrecht - Formularklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag
- OLG Köln, 07.12.2011 - 19 U 155/11
- BGH, 25.02.1998 - VIII ZR 276/96
Haftungsbegrenzung in Stromlieferungsverträgen wirksam
- BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03
Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsbeschränkende Regelungen
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94
AGB: Schadensersatz bei unzulässiger Submissionsabsprache
- BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03
Handelsrecht - Keine Haftungsbeschränkung bei Schaden durch Erfüllungsgehilfen
- BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96
Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in …
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99
Verbraucherkreditgesetz: Wer im Rahmen seines Gewerbes einen Kreditvertrag …
- BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98
Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich …
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03
Immobilien - AGB: Käufer wird das Risiko von Restitutionsansprüchen aufgebürdet
- BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95
Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig …
- BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97
VOB-Vertrag: Haftungsausschluß
- OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 21 U 10/05
Ausgleichsanspruch des Automobilvertragshändlers gemäß § 89 b HGB bei …
- BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 154/06
AGB - Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
- OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
Versicherungsvertreterrecht: Einseitige Herabsetzung der Provision für einen in …
- BGH, 13.07.2005 - IV ZR 83/04
Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen über die …
- LG München I, 25.06.2007 - 10 HKO 1977/07
Versicherungsvertreter - Provisionskürzung
- BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05
AGB - Beförderungsbedingungen: Unwirksame Klausel
- BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06
Immobilien - Investiver Verkauf
- OLG München, 24.07.1996 - 7 U 2840/96
Inhaltskontrolle eines Kfz-Vertragshändlervertrags bezüglich der Ermittlung des …
- BGH, 13.01.2000 - III ZR 342/98
Leistungspflichten beim Franchisevertrag zum Betrieb eines Restaurants
- BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 254/93
Formularmäßige Vereinbarung hinsichtlich einer Rückkaufpflicht für das …
- BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 326/97
Rückkauf von Kraftfahrzeugen durch den Importeur
- OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 114/95
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
- BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97
Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97
Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz
- BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04
Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR
- OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - U (Kart) 31/07
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kontrollfähigen Preisabrede zwischen …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 4/08
Inhaltskontrolle der AGB eines Händlervertrages für Motorräder - Zur Zulässigkeit …
- BGH, 29.03.1995 - VIII ZR 102/94
Formularmäßige Vereinbarung der Folgen einer Freistellung in einem …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 5/08
- KG, 20.05.1999 - 2 U 2559/98
Kfz-Branche: Abwicklung gekündigter Vertragshändlerverträge - Umfang der …
- BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
Händlervertrag - Händlerpflichten beim Rückkauf von Ersatzteilen
- OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 3/08
- OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 16 U 77/11
- OLG Köln, 10.04.1996 - 6 U 128/95
AGBG §§ 1, 8, 9, 13
- OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 122/11
Formularmäßige Vereinbarung der Nichtzahlung vereinbarter Boni innerhalb eines …
- BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe …
- LG Mannheim, 04.05.2012 - 7 O 436/11
- OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11
- BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95
Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 …
- LG Mainz, 20.06.2006 - 12 HKO 82/05
Die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers bringt es mit sich, …
- OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
Allgemeines Vertragsrecht - Leasing: Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe?
- OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 16 U 28/04
Handelsvertreter: Umfang der Treue- und Loyalitätspflicht des Prinzipals bei …
- OLG Düsseldorf, 10.12.2007 - 24 U 110/07
Unwirksamkeit einer Schadenspauschale bei Kündigung eines …
- OLG Köln, 28.02.1997 - 19 U 194/95
Recht zur Stornierung von Software ist kein Handelsbrauch
- OLG Saarbrücken, 10.01.2006 - 4 U 786/01
Architekten & Ingenieure - Baukostenüberschreitung und Schadensersatzanspruch
- OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 16 U 146/04
Rücknahme von Ersatzteilen nach Ende des Vertragsverhältnisses als …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2005 - 16 U 128/04
Kündigungsfrist eines Handelsvertretervertrages - Zur Vertragsdauer nach § …
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
Leasing: Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Wertersatzes für gezogene Nutzungen im …
- OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund vereinbarter …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2005 - 22 U 49/05
Verletzung eines Vertriebsvertrages durch Abwerben von Kunden
- OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07
Bauvertrag - Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag
- OLG München, 22.01.2004 - U (K) 3329/03
Ein Anspruch auf Einhaltung einer Gewinnmarge steht den Werkvertragshändlern …
- OLG Zweibrücken, 25.07.1997 - 2 U 6/97
Inhaltskontrolle: "Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer …
- KG, 13.03.2001 - 4 U 2902/00
Vertragsstrafenklausel für ungenehmigten Nachunternehmereinsatz
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06
Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle, …
- OLG München, 31.01.1995 - 25 U 3600/94
Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit
- OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
Ausschluß des Rückkaufs eines Ersatzteillagers in AGB-Vertragshändlervertrag
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - U (Kart) 28/02
- OLG München, 15.11.2011 - 13 U 15/11
Bauträger - Haftung für Verzugsschäden kann in AGB nicht ausgeschlossen werden!
- OLG München, 22.01.2004 - U K 3329/03
Zur Zulässigkeit der einseitig durch den Hersteller vorgenommenen Veränderung des …
- OLG Köln, 06.09.2000 - 17 U 46/99
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - VI U Kart 28/02
Zum Umfang der nach einem durch Vergleich beendeten Händlervertrag weiter …
- LG Krefeld, 08.12.2004 - 11 O 124/04
- LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 629/02
- LG Köln, 21.07.2011 - 86 O 4/11
- LG Köln, 29.06.2009 - 86 O 58/08
- LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
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