Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 466
  • MDR 1996, 678
  • WM 1996, 794



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98  

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Seine Vormerkung könnte allenfalls die Wirkung haben, sein Vorkaufsrecht durchzusetzen, d.h. den Vollzug jenes - aus der Sicht des Beklagten wohl fingierten - zweiten Vertrages (vgl. § 505 Abs. 2 BGB; Senatsurt. v. 12. Januar 1996, V ZR 269/94, WM 1996, 794, 795) zu gewährleisten.
  • OLG München, 16.10.2008 - 1 U 2466/03  

    Erbbaurechtsvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich eines Anspruchs des

    Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.1996 - V ZR 269/94 (Anlage K 52A) wurde geklärt, dass der Kläger einen Anspruch auf Auflassung des Erbbaurechts an sich und einen nicht feststehenden Mitinhaber zu 1/2 hatte.

    Erst durch das Urteil des BGH vom 12.01.1996 V ZR 269/94 (A 52) wurde letztinstanzlich geklärt, dass der Kläger einen Anspruch auf Auflassung des Erbbaurechts an sich und einen nicht feststehenden Mitinhaber zu je ½ hatte.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04  

    Immobilien - Personenhandelsgesellschaft kann Erbbaurecht erwerben

    Die Entscheidung des BGH - Urt. vom 12.01.1996 -V ZR 269/94- (NJW-RR 1996, 466 ), auf die sich die Antragsgegnerin berufen hat, steht dem nicht entgegen.
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