Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen Erfindung; Patentschutz für einen neuen Mikroorganismus

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 100, 67
  • NJW 1987, 2298
  • MDR 1987, 580
  • GRUR 1987, 231



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97  

    Patentrecht - Zur Patentierbarkeit eines bestimmten Verfahrensschrittes

    Dies genügt unter Ausführbarkeitsgesichtspunkten, denn das Europäische Patentübereinkommen fordert wie das deutsche Recht lediglich, daß ein gangbarer Weg zur Ausführung der Erfindung zu offenbaren ist (u.a. BGHZ 100, 67, 71 - Tollwutvirus; Sen.Urt. v. 9.2.1993 - X ZR 40/90, Umdruck S. 8; EPA T 292/85 ABl. EPA 1989, 275 = GRUR Int. 1990, 61, 64 Polypeptid-Expression I; EPA T 238/88 ABl. EPA 1992, 709 = GRUR Int. 1993, 482 Kronenether; vgl. zum früheren Recht Sen. Urt. v. 4.7.1989 - X ZR 95/87, GRUR 1989, 899, 900 - Sauerteig).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90  

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

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  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92  

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Der Grund für die Verleihung des Ausschließlichkeitsrechts "Patent" wird im wesentlichen einerseits in der Anerkennung einer besonderen Leistung im Bereich der Technik und andererseits in der - auch als Ansporn für weitere Leistungen zu verstehenden - Gewährung einer Gegenleistung dafür gesehen, daß der Erfinder den technischen Fortschritt und das technische Wissen der Allgemeinheit bereichert hat (vgl. Sen.Beschl. v. 12.2.1987 - Tollwutvirus, BGHZ 100, 67, 70, 71; Benkard/Bruchhausen, aaO., Einl. PatG Rdn. 1; Bernhardt/Kraßer, aaO., S. 24, 25; Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4. Aufl. S. 50, 51).
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  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95  

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Wie das Patent (vgl dazu BGHZ 100, 67, 70 - Tollwutvirus; Urt. v. 11.7.1995 - X ZR 99/92, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche; siehe auch Hieber GRUR 1996, 439, 440) dient auch das Gebrauchsmuster dazu, dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn zukommen zu lassen.
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92  

    Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff

    Die Streitpatente gewähren als Stoffpatente Schutz für den in den Patentansprüchen jeweils näher definierten Stoff und darüber hinaus Schutz für alle Verwendungsmöglichkeiten des Stoffes, unabhängig davon, ob der Patentinhaber die einzelne Verwendungsmöglichkeit erkannt und in der Patentschrift mitgeteilt hat oder nicht (BGH GRUR 1972, 541, 544 - Imidazoline; vgl. BGH GRUR 1987, 231 - Tollwutvirus; Benkard, aaO., § 1 Rdn. 84; Bruchhausen, GRUR Int. 1991, 413, 415; Schulte, aaO., § 1 Rdn. 128).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZB 1/94  

    "Corioliskraft"; Berechnung der Neuheitsschonfrist

    Die Einführung des sogenannten absolut formellen Neuheitsbegriffs stellt sicher, daß nur solche Erfindungen belohnt werden, die objektiv eine Bereicherung der Technik darstellen (vgl. Sen.Beschl. v. 12.02.1987 - X ZB 4/86, GRUR 1987, 231, 232 zu II 3 c - Tollwutvirus).
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94  

    "Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen

    Fortschritt und das technische Wissen der Allgemeinheit bereichert habe (vgl. auch Sen. Beschl v 12 2 1987; BGHZ 100, 67, 70 71 Tollwutvirus; Benkard/Bruchhausen, aaO., 9. Aufl. , Einl. PatG Rdn 1; Benkard/Kraßer, aaO., S 24, 25; Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4 Aufl. , S. 50, 51).
  • BPatG, 21.06.2007 - 3 Ni 36/05  
    resse der gebotenen Harmonisierung des nationalen und europäischen Patentrechts durch eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung (vgl. auch BGH GRUR 1987, 231, 233 - Tollwutvirus) nicht abweichend von der Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA vom 20. Juli 2000 und dem Gutachten der Prüfungsabteilung vom 19. Oktober 2006 bewertet werden, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 31.10.2007 - 3 Ni 36/05  
    f) Der Ansicht der Beklagten, die Patentfähigkeit des Streitpatents dürfe im Interesse der gebotenen Harmonisierung des nationalen und europäischen Patentrechts durch eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung (vgl. auch BGH GRUR 1987, 231, 233 - Tollwutvirus) nicht abweichend von der Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA vom 20. Juli 2000 und dem Gutachten der Prüfungsabteilung vom 19. Oktober 2006 bewertet werden, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BGH, 11.05.1993 - X ZB 19/92  
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  • BPatG, 27.02.2009 - 14 W (pat) 308/06  
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