Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 265 StPO; § 143 StPO
    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche Gutachtenerstattung; abgelehnte Entpflichtung eines Pflichtverteidigers: einseitig gestörtes Vertrauensverhältnis, Schweigepflicht, Verfahrensverzögerung und Verfahrensdestruktion).

  • bundesgerichtshof.de
  • NWB SteuerXpert START

    StPO § 265

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 82 § 143 § 261
    Vorbereitendes schriftliches und in der Hauptverhandlung mündlich erstattetes Gutachten; Pflicht zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei vom Angeklagten verschuldetem Abberufungsgrund

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 12.02.2008, Az.: 1 StR 649/07 (Anspruch auf schriftliches Vorgutachten eines Sachverständigen)" von RA Dr. h. c. Rüdiger Deckers und RRef Johanna Heusel, original erschienen in: StV 2009, 7 - 8.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2008, 418
  • StV 2009, 5



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09  

    Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren

    Hiergegen wendet sich die Revision, unter Berufung auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 ( NStZ 2008, 418), mit der Erwägung, aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen ergebe sich ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage einer schriftlichen Fassung des in der Hauptverhandlung zu erstattenden Gutachtens; dies gelte jedenfalls dann, wenn der besonders gewichtige Eingriff einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Raum stehe (so auch Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl., Rn. 1041; Deckers/Heusel StV 2009, 7; eingeschränkt auch Krause in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 82 Rn. 5; aA Senge in KK-StPO 6. Aufl. § 82 Rn. 3).

    Soweit der 1. Strafsenat die Frage offen gelassen hat (Beschl. vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 = NStZ 2008, 418 = StV 2009, 5, 6), kam es in jenem Verfahren hierauf schon deshalb nicht an, weil der Sachverständige dort ein schriftliches Gutachten vorgelegt hatte.

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12  

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Dieses kann aber nicht Urteilsgrundlage sein, sondern allein das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 173/11  

    Inhalt des erstatteten Gutachtens (Mündlichkeitsprinzip; Unmittelbarkeitsprinzip;

    Nur hierauf kann das Urteil beruhen (BGH NStZ 2008, 418 mwN).

    Nur hierauf kann das Urteil beruhen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418 mwN).

  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10  

    Kostenrechtliche Voraussetzungen der Auswechselung des gerichtlich bestellten

    Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen die Entpflichtung nicht (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008, 1 StR 649/07 - zitiert in juris Rn. 16; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5b m.w.N.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht