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| BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87 |
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StGB § 251
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 257
- NJW 1988, 2808
- MDR 1988, 594
- NStZ 1988, 311
- NStZ 1989, 225 (Ls.)
- StV 1988, 383
- StV 1989, 57
- JR 1988, 334
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
StGB §§ 211, 251, 52, 18
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Weitere Schuldformen sind nicht angeführt; das spricht dagegen, daß der Tatbestand auch vorsätzlich begangen werden kann (vgl. Rudolphi Anm. zu BGHSt 26, 175 in JR 1976, 74 und Anm. zu BGHSt 35, 257 in JZ 1988, 880; Rengier, Erfolgsqualifizierte Delikte und verwandte Erscheinungsformen 1986 S. 101).Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht von vornherein ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258).
Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 StGB muß auch nicht, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), Vorsatz ausschließen: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).
- BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
Wiedererkennen einer Stimme
Soweit die Revision dies unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 34, 39 anders sieht (ebenso AG Freiburg StV 1988, 383;… ähnlich Odenthal aaO S. 18; vgl. auch Meyer JR 1987, 215, 217; Beulke StV 1990, 180, 183), verkennt sie die Besonderheiten des jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts. - BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.07.1991 - 4 StR 170/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
