Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    StPO § 397a;
    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen Beistands; Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a
    Zuständigkeit für die Bestellung eines Zeugenbeistandes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2380
  • Rpfleger 1999, 461



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02  

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat).

    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, dass der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380).

    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5).

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 35/02  

    Beweiswürdigung (unzulässige Würdigung eines Bestreitens des Angeklagten als

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenklägerin ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05  

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380).
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  • BGH, 10.01.2000 - 1 StR 651/99  

    Antrag auf Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 5/02  

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nach § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00  

    Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger; Prozeßkostenhilfe

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 542/00  

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand für die Nebenklage

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die unter anderem eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05  

    Beistandsbestellung für die Nebenklage; Auslegung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 4 StR 82/05).
  • BGH, 15.02.2000 - 1 StR 34/00  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenklägerin ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 15.02.2000 - 1 StR 39/00  

    Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 14.03.2000 - 1 StR 669/99  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 194/00  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 326/00  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 565/00  

    Bewilligung eines Beistands zur Revision der Nebenklage; Antragsauslegung;

  • BGH, 18.09.2001 - 4 StR 376/01  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 246/05  

    Beistandsbestellung für die Nebenklage im Revisionsverfahren.

  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99  

    Beweiswürdigung bei Aussagen des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs von Kindern;

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 656/99  

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung

  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05  

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 398/99  

    Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger; Verhältnis zum Antrag auf

  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 548/99  

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 11.11.1999 - 1 StR 557/99  

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 547/99  

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00  
  • BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00  
  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 35/02  
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02  
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