Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 264a Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB (Bedeutung für einen durchschnittlichen Anleger nach den Erwartungen des Kapitalmarkts; Vorsatz); Betrugsvorsatz bei Kreditgewährungen (Eventualvorsatz); Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (Zulässigkeit der Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft: selektives Vorgehen bei möglicherweise entlastenden Unterlagen); Beweiswürdigung. - lexetius.com
StGB § 264a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Kapitalanlagebetrug nur bei Verschweigen eines für den durchschnittlichen Anleger nach Art des Geschäfts bedeutungsvollen Umstands ("EUWO-Gruppe/Berliner Volksbank")
- NWB SteuerXpert START
StGB § 264a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 264a Abs. 1
Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kapitalanlagebetrug nur bei Verschweigen eines für den durchschnittlichen Anleger nach Art des Geschäfts bedeutungsvollen Umstands ("EUWO-Gruppe/Berliner Volksbank")
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Falsche Angaben im Emissionsprospekt nicht strafbar?
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 264a Abs. 1
Kapitalanlagebetrug nur bei Verschweigen eines für den durchschnittlichen Anleger nach Art des Geschäfts bedeutungsvollen Umstands ("EUWO-Gruppe/Berliner Volksbank") - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
- lawinfo.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen Fondsgründer der Dresdner "Tabakmoschee"
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 2242
- ZIP 2005, 1066
- NStZ 2005, 568
- NJ 2005, 420
- StV 2005, 496
- JR 2006, 248
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08
Aktienrecht - Zum Betrugsvorsatz bei unrichtigen Prospektangaben
Daraus folgt, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242, 2245;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZR 254/08 - [...] und BeckRS 2010, 07412 Rn. 2). - BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07
Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches …
Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH wistra 2005, 304, 305; NStZ 2002, 48 m.w.N.). - OLG Dresden, 30.08.2012 - 8 U 1546/11
StGB § 823 Abs 2 i V m § 264a; BGB § 826
Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält, d. h. dass der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet wird, insbesondere über die Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 21.10.1991, Az.: II ZR 204/90, BGHZ 116, 7, 12; BGH, Urteil vom 12.05.2005, Az.: 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2244;… LK-Tiedemann, StGB, 11. Aufl., § 264a Rn. 49 jeweils m.w.N.).Maßgeblich ist der verständige, durchschnittlich vorsichtige Kapitalanleger (BGH, NJW 2005, 2242, 2244 f.).
- OLG München, 02.02.2011 - 20 U 4382/10
Beteiligung an einem Medienfonds: Subjektive Kenntnis der Erheblichkeit eines …
Es kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass es sich dabei zugleich um "erhebliche" Umstände i.S.d. § 264 a StGB, also um wertbildende Umstände handelt (s. BGH, Urt. v. 12.05.2005, 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242) und dass der Beklagte als Täter oder zumindest Teilnehmer eines Kapitalanlagebetrugs in Betracht kommt (BGH vom 02.02.2010 VI ZR 254/08).Die Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstandes ist ein normatives Tatbestandsmerkmal mit der Folge, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern zugleich die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (BGH, NJW 2005, 2242; BGH…, Urt. vom 15.07.2010, Az. III ZR 321/08, NZG 2010, 1031).
c) Fehlt es sowohl hinsichtlich der Provisionshöhe als auch der Verflechtungen am Bewusstsein der Erheblichkeit, so liegt nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH (NJW 2005, 2242) ein Tatbestandsirrtum vor, der den subjektiven Tatbestand des § 264 a StGB auch dann ausschließt, wenn er vermeidbar war.
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Strafrecht - Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit
Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 27. März 1984 - VI ZR 246/81, WM 1984, 744, 745;… vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, aaO, S. 20 f.;… BGH, Urteile vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, aaO, S. 348; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2244). - BGH, 16.12.2010 - III ZR 10/10
Deliktsrecht - Anforderungen an den Vorsatz bzgl Kapitalanlagebetruges
Ob diese Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung, die das Revisionsgericht bis zur Grenze der Vertretbarkeit hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2245;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZR 254/08, [...] und BeckRS 2010, 07412 Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
Für den Tatbestand des § 264 a StGB entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivil- und in Strafsachen, dass die Erheblichkeit des für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstandes ein normatives Tatbestandsmerkmal ist (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08 - WM 2010, 1537-1543; Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242-2245).Erheblich sind demnach nur Umstände, die Einfluss auf den Wert, die Chancen und Risiken der Anlage haben und die deshalb geeignet sind, einen verständigen Anleger von einer Beteiligung abzuhalten (BGH, Urt. v. 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242-2245;… MüKo/StGB-Wohlers Rn. 43 mN).
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 322/08
Gesellschaftsrecht - Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung
Daraus folgt, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242, 2245;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZR 254/08 - [...] und BeckRS 2010, 07412 Rn. 2). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 254/08
Haftung aufgrund unzutreffenden Prospektangaben hinsichtlich von Weichkosten im …
Die Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstands ist ein normatives Tatbestandsmerkmal, was bedeutet, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern zugleich die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss; ob diese Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, unterliegt tatrichterlicher Würdigung, die das Revisionsgericht bis zur Grenze der Vertretbarkeit hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 1726). - BGH, 07.05.2007 - II ZR 186/06
ZPO § 544 Abs. 7; GV § 7
Das Vorgehen des Berufungsgerichts ist um so unverständlicher, als der Senat bereits im zurückverweisenden ersten Revisionsurteil vom 7. März 2005 (II ZR 194/03, ZIP 2005, 1066) für das weitere Verfahren ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Berufungsgericht im Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch des Beklagten das Verhalten der Parteien zu würdigen haben werde. - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 256/08
Haftung aufgrund unzutreffender Prospektangaben hinsichtlich Weichkosten
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 255/08
Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Erheblichkeit eines anlagerelevanten …
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 8/10
Rückzahlung des eingezahlten Betrags für die Beteiligung an einer Gesellschaft …
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 12/10
Anforderungen an den Vorsatz bei unterlassener Aufklärung über die personelle und …
- BGH, 16.12.2010 - III ZR 76/10
Deliktsrecht - Anforderungen an den Vorsatz bzgl Kapitalanlagebetruges
- OLG München, 22.05.2012 - 5 U 1725/11
Kapitalanlagevermittlung und -beratung: Verletzung der Informationspflicht bei …
- KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11
Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft wegen unterbliebener …
- KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …
- KG, 11.03.2008 - 4 U 40/07
Umfang der Beratungspflicht der Verkäufer bzw. Gründungsgesellschafter eines …
- OLG München, 14.03.2011 - 21 U 4114/10
Kapitalanlagebetrug: Vorsatz des Anlageberaters beim Verschweigen einer …
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