Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68   

Münzfernseher

§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;

§ 246 StGB, § 930 BGB;

§ 265a StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 22, 180
  • NJW 1968, 2069



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Wird zitiert von ... (11)  

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  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72  

    StPO § 409, § 410, § 411

    Diese Vorfrage braucht jedoch nicht erschöpfend behandelt werden, weil es für die Zulässigkeit des Vorlegungsverfahrens genügt, daß die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts hierzu vertretbar ist (BGHSt 22, 180, 182 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Für deren Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 189/61 - zitiert nach juris Rn. 10; BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07  

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Dies muss vielmehr im konkreten Einzelfall jeweils an Hand der tatsächlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Anschauungen des täglichen Lebens und damit letztlich der Verkehrsauffassung beurteilt werden (BGHSt 16, 271/273; 22, 180/182).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03  

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88  
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  • BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87  
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  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78  
    Wie bei allen Fällen, in denen es um die tatsächliche Sachherrschaft geht, richtet sich das nach den Umständen des einzelnen Falls und nach den Anschauungen des Verkehrs (BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73  
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