Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68 |
Münzfernseher
§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;
§ 246 StGB, § 930 BGB;
§ 265a StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 22, 180
- NJW 1968, 2069
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Auch bei Motorradklau während einer Probefahrt Versicherungsschutz // Gericht …
Gehört nach den Anschauungen des täglichen Lebens eine in angemessenen Grenzen bleibende Lockerung oder sogar vorübergehende Aufhebung der Sachherrschaft zum Üblichen, so hört der Gewahrsam während dieser Zeit nicht auf (BGH, Urteil vom 27.11.1974, IV ZR 117/73, VersR 1975, 225; BGHSt 22, 180, 182). - BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
StPO §§ 230 ff., § 332, § 338 Nr. 5, § 344 Abs. 2
Hierauf kommt es für die Zulässigkeit der Vorlegung allein an (vgl. aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGHSt 19, 242; BGHSt 22, 94, 100; BGHSt 22, 180, 182; BGHSt 22, 385, 386; BGHSt 25, 187, 189; BGHSt 25, 325, 328). - BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80
StPO (1975) § 265 Abs. 1; StVG § 25
Das genügt für die Zuverlässigkeit des Vorlegungsverfahrens (BGHSt 22, 180, 182; BGHSt 25, 187, 189).
- BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
StPO § 409, § 410, § 411
Diese Vorfrage braucht jedoch nicht erschöpfend behandelt werden, weil es für die Zulässigkeit des Vorlegungsverfahrens genügt, daß die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts hierzu vertretbar ist (BGHSt 22, 180, 182 mit Nachweisen). - OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
Für deren Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (BGH…, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 189/61 - zitiert nach juris Rn. 10; BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182). - OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen …
Dies muss vielmehr im konkreten Einzelfall jeweils an Hand der tatsächlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Anschauungen des täglichen Lebens und damit letztlich der Verkehrsauffassung beurteilt werden (BGHSt 16, 271/273; 22, 180/182). - OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen …
Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ). - BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78 Wie bei allen Fällen, in denen es um die tatsächliche Sachherrschaft geht, richtet sich das nach den Umständen des einzelnen Falls und nach den Anschauungen des Verkehrs (BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
- BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73
