Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses, an dem ein Testamentsvollstrecker unzulässigerweise anstelle der Erben mitgewirkt hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; Anfechtungsklage von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zwingender Ausschluß des Stimmrechts bei Entlastungsbeschlüssen einer GmbH gegenüber testamentarischen Anordnungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Stimmrechtsausschluß aller einem Gesellschaftsorgan angehörenden Gesellschafter bei Abstimmung über dessen Entlastung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 108, 21
  • NJW 1989, 2694
  • NJW-RR 1989, 1375 (Ls.)
  • ZIP 1989, 913
  • MDR 1989, 887
  • FamRZ 1989, 963
  • WM 1989, 1090
  • BB 1989, 1496
  • DB 1989, 1715



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Wird zitiert von ... (23)  

  • OLG München, 18.07.1991 - 24 U 880/90  

    AktG § 241; GmbHG § 18 Abs. 1, § 46 Nr. 5, § 47 Abs. 4

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  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07  

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Die Interessenkollision ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht nur bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Senat, BGHZ 97, 28, 33), der Entlastung (Senat, BGHZ 108, 21, 25; Urt. v. 7. April 2003 - II ZR 193/02, ZIP 2003, 945) oder der Bestellung eines besonderen Vertreters für die GmbH (Senat, BGHZ 116, 353, 358) zu berücksichtigen.
  • BGH, 21.09.2009 - II ZR 174/08  

    "Umschreibungsstopp"

    Soweit aus der Entscheidung BGHZ 108, 21, 25 zu entnehmen sein sollte, dass sich ein Stimmverbot immer auf die Entscheidung über die Entlastung der übrigen Organmitglieder erstreckt (so auch Zöllner in Kölner Komm.z.AktG § 120 Rdn. 18; ähnlich Mülbert in Großkomm.z.AktG 4. Aufl. § 120 Rdn. 112), hält der Senat daran nicht fest.
mehr
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02  

    Gesellschaftsrecht - Tragweite eines Generalbereinigungsbeschlusses

    Der dem § 47 Abs. 4 GmbHG zugrundeliegende Gedanke, daß ein Gesellschafter nicht Richter in eigener Sache sein darf, erfaßt lediglich diejenigen Gesellschafter, welche eine Pflichtverletzung gemeinsam mit einem anderen begangen haben (vgl. BGHZ 97, 28, 34), weil und soweit das gemeinschaftliche Fehlverhalten in solchem Fall nur einheitlich beurteilt werden kann (BGHZ 108, 21, 25).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01  

    Erbrecht - Aufrechnung eines Miterben

    Ob dieses "Notverwaltungsrecht" des einzelnen Miterben auch die Befugnis zu Verfügungen über Nachlaßgegenstände umfaßt, kann dahinstehen (vgl. einerseits BGHZ 38, 122, 124; anderseits BGHZ 108, 21, 30; m.w.N.: MünchKomm/Dütz BGB 3. Aufl. § 2038 Rdn. 62; Soergel/Wolf BGB 13. Aufl. § 2038 Rdn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01  

    Gemeinschaftliche Verwaltung von GmbH-Anteilen im Rahmen der Gütergemeinschaft

    Es handelt sich deshalb um eine zur Erhaltung des Gesamtguts notwendige Maßnahme (dazu BGHZ 108, 21 für die vergleichbare Regelung in § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, ebenfalls im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Anfechtungsklage).

    Wollte die Antragstellerin die Klage rechtzeitig erheben (zu diesem Gesichtspunkt auch BGHZ 108, 21), so musste sie das ohne Zustimmung des Antragsgegners tun.

    Dem steht auch § 18 GmbHG nicht entgegen, denn diese Vorschrift soll nur verhindern, dass das Recht von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt wird; dazu kommt es nicht, wenn nur einer der Mitberechtigten das Recht mit Wirkung für alle ausübt (auch dazu BGHZ 108, 21 mwN).

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07  

    Immobilien - Besitzentziehungsanspruch abtretbar!

    Es hat - worauf die Revision zutreffend hinweist - übersehen, dass die einjährige Ausschlussfrist nach § 864 Abs. 1 BGB, innerhalb derer der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht werden muss, nur gewahrt ist, wenn feststeht, dass die Klage innerhalb der Frist von dem dazu Befugten erhoben worden ist (vgl. BGHZ 108, 21, 30).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 5 U 187/07  

    Ausübung von Gesellschafterrechten an GmbH-Anteilen durch Testamentsvollstrecker:

    Grundsätzlich ist ein Testamentsvollstrecker berechtigt, die Gesellschafterrechte bezüglich eines zum Nachlass gehörenden GmbH-Anteils wahrzunehmen und auszuüben (§ 2205 BGB, vgl. Palandt-Edenhofer, BGB, 67. Aufl., § 2205, Rz. 19), soweit seine Verwaltungsbefugnis reicht (vgl. Götte, GmbH, 2. Aufl., § 7, Rz. 52; BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, Juris Rz. 12) und ist insoweit auch prozessführungsbefugt.

    Der Entscheidung des BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 (- II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, Juris Rz. 12), ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97  

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    Halbs. BGB erfüllenden Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 21, 91 ; BGHZ 108, 21, 30 f.) auf jede Ermittlung eines bislang unbekannten Erben prozessual zu reagieren.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 72/01  

    Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt, der es unterläßt, Ansprüche gegen den

    Für diesen ist anerkannt, dass der Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente mit dem Tod des Ausgleichsverpflichten endet, sich also nicht gegen die Erben richtet (vgl. BGH FamRZ 1989, 963; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1587 k Rdnr.3).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03  

    Wohnungseigentum - Unwirksames Insichgeschäft des Verwalters?

  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 117/99  

    Beschränkung der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen im

  • OLG Nürnberg, 11.06.2008 - 12 U 1646/07  

    Ausschließung einer Erbengemeinschaft aus einer GmbH: Prozessführungsbefugnis

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00  

    Umgehung des Abstimmungsverbots

  • OLG Nürnberg, 08.03.2010 - 12 U 2235/09  

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre

  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10  

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei

  • KG, 26.03.2003 - 24 W 177/02  

    Wohnungseigentum - Wahlrecht bei Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität

  • BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98  

    Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09  
  • LG Mönchengladbach, 27.02.2007 - 7 O 29/04  

    Anfechungsklage bei der GmbH & Co. KG

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09  
  • VG Köln, 18.11.2009 - 8 K 4162/09  
  • LG Düsseldorf, 31.03.2011 - 25 T 36/11  
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