Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verschmelzung des Vertragspartners auf andere Gesellschaft: Rechtsmissbräuchliche Einrede der Verjährung?

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 270 Abs. 3; BGB § 242 Cb
    Verjährungsunterbrachung bei Klageerhebung gegen durch Verschmelzung erloschene GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fiktion des Zugangs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 3110
  • MDR 2002, 1240
  • WM 2002, 1842
  • DB 2002, 2208



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 12.02.2003 - VIII ZR 284/01  

    Handelsrecht - Verkürzung der Verjährungsfrist des § 88 HGB

    Angesichts dessen bedarf keiner Entscheidung, ob es den Beklagten zu 2 und 3 dann, wenn der Kläger nicht über die Spaltung der ehemaligen Beklagten zu 1 unterrichtet worden sein sollte, nach Treu und Glauben, § 242 BGB, verwehrt wäre, sich gegebenenfalls auf den Eintritt der Verjährung des Anspruchs zu berufen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12. Juni 2002 - VIII ZR 187/01, WM 2002, 1842 unter II 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05  

    Rentenversicherung

    Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung der Unzulässigkeit der Geltendmachung der Verjährungseinrede alle Umstände des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 12.06.2002, Az.: VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110, 3111).

    Ausreichend ist bereits ein (unabsichtliches) Verhalten des Schuldners, welches nach objektiven Maßstäben ausreichend Anlass gegeben hat, von einer Geltendmachung des Anspruchs abzusehen, und somit als ursächlich für die Nichtgeltendmachung anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.2002, Az.: VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110, 3111; Hohloch, in: Erman, BGB, 11. Aufl. 2004, § 242 Rdnr. 202; Looschelders/Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 242 Rdnr. 551).

  • KG, 10.10.2002 - 8 U 163/01  

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegen eine nicht (mehr)

    Eine derartige Zustellung ist nach deutschem Recht unwirksam (BGH, Urteil vom 12. Juni 2002, Az.: VIII ZR 187/01, S. 6 der UA; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., vor § 50 Rdn. 11f.).

    Ob die Zustellung vom 9. Juli 1999 nach § 270 Absatz 3 ZPO zurückwirken könnte, kann hier offen bleiben, weil § 270 Absatz 3 ZPO eine wirksame Zustellung verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 12. Juni 2002, Az.: VIII ZR 187/01, S. 6 der UA).

    Soweit man § 242 BGB in diesem Zusammenhang anwenden will, kommt dies allerdings insoweit in Betracht, wie die Beklagte zu 2) mit der Entgegennahme der Zustellung der Klageschrift im Juli 1999 den Eindruck erweckt hat, dass die Beklagte zu 1) noch existent sei, so dass die Klägerin weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen unterlassen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 2002, Az.: VIII ZR 187/01, S. 7 der UA).

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  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11  

    Beitritt des Streitverkündungsempfängers durch Einlegung des Einspruchs gegen ein

    Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (so BGH NJW 2011, 1453; BGH NJW 2002, 3110).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 3110) ist die Beurteilung, wer Partei eines Zivilprozesses ist, streng nach dem sich unter Berücksichtigung der gewählten Bezeichnung ergebenden Parteiwillen vorzunehmen.

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R  

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auch durch ein solches Unterlassen hat der Schuldner den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs "abgehalten" mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl BVerwGE 66, 256, 259 sowie BVerwGE 97, 1, 11; BAG vom 4.11.1992 - 5 AZR 75/92 - Juris RdNr 23; zum Abhalten von der Klageerhebung durch unabsichtliches Verschweigen relevanter Tatsachen betreffend die Person des Schuldners: BGH NJW 2002, 3110, 3111; zur unterlassenen Belehrung über das Bestehen eines Erstattungsanspruchs, die Notwendigkeit eines schriftlichen Antrags sowie dessen Modalitäten: BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 14).

    Indessen ist bereits durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteile vom 2.6. 1934 - V 10/34 - RGZ 144, 378, 381 und vom 27.10.1934 - V 353/34 - RGZ 145, 239, 244) und ihm folgend des BVerwG (Urteil vom 26.1. 1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 171 und vom 9.7. 1973 - VIII C 4.73 - BVerwGE 42, 353 ff), des BGH (Urteile vom 3.2. 1953 - I ZR 61/52 - BGHZ 9, 1, 5, vom 7.5. 1991 - XII ZR 146/90 - NJW-RR 1991, 1033 - Juris RdNr 18 und vom 12.6. 2002 - VIII ZR 187/01 - NJW 2002, 3110, 3111) und des BAG (Urteil vom 25.2. 1987 - 4 AZR 239/86 - Juris RdNr 22, 23) geklärt, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Verjährungseinrede nicht nur dann in Betracht kommt, wenn der Berufung des Schuldners auf Verjährung eigenes positives Tun entgegensteht, durch das er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat.

  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02  

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

    Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (BGH Urt. v. 24.11.1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453; Urt. v. 4.6.1981 - VII ZR 174/80, WM 1981, 829; Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946; Urt. v. 12.6.2002 - VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04  

    Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass die Bezeichnung einer Partei allein für die Parteistellung nicht ausschlaggebend ist, es vielmehr darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist und dass demgemäß bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2004, 501); dies gilt grundsätzlich auch bei Rechtsnachfolge (vgl. BGH WM 2002, 1842/1843).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02  

    Mietrecht - Zur Entlastung des Mieters bei Kontamination des Grundstücks

    Dies gilt auch, wenn der sich auf Verjährung berufende Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage gegen ihn - als verjährungsunterbrechende Maßnahme - abgehalten hat (vgl. BGH WM 2002, 1842 ff.; NJW-RR 1991, 1033 ff; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 205 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 U 185/05  

    Zum Rückzahlungsanspruch gegen Rechtsanwalt bei unzulässiger Vereinbarung eines

    Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (BGH WM 1981, 829; NJW 1987, 1946; NJW 2002, 3110; BGHReport 2003, 1168 f.).
  • OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02  

    Architekten & Ingenieure - Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn der Gläubiger von einer Klage gegen den "richtigen" Schuldner dadurch abgehalten wird, dass der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, ihn auf eine Firmenänderung hinzuweisen (BGH NJW 2002, 3110, 3111).
  • OLG Dresden, 30.04.2003 - 2 W 388/03  

    Klauselerteilungsverfahren

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00  

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03  

    Notarrecht - Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung

  • OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03  

    Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss;

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 24 W 19/09  

    Begriff der offensichtlichen Unrichtigkeit einer Parteibezeichnung

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 19 U 13/10  

    Haftung eines Rechtsanwalts für die Kosten einer wegen erkennbar

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 15 U 130/06  

    Einziehung des Gesellschaftsanteiles einer GmbH wegen Pfändung im Rahmen der

  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09  

    Bauvertrag - Kein Mindestschaden mangels greifbarer Anhaltspunkte

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 24 W 33/06  
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2006 - 24 W 96/06  
  • KG, 26.01.2006 - 27 U 55/04  

    Bauvertrag - Wann ist die Erhebung der Verjährungseinrede treuwidrig?

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10  

    Bauvertrag - Quasi-Unterbrechung: Welche Anforderungen an die Mängelrüge?

  • LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09  

    Sekundärhaftung des Rechtsanwalts, Treuwiedigkeit der Verjährungseinrede

  • OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02  
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2004 - 11 Wx 95/03  
  • LG Bielefeld, 22.10.2010 - 18 O 14/08  
  • OLG Schleswig, 24.02.2004 - 16 W 19/04  

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Parteibezeichnung

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