Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 29.03.2004 - 11 O 405/03
  • KG, 07.03.2007 - 11 U 10/04
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 10.05.2012 - V ZR 215/11  

    Verfahrensrecht - Erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt: Gehörsverstoß!

    Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 V ZR 222/07, [...] Rn. 5).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 V ZR 222/07, [...] Rn. 6, mwN).

  • OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12  

    Zur Frage, ob zwischen Unternehmen, die den Altgoldankauf zum Geschäftsgegenstand

    Denn das genannte tatsächliche Vorbringen der Klägerin ist - wie ausgeführt - nicht geeignet, in Verbindung mit einem Rechtssatz das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. dazu z. B. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2008 - 19 U 107/08  

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Heilung von Zustellungsmängeln

    Die Grenze, bis zu der dies zulässig ist, ist erst erreicht, wenn das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf begründet, eine Behauptung sei "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen, und stelle sich deshalb als Rechtsmissbrauch dar (BGH Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 222/07, Juris, Rdnr. 6, 7, 9 m.w.N.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht