Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95   

Hausgrundstück auf Sylt II

§§ 819, 292, 989 BGB, 'bewußtes Sichverschließen', § 252 BGB, Wertzuwachs nach Besitzverlust

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • casebooks.eu
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verschärfte Bereicherungshaftung bereits bei Kenntnis der maßgebenden Tatsachen für die Nichtigkeit eines Verpflichtungsgeschäfts ("Sylter Pension")

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidriger Immobilienkauf: Ersatz der Wertsteigerung? (IBR 1997, 252)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 133, 246
  • NJW 1996, 2652
  • ZIP 1996, 1382
  • DNotZ 1997, 696
  • NJ 1996, 671
  • WM 1996, 1504
  • IBR 1997, 252



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99  

    Immobilien - Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

    Die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB sind vorliegend aber nicht erfüllt, weil die Beklagten nach den rechtsfehlerfreien und insoweit von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht die notwendige positive Kenntnis von den Tatsachen hatten, die zur Sittenwidrigkeit und damit zur Rechtsgrundlosigkeit ihres Erwerbes führten (vgl. Senat, BGHZ 133, 246, 250).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02  

    Steuerberater - Schadensersatz wegen falscher Beratung

    Hierbei ist grundsätzlich die gesamte Schadensentwicklung bis zum prozessual spätest möglichen Zeitpunkt, nämlich dem der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen, in die Schadensberechnung einzubeziehen (BGHZ 133, 246, 252 f; 137, 142, 152; BGH, Urt. v. 26. Februar 1988 - V ZR 234/86, WM 1988, 828, 830; v. 12. Juli 1996 - V ZR 117/95, NJW 1996, 2652, 2654; MünchKomm-BGB/Oetker, 4. Aufl. § 249 Rn. 305; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1088).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08  

    Insolvenzrecht - Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers?

    Der zwingende Schluss aus den Indiztatsachen auf die Zahlungsunfähigkeit kann vielmehr nur gezogen werden, wenn sich ein redlich Denkender, der vom Gedanken auf den eigenen Vorteil nicht beeinflusst ist, angesichts der ihm bekannten Tatsachen der Einsicht nicht verschließen kann, der Schuldner sei zahlungsunfähig (Jaeger/ Henckel, aaO § 130 Rn. 121; HK-InsO/Kreft, aaO § 130 Rn. 29; vgl. auch BGHZ 133, 246, 250 , zu § 990 BGB).
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