Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01 |
Mord in Prizren
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, zur Frage, ob die Auslieferungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Revision noch einmal geprüft werden kann;
§ 244 Abs. 6 StPO, zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Beachtlichkeit einer Rüge, das Landgericht habe einen Beweisantrag falsch ausgelegt: grundsätzlich muß der Verteidiger das angebliche Mißverständnis durch Stellung eines nachgebesserten Beweisantrags beseitigen
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 74 IRG; § 244 Abs. 6 StPO
Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Tatrichter; Arbeitsfähiges Justizsystem; Auslieferungsentscheidung (Entscheidungszuständigkeit und Begründungspflicht; Hinwirken); Vollständige Bescheidung eines Beweisantrages (Wahrunterstellung) und Obliegenheit des Verteidigers zur Klarstellung von Mißverständnissen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Auslieferungsmöglichkeit durch das Revisionsgericht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- zaoerv.de
, S. 58 (Kurzinformation)
Auslieferung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 3717
- NStZ 2001, 588
- StV 2001, 504
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
Untreue (Treubruchstatbestand; Vermögensschaden); Scheingeschäft (Vorstellung des …
Insofern ist es für das Revisionsverfahren ohne Belang, wo sie sich derzeit aufhalten (vgl. BGH NStZ 2001, 588). - BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung; …
Im Übrigen wird auf BGH StV 2001, 504, 505 und BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 verwiesen.
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