Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98 |
Volltextveröffentlichungen (14)
mehr- Alpmann Schmidt
- rws-verlag.de
Unstatthaftigkeit eines Urkundsverfahrens für den Rückforderungsprozess bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
- Prof. Dr. Lorenz
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Rückforderungsverfahren, Beweislast und Urkundenverfahren
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 592, BGB § 765
Kein Urkundenprozess bei Rückforderung aus Bürgschaft - NWB SteuerXpert START
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Kein Urkundenverfahren für Rückforderungsprozess
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unstatthaftigkeit eines Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozess bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 592; BGB § 765
Unstatthaftigkeit eines Urkundsverfahrens für den Rückforderungsprozess bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Kann Auszahlung im Urkundenprozess zurückgefordert werden? (IBR 2001, 613)
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Das Urkundsverfahren ist für den Rückforderungsprozess bei einer Anforderungsbürgschaft unstatthaft
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unstatthaftigkeit eines Urkundsverfahrens für den Rückforderungsprozess bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 148, 283
- NJW 2001, 3549
- ZIP 2001, 1871
- MDR 2002, 43
- WM 2001, 2078
- BB 2001, 2133
- BauR 2002, 123
- IBR 2001, 613
- ZfBR 2001, 507 (Ls.)
- ZfBR 2002, 46
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 24.10.2002 - IX ZR 355/00
Bürgschaftsrecht - Bürgschaft a.e.A.: Rückforderung durch Bürgen/Hauptschuldner
Aus dem Vortrag der Klägerin, die für die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 118, 229, 238; 148, 283, 286), geht jedoch nicht hervor, daß ein für mehrfache Verwendung bestimmtes Vertragsformular benutzt worden ist.Der Rückforderungsprozeß soll abschließend klären, ob dem Gläubiger ein vom Inhalt der Bürgschaft gedeckter Hauptanspruch zusteht (BGHZ 148, 283, 286).
Dort sind alle vom Gläubiger erhobenen Einwendungen wie in einem gewöhnlichen Bürgschaftsprozeß zu prüfen, wobei den Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung trifft (BGHZ 148, 283, 288;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 297/95, WM 1997, 656, 658 f).
- BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Verfahrensrecht - Sachverständigengutachten im Urkundenprozess
Dementsprechend fand die mit dem Ausschluss anderer Beweismittel verbundene vorläufige Verkürzung der Verteidigungsrechte des Beklagten nach Ansicht des Gesetzgebers der ZPO ihre innere Rechtfertigung gerade in der generell erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsbegehrens (BGHZ 148, 283, 288), die sich daraus ableiten ließ, dass ''erfahrungsmäßig nur selten von dem Rechte der Nachklage Gebrauch gemacht wird"" (…Hahn aaO, S. 387). - BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06
Bauvertrag - Kann sich Bürge auf fehlende Prüfbarkeit der Rechnung berufen?
Dort sind alle vom Bürgen erhobenen Einwendungen wie in einem gewöhnlichen Bürgschaftsprozess zu prüfen, wobei den Bürgschaftsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung trifft (BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - IX ZR 380/98, BGHZ 148, 283, 288).
- OLG Brandenburg, 27.12.2001 - 11 W 81/01
Bürgschaftsrecht - Bürgschaft a.e.A. bei Insolvenz des Gläubigers
Alle Streitfragen werden in den Rückforderungsprozess verlagert (BGH WM 2001, 947, 948, BGH ZIP 2001, 1871, 1872 jeweils m. u. w. N., ständige Rechtsprechung).Vielmehr ist es Sinn und Zweck der Bürgschaft auf erstes Anfordern, sicherzustellen, dass der Bürgschaftsgläubiger in die Lage versetzt werden soll, den materiellen Streit über den Bürgschaftsfall "im Geld" zu führen (BGH NJW 2001, 3549, 3551).
Seine Rechtfertigung findet ein derartig scharfer Eingriff in die Rechte des Bürgen nur in dem besonders hervorgehobenen Liquiditätsinteresse des Bürgschaftsgläubigers, der unabhängig von dem gegebenenfalls zu führenden Rechtsstreit über die Berechtigung seiner Forderung in die Lage versetzt werden soll, sicher über die liquiden Mittel verfügen zu können, auf die er Anspruch zu haben meint (BGH NJW 2001, 3549, 3551).
- OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 U 59/07
Bauvertrag - Zulässigkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Daraus folgt: Eine mit dem gesetzlichen Leitbild nicht zu vereinbarende und deshalb zur AGB-rechtlichen Unwirksamkeit von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften auf erstes Anfordern führende ungerechtfertigte Verlagerung von Liquiditätsrisiken findet durch die Gestellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer tatsächlich gezahlten Vorauszahlung nicht statt (ebenso: BGH, Urt. v. 12.07.2001 - IX ZR 380/98, BauR 2002, 123, 125).Daraus resultiert ein gesteigertes Sicherungsinteresse des Auftraggebers, das grundsätzlich durch die Gestellung einer Vorleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern angemessen kompensiert wird (ebenso: BGH, Urt. v. 12.07.2001 - IX ZR 380/98, BauR 2002, 123, 125;… vgl. auch: Kapellmann/Messerschmidt/Messerschmidt, VOB-Kom., 2. Aufl., Teil B, § 16 Rdn. 162;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kom., 16. Aufl., Teil B, § 17 Nr. 4, Rdn. 70).
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
Die Beklagte stützt sich auf eine Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (NJW 2001, 3549), in der dieser den Urkundsprozess bei Rückforderungsansprüchen des Bürgen nach erfolgter Zahlung aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern als nicht statthaft angesehen hat und dies u.a. damit begründete, dass die innere Rechtfertigung des Urkundensprozesses und seines Vollstreckungsprivilegs in Form des Vorbehaltsurteils, die in der erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsschutzbegehrens und der erfahrungsmäßigen Seltenheit von Nachverfahren liege, fehle und deshalb in solchen Fällen das Urkundsverfahren in der Regel unstatthaft sei.Ein solcher Grundsatz lässt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (a.a.O.) betreffend den Rückforderungsprozess bei Zahlung aufgrund Bürgschaft auf erstes Anfordern entnehmen.
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
Die Beklagte stützt sich auf eine Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (NJW 2001, 3549), in der dieser den Urkundsprozess bei Rückforderungsansprüchen des Bürgen nach erfolgter Zahlung aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern als nicht statthaft angesehen hat und dies u.a. damit begründete, dass die innere Rechtfertigung des Urkundensprozesses und seines Vollstreckungsprivilegs in Form des Vorbehaltsurteils, die in der erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsschutzbegehrens und der erfahrungsmäßigen Seltenheit von Nachverfahren liege, fehle und deshalb in solchen Fällen das Urkundsverfahren in der Regel unstatthaft sei.Ein solcher Grundsatz lässt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (a.a.O.) betreffend den Rückforderungsprozess bei Zahlung aufgrund Bürgschaft auf erstes Anfordern entnehmen.
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
Bauvertrag - Sicherheiten
Das entspricht sinngemäß den Erwägungen, aus denen der Bundesgerichtshof dem im Urkundenprozess verklagten Bürgen, der sich auf erstes Anfordern verpflichtet hat, die Erhebung seiner Einwendungen aus dem Hauptschuldverhältnis im Nachverfahren versagt (z.B. NJW 1994, 380; NJW 1997, 225) und das Urkundsverfahren für den Rückforderungsprozess als jedenfalls in der Regel unstatthaft ansieht (NJW 2001, 3549 = BKR 2001, 87). - OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 10 U 2/09
Mietrecht - Gewerberaummietrecht: Kaution i.H.v. 6 Monatsmieten in AGB zulässig!
Dort sind alle vom Bürgen erhobenen Einwendungen wie in einem gewöhnlichen Bürgschaftsprozess zu prüfen, wobei den Bürgschaftsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für das Entstehen und die Fälligkeit der gesicherten Forderung trifft (BGH, Urt. v. 12.7.2001, BGHZ 148, 283 - IX ZR 380/98). - OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens: Geltendmachung von Ansprüchen eines …
Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die für die Rückforderung der Bürgschaft auf erstes Anfordern den Urkundenprozess als unstatthaft ansieht, weil damit die Klärung des materiellen Bürgschaftsfalls weitgehend in das Nachverfahren abgedrängt werde (BGH, NJW 2001, 3549), ist auf Vergütungsansprüche aus Dienstverhältnissen, deren Kündigung streitig ist, nicht übertragbar. - OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
Urkundsprozess: Unstatthaft bei zu besorgendem Beihilfeverstoß!
- BGH, 25.10.2001 - IX ZR 65/00
Wirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft
- OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 51/07
Bauvertrag - AGB: Vorauszahlungsbürschaft auf erstes Anfordern wirksam
- OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05
Bauvertrag - Haftet der Zahlungsbürge auch für "Nachtragsansprüche"?
- OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
Bürgschaft - Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft
- OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos …
- OLG München, 24.07.2003 - U K 2067/03
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus System-Mietvertrag im Urkundenprozess
- OLG München, 24.07.2003 - U (K) 2067/03
- OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Bauvertrag - Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!
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