Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 81, 82; BGB §§ 407, 408, 409
    Befreiung des Drittschuldners durch Zahlung an Scheinzessionar bei Abtretung einer Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abtretung einer Forderung durch Schuldner nach Insolvenzeröffnung: Keine Schuldbefreiung des Drittschuldners durch Zahlung an Scheinzessionar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Zahlung an Scheinzessionar nicht schuldbefreiend!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erfüllungswirkung durch Leistung des Drittschuldners an Scheinzessionar bei Forderungsabtretung nach Insolvenzeröffnung oder Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungsabtretung nach Insolvenzeröffnung

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 24.03.2011 - 326 O 99/10
  • OLG Hamburg, 29.11.2011 - 9 U 69/11
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1130
  • ZIP 2012, 1565
  • NZI 2012, 807
  • WM 2012, 1553
  • DB 2012, 1808



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11  

    Insolvenzrecht - Verfügungen eines Treuhänders nach Verfahrenseröffnung

    Darum wird der Drittschuldner ungeachtet seiner Gutgläubigkeit nicht gemäß § 82 InsO von der Zahlungspflicht befreit (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11, zVb).
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