Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 81
Verfügung eines Treuhänders trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Erstattungsverlangen des Insolvenzverwalters - DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch des Insolvenzverwalters gem. § 816 Abs. 2 BGB gegen Dritten auf Erstattung der nach Insolvenzeröffnung von einem Treuhandkonto bewirkten Zahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung einer vom Schuldner an den Treuhänder angewiesenen Überweisung von einem Treuhandkonto an einen Dritten nach Verfahrenseröffnung an den Verwalter durch den Dritten; Wirksamkeit von Verfügungen eines Treuhänders nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treugebers bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit des Verfügungsgegenstand zur Masse
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Verfügungen eines Treuhänders nach Verfahrenseröffnung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit der Verfügungen eines vom Insolvenzschuldner eingesetzten und nach Verfahrenseröffnung angewiesenen Treuhänders
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Treuhandvermögen in der Insolvenz des Treugebers
Besprechungen u.ä.
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Feiner Mann oder Offizier - Insolvenzverfahren und Treuhandverhältnisse
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 12.07.2012, Az.: IX ZR 213/11 (Bereicherungsrechtlicher Erstattungsanspruch bei Auszahlung durch vom Schuldner eingesetzten Treuhänder an Dritten nach Verfahrenseröffnung)" von RAin Dr. Anne Deike Riewe, original erschienen in: NZI 2012, 803 - 805.
Verfahrensgang
- LG München I, 23.03.2011 - 20 O 57/10
- OLG München, 08.11.2011 - 5 U 1316/11
- BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 1129
- ZIP 2012, 1517
- NZI 2012, 803
- WM 2012, 1496
- DB 2012, 1806
Sie betreiben juristische Internetseiten?