Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97   

Giftfalle

§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, beendeter Versuch, mittelbare Täterschaft, Opferverhalten

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters / Tatplan die Mitwirkung des Opfers erforderlich ist; mittelbare Täterschaft; unmittelbare Gefährdung aus Tätersicht).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 22

  • opinioiuris.de

    Giftfalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22

Besprechungen u.ä.

  • uni-bonn.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Beginn des Versuchs bei mittelbarer Täterschaft

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 177
  • NJW 1997, 3453
  • NJW 1997, 3543
  • NStZ 1998, 241
  • NStZ 1999, 79 (Ls.)
  • StV 1997, 632
  • JR 1998, 291



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Unter den gegebenen Umständen bedarf es keiner Entscheidung, ob es beim beendeten Versuch in Fällen notwendiger Mitwirkung des Opfers darauf ankommt, daß nach dem Tatplan des Täters das Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels feststeht (so BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt 43, 177 bestimmt; a.A. Roxin JuS 1979, 1, 9 f.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgem. Teil, 5. Aufl. 5 49 IV 5; Wessels, Strafrecht, Allgem. Teil, 25. Aufl. Rdn. 601; Rudolphi in SK StGB § 22 Rdn. 19).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01  

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Hat der Täters aus seiner Sicht alles für das Gelingen seines Tatplanes Erforderliche getan, ist auch dann, wenn für die Herbeiführung eines deliktischen Erfolges noch die unbewußte Mitwirkung des Opfers erforderlich ist, ein unmittelbares Ansetzen gegeben, soweit bei ungestörtem Fortgang der Dinge alsbald und innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes die Herbeiführung des Erfolges wahrscheinlich war und nahelag (und damit nicht ungewiß war vgl. BGHSt 43, 177 = NStZ 1998, 241 - Giftfalle und BGH NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).

    Insofern verhält es sich anders als etwa beim Aufstellen eines vergifteten Getränks in der ungewissen Erwartung, Einbrecher würden erneut in ein Haus eindringen und das Getränk zu sich nehmen (dazu Senat, BGHSt 43, 177 = NStZ 1998, 241 - Giftfalle).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Dies setzt jedoch weiter voraus, daß der Tatmittler die Tathandlung nach den Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen wird und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist ( BGHSt 43, 177, 179 f.; 40, 257, 269; 30, 363, 365; 4, 270, 273).
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  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06  

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96  

    Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus -

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter eine Falle stellt, aber unklar ist, ob und wann sich das Opfer ihr nähern wird (vgl. Senat, Urt. vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BayObLG, 17.07.2000 - 4St RR 88/00  

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs

    Dazu muß der Täter Handlungen vornehmen, die nach seiner Vorstellung ohne Zwischenakte unmittelbar in die Tatbestandserfüllung einmünden können (BGHSt 43, 177/179 m.w.N.).

    Da zur Tatbestandsverwirklichung des Erwerbs von Betäubungsmitteln gehört, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt, ist für den Versuch ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme der Verfügungsgewalt erforderlich, ohne daß es noch des Hinzutretens eines weiteren Willensimpulses seitens des Täters oder eines von ihm in den Tatplan eingebundenen Dritten bedarf (vgl. OLG Celle NJW 1986, 78/79; BGHSt 43, 177/180 f.).

  • BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03  

    Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines

    Dazu muss der Täter Handlungen vornehmen, die nach seiner Vorstellung im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte unmittelbar in die Tatbestandserfüllung einmünden können (BGHSt 43, 177, 179 m.w.N.).
  • OLG München, 12.07.2006 - 4St RR 113/06  

    Versuchte Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft bei Einschaltung eines

    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; BGHSt 40, 257/269; BGHSt 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10  

    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA;

    Sie hat nämlich Handlungen vorgenommen, die nach ihrer Vorstellung im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte unmittelbar in die Tatbestandserfüllung hätten einmünden können (vgl. BGHSt 43, 177, 179 m.w.N.).
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