Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2000 - Wp St (R) 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 38 Abs. 1 Nr. 1 lit. d und e, § 44b Abs. 4 Satz 1 WPO; § 107 Abs. 2 WPO; § 705 BGB
Begriff der Scheinsozietät; Wirtschaftsprüfer; Sozietät im Sinne von § 38 Abs. 1 Nr. 1 lit. d und e, § 44b Abs. 4 Satz 1 WPO; Berufspflichtverletzung; Pflicht zur Antragstellung auf Eintragung beim Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Pflicht zum Nachweis von Versicherungsschutz; Gesellschaft bürgerlichen Rechts - lexetius.com
WPO § 38 Abs. 1 Nr. 1 lit. d und e, § 44b Abs. 4 Satz 1
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers: Haftungsrechtliche Behandlung - Keine Pflichten gegenüber Berufsregister und zum Nachweis des Versicherungsschutzes mangels Vorliegens einer Sozietät
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirtschaftsprüfer-Scheinsozietät: Keine Pflichten in Bezug auf Berufsregistereintrag und Versicherungsnachweis
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 154
- NJW 2001, 165
- BB 2001, 464
- DB 2001, 381
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 230/07
Rechtsanwälte - Rechtsscheinhaftung des Mitglieds einer Scheinsozietät?
Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient indessen allein dazu, im Interesse der Mandantschaft um deren Vertrauensschutzes willen unter Haftungsgesichtspunkten auf den erweckten Anschein abzustellen (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2000 - WpSt (R) 1/00, NJW 2001, 165, unter II 1 b). - OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und …
durch Rechtsanwälte oder sonstige nach § 59 a BRAO sozietätsfähige Personen, die als Angestellte oder freie Mitarbeiter mit der Kanzlei verbunden sind, gestattet, ohne daß die internen Vertragsbeziehungen offen gelegt werden müßten (BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b;… Feuerich-Braun, BRAO, 5. Aufl., § 8 BO Rdn. 3;… Henssler/Prütting-Hartung, § 59 a Rdn. 97).Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).
Sachliche Gründe, eine entsprechende Briefkopfgestaltung bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bzw. Zusammenschlüssen dieser Berufsgruppen zuzulassen (so BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b), nicht jedoch bei Patentanwälten bzw. bei Zusammenschlüssen mit Patentanwälten, sind nicht ersichtlich, sodaß eine abweichende berufsrechtliche Beurteilung im Sinne eines sittenwidrigen Verhaltens gemäß § 1 UWG nicht zu rechtfertigen ist.
- BGH, 17.11.2011 - IX ZR 161/09
Rechtsanwälte - Sozietät haftet nicht für Altverbindlichkeiten eines Anwalts!
Hierunter versteht man den Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte, die nach außen gemeinsam in Erscheinung treten, ohne dass ein Gesellschaftsvertrag besteht oder ohne dass in einen bestehenden Gesellschaftsvertrag sämtliche nach außen in Erscheinung tretenden Rechtsanwälte einbezogen sind (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2000 - WpSt (R) 1/00, BGHSt 46, 154, 156 f;… vom 3. Mai 2007 - IX ZR 218/05, BGHZ 172, 169 Rn. 19 f; Henssler, NJW 1993, 2137, 2139;… Henssler/Prütting/Hartung, BRAO, 3. Aufl., § 59a Rn. 144;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 166;… Rinkler in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/ Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 403; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 - VI ZR 264/76, BGHZ 70, 247, 249).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
Handelsrecht - Haftet Scheingesellschafter für Altschulden der BGB-Gesellschaft?
Damit hat sie nämlich nach Außen den Anschein erweckt, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft zu sein, denn nach der Gestaltung des Briefkopfs, der mit "S. und K., Anwaltsgemeinschaft" überschrieben ist und neben weiteren Rechtsanwälten auch die Beklagte als Rechtsanwältin aufführt, ohne dass auf ein von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abweichendes Angestelltenverhältnis hingewiesen worden wäre, entstand für einen Außenstehenden der Eindruck, dass es sich bei allen im Briefkopf aufgeführten Rechtsanwälten um Mitglieder der Sozietät handelt (BGH NJW 2001, 165, 166; NJW 1986, 1490, 1491; NJW 1978, 996 unter II. 1.; NJW 1971, 1801, 1802;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. VII Rn. 11). - OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
Rechtsanwälte - Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte
Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen. - LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03
Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und …
Vielmehr wird mit der namentlichen Angabe von Rechtsanwälten im Briefkopf und auf dem Kanzleischild auch deren Außenhaftung begründet (BGH, Urteil vom 24.01.1978, NJW 1978, 284 = DB 1978, 1173, Urteil vom 24.01.1991, NJW 1991, 1225, Urteil vom 12.10.2000, NJW 2001, 165 = DB 2001, 381). - OLG Frankfurt, 13.01.2005 - 26 U 46/04
Rechtsanwälte - Haftung: Missbräuchliche Einrede der Verjährung
Das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, dass Verträge mit zusammenarbeitenden Rechtsanwälten im Zweifel mit allen Partnern zustande kommen, selbst wenn sie keine Sozietät bilden (vgl. nur BGH, NJW 2001, 165). - FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 312/99
Eingangsabgaben bei Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung
Der Begriff der Entziehung umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird ( EuGH -Urteil vom 01.02.2001 C-66/99 Tz. 47, ZfZ 2001, 121; BFH-Beschluss vom 17.07.2001 VII R 99/00, DStRE 2001, 54). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 26.10
Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; Nichtunterhaltung der …
Mit der Einfügung des § 44b Abs. 6 WPO hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2000 - WpSt 1/00 - BGHSt 46, 154) und Außensozietäten im Interesse des Mandantenschutzes ausdrücklich auch hinsichtlich der Pflicht zum Nachweis des Versicherungsschutzes gemischten Sozietäten im Sinne des § 44b Abs. 1 WPO gleichgestellt (…vgl. BT-Drs. 15/1241, S. 36 f.).
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