Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04   

Volltextveröffentlichungen (11)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Eingeschränkte Geltung der WPO-Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers bei Insolvenzverwaltertätigkeit

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der "Doppelverfolgung" bei Verstoß gegen die Berufsordnungen der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer; Wirtschaftsprüfer mit "Zweigniederlassung" als Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Pflichtverletzung durch mehrfach qualifizierten Berufsträger

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auswärtiges Büro eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung von Aufgaben als Insolvenzverwalter ist keine Zweigniederlassung i. S. v. § 47 und § 38 Nr. 3 WPO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eingeschränkte Geltung der WPO-Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers bei Insolvenzverwaltertätigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 49, 258
  • NJW 2005, 1057
  • ZIP 2005, 176
  • BB 2005, 657
  • AnwBl 2005, 149



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Wird zitiert von ... (4)  

  • AGH Niedersachsen, 16.03.2010 - AGH 27/09  

    Anwaltliches Berufsrecht: Untreuehandlungen im Zusammenhang mit einem notariellen

    Das Bestehen eines bereichsspezifischen disziplinarischen Überhangs, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist, um eine Verfehlung nach mehreren Berufsordnungen sanktionieren zu können (vgl. BGH NJW 2005, 1057), war somit nicht erforderlich.
  • OLG Celle, 16.03.2010 - AGH 27/09  

    Ausschließung aus der Anwaltschaft, Untreue, Notar

    Das Bestehen eines bereichsspezifischen disziplinarischen Überhangs, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist, um eine Verfehlung nach mehreren Berufsordnungen sanktionieren zu können (vgl. BGH NJW 2005, 1057), war somit nicht erforderlich.
  • KG, 08.06.2006 - 1 WiO 1/05  

    Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Berufspflichtwidrigkeit der Berufsbezeichnung

    Er hindert lediglich eine zeitgleiche Behandlung desselben Sachverhaltes, nicht jedoch die spätere Ahndung desselben Pflichtverstoßes nach einer anderen Berufsordnung, wenn ein dahingehender spezifisch berufsrechtlicher disziplinarischer Überhang besteht (vgl. BGH NJW 2005, 1057).
  • KG, 02.11.2006 - 1 WiO 1/06  

    Berufsgerichtliches Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer wegen Pflichtverletzung im

    Diese Vorschrift regelt allein den Fall der zeitgleichen Behandlung desselben Sachverhaltes in unterschiedlichen berufsgerichtlichen Verfahren und begründet daher lediglich ein temporäres, der anderweitigen Rechtshängigkeit vergleichbares Verfahrenshindernis (vgl. BGH NJW 2005, 1057).
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