Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Eingeschränkte Geltung der WPO-Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers bei Insolvenzverwaltertätigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot der "Doppelverfolgung" bei Verstoß gegen die Berufsordnungen der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer; Wirtschaftsprüfer mit "Zweigniederlassung" als Insolvenzverwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Pflichtverletzung durch mehrfach qualifizierten Berufsträger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auswärtiges Büro eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung von Aufgaben als Insolvenzverwalter ist keine Zweigniederlassung i. S. v. § 47 und § 38 Nr. 3 WPO
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eingeschränkte Geltung der WPO-Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers bei Insolvenzverwaltertätigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Kurzinformation)
Berufsgerichtlicher Freispruch eines mehrfach qualifizierten Berufsträgers schließt Ahndung nach anderer Berufsordnung nicht aus
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Geltung von Berufspflichten (der WPO) bei der Tätigkeit als Insolvenzverwalter
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 49, 258
- NJW 2005, 1057
- ZIP 2005, 176
- BB 2005, 657
- AnwBl 2005, 149
Wird zitiert von ... (4)
- AGH Niedersachsen, 16.03.2010 - AGH 27/09
Anwaltliches Berufsrecht: Untreuehandlungen im Zusammenhang mit einem notariellen …
Das Bestehen eines bereichsspezifischen disziplinarischen Überhangs, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist, um eine Verfehlung nach mehreren Berufsordnungen sanktionieren zu können (vgl. BGH NJW 2005, 1057), war somit nicht erforderlich. - OLG Celle, 16.03.2010 - AGH 27/09
Ausschließung aus der Anwaltschaft, Untreue, Notar
Das Bestehen eines bereichsspezifischen disziplinarischen Überhangs, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist, um eine Verfehlung nach mehreren Berufsordnungen sanktionieren zu können (vgl. BGH NJW 2005, 1057), war somit nicht erforderlich. - KG, 08.06.2006 - 1 WiO 1/05
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Berufspflichtwidrigkeit der Berufsbezeichnung …
Er hindert lediglich eine zeitgleiche Behandlung desselben Sachverhaltes, nicht jedoch die spätere Ahndung desselben Pflichtverstoßes nach einer anderen Berufsordnung, wenn ein dahingehender spezifisch berufsrechtlicher disziplinarischer Überhang besteht (vgl. BGH NJW 2005, 1057). - KG, 02.11.2006 - 1 WiO 1/06
Berufsgerichtliches Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer wegen Pflichtverletzung im …
Diese Vorschrift regelt allein den Fall der zeitgleichen Behandlung desselben Sachverhaltes in unterschiedlichen berufsgerichtlichen Verfahren und begründet daher lediglich ein temporäres, der anderweitigen Rechtshängigkeit vergleichbares Verfahrenshindernis (vgl. BGH NJW 2005, 1057).
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