Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- NWB SteuerXpert START
- versicherung-recht.de
§ 39 VVG
- RA Kotz
Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufwerts bei Kündigung einer Lebensversicherung; Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapital- bildenden Lebensversicherung im Treuhänder- verfahren nach § 172 VVG
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Wirksamkeit von Klauseln zu Rückkaufswert und Stornoabzug in Lebensversicherungs- AGB
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Ersetzung der Klauseln für die Rückkaufswertberechnung bei Kapitallebensversicherung unwirksam
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung mindestens in Höhe des halben Deckungskapitals
- finanztip.de (Kurzinformation)
Klausel zum Rückkaufswert Kapital-Lebensversicherung - Kapitallebensversicherung mit Mindest-Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Lebensversicherung: Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung möglich?
Besprechungen u.ä. (6)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Das bedeuten die aktuellen BGH-Urteile für Ihre Kunden
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Lebensversicherung - Rückkaufswerte und beitragsfreie Summen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rückkaufswerte und beitragsfreie Versicherungssummen - Konsequenzen der BGH-Urteile für die betroffenen Kunden
- dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)
Klauseln der Versicherungsbranche bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung aus den Jahren 1994 - 2001 sind ungültig! Gibt es jetzt Geld zurück?
- prettl.de (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung des Rückkaufwertes nach Kündigung von Lebensversicherungen (RA Michael P. Sailer)
- fiala.de (Entscheidungsbesprechung)
Was ist der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung? (RA Dr. Johannes Fiala / Peter A. Schramm)
Sonstiges (3)
- vzhh.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Lebensversicherung: Holen Sie sich Nachschlag!
- anwaltskanzlei-menzel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Ersetzung unwirksamer Klauseln und Mindestrückkaufswert in der kapitalbildenden Lebensversicherung" von WissMit. Grozdana Sijanski, original erschienen in: VersR 2006, 469 - 476.
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02
- LG Hildesheim, 16.10.2003 - 1 S 54/03
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
Danach darf der vereinbarte Betrag der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, der durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 -, NJW 2005, S. 3559, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 -). - BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09
Versicherungsrecht - Rückvergütung nach Kündigung der Lebensversicherung
Nichts anderes gilt, wenn sich der Anspruch auf Zahlung einer (weitergehenden) Rückvergütung aus der Berücksichtigung des Mindestrückkaufswerts i.S. der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 313 ff.; IV ZR 177/03 - juris Tz. 39 ff.; IV ZR 245/03 - juris Tz. 40 ff.) sowie aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen über den Stornoabzug (BGHZ 147, 373; 147, 354) ergibt, auch wenn die Abrechnung vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (…aaO.) erfolgte.*).Der Senat hat vergleichbare Allgemeine Versicherungsbedingungen in seinen Urteilen vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 373; 147, 354) als unwirksam erachtet und mit seinen Urteilen vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 313 ff.; IV ZR 177/03 -juris Tz. 39 ff.; IV ZR 245/03 -juris Tz. 40 ff.) entschieden, dass in Fällen dieser Art ein Stornoabzug entfällt und der Rückkaufswert bei Kündigung einen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.
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