Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 61, 374
- NJW 1974, 799
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01 Erforderlich ist jedoch, daß sich das Verhalten einer Dienstaufsicht führenden Behörde bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - DRiZ 1974, 99).
Wegen dieser erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen (BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteile vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - aaO S. 99 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79 - DRiZ 1980, 229 und vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - NJW 1984, 2471 ).
Eine Kundgabe allgemein gehaltener, von einem bestimmten Vorgang losgelöster rechtlicher Hinweise der Justizverwaltung wird auch nicht schon deswegen zu einer Maßnahme der Dienstaufsicht, weil der Richter, an den sie sich wendet, anderer Auffassung ist und sich dementsprechend verhalten will (vgl. BGHZ 61, 374 ; Urteil vom 5. Februar 1980, aaO S. 230).
Zu einem dienstaufsichtlichen Konflikt kommt es erst dann, wenn solche rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374 ; Urteile vom 5. Februar 1980, aaO S. 230 und vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).
- BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
Politische Betätigung von Beamten und Richtern
Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).Wegen der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes etwa die Meinungsäußerung der dienstaufsichtsführenden Stelle zu einer Rechtsfrage (BGHZ 61, 374, 378 f.; 85, 145, 167;… BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.), die Unterrichtung über die vom Präsidium beabsichtigte Geschäftsverteilung (BGHZ 85, 145 153) oder die Aufforderung zur Befassung des Präsidiums mit einer bestimmten Geschäftsordnungsangelegenheit (…Urteil vom 26. Mai 1981 aaO.) nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen.
Dagegen geben die genannten Vorschriften dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinanderzusetzen (vgl. BGHZ 61, 374, 379; 85, 145, 168; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.).
Hierzu kommt es vielmehr erst, wenn jene rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten dienstlichen oder außerdienstlichen Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374, 378 f. und BGH Urteil vom 5. Februar 1980 aaO.).
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03
Dienstrecht - Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit
Die Schilderung der unzumutbaren Arbeitsbedingungen genügt hierfür nicht, weil sich aus ihr nicht ergibt, daß diese Arbeitsbedingungen auf einem gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern gerichteten konkreten Verhalten der Justizbehörden beruhen (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 und vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425, jew. m.w.Nachw.).Notwendig ist aber stets ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle (st.Rspr., siehe etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 und vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425, jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04
für Richter beim Oberlandesgericht Hamm
Es genügt jede Maßnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die einen konkreten Bezug zu der Tätigkeit des Richters hat und sich auch nur mittelbar darauf auswirkt (BGH, Urt. v. 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 377;… Urt. v. 26. September 2002 - RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282 m.w.N.). - BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iSd. § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73 - DRiZ 1974, 99, 100, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472). - BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89
Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, an der festzuhalten ist, kann als Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne der genannten Bestimmung nur ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle gewertet werden, das konkreten Bezug zur Tätigkeit des Richters hat (BGHZ 61, 374; 93, 100, 101; Urteile vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426 f. und vom 24. März 1981 - RiZ 7/80 - DRiZ 1981, 265 f;… Zöller ZPO 15. Aufl. § 21e GVG Rz. 54;… Kissel, GVG , § 1 Rz. 181; vgl. ferner BGHZ 46, 66). - BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81
Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93
- BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
Beamtenrecht - Dienstaufsichtliche Maßnahme gegen Richter
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
- OLG Hamm, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
- BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79
- BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
- BGH, 11.05.1981 - RiZ(R) 6/80
