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   BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00  

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei diesen Gegebenheiten brauchte der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht zu erläutern, daß er die Möglichkeit für ausgeschlossen hielt, der Angeklagte werde sich etwa im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. zu solchen besonderen Fallgestaltungen BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 - BGH, Beschluß vom 27. August 1997 - 2 StR 406/97 - BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 -).
  • BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97  

    StGB § 21, § 323a

    Dies trifft zwar zu, wenn der Täter, der sich in einen Rauschzustand versetzt, infolge psychischer und physischer Alkoholabhängigkeit unter einem derart starken Drang zur Alkoholaufnahme stand, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, erheblich herabgesetzt war (BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98  

    StGB § 64

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 und 27. August 1997 - 2 StR 406/97).
  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97  

    StGB § 64

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 ) kann grundsätzlich auch bei einem therapie-unwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
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