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   BGH, 12.11.2002 - XI ZB 15/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Anforderungen an die Organisation des Anwaltsbüros im Hinblick auf die Übergangsregelung betreffend das am 1.1.2002 in Kraft getretene geänderte Zivilprozeßrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 22/05  

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Rechtsfrage, die Übergangsrecht oder auslaufendes Recht betrifft, in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung hat (BGH, Beschl. v. 12.11.2002 - XI ZB 15/02; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35.95, ZUM 1996, 898).
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