Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89 |
Geldbombe
§ 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte Kraft, sondern List und Schnelligkeit das Bild der Tat prägen
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 249
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- StV 1990, 262
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat …
Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand ( BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand ( BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
- BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen das Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 249 Rdn. 4 jeweils m. w. N.). - BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.08.1991 - 5 StR 297/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Essen, 18.08.2005 - 10 S 156/05
Sonstiges
Keine Wegnahme "mit Gewalt" im Sinne des § 249 StGB liegt jedoch dann vor, wenn nicht die eingesetzte Kraft, sondern List und Schnelligkeit das Bild der Tat prägen ( BGH Urteil vom 12.12.1989 - AZ: 1 StR 613/89 - mwN ). - AG Düsseldorf, 26.04.2004 - 43 C 5879/03 Keine Wegnahme mit Gewalt liegt vor, wenn nicht die eingesetzte Kraft, sondern List und Schnelligkeit das Tatbild prägen (BGH 1 StR 613/89 - Urteil vom 12.12.1989;… Tröndle/Fischer § 249 Rn. 4).
