Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
UrhG § 52 Abs. 1 S. 3
- Jurion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Veranstaltung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- LG München I - 7 O 7309/88
- OLG München, 13.07.1989 - 29 U 1558/89
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
- BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 116, 305
- NJW 1992, 1171
- MDR 1992, 359
- GRUR 1992, 386
- ZUM 1992, 200
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken
cc) Unter den nunmehr gegebenen Verhältnissen darf den Urhebern bei einem Kopienversand der streitgegenständlichen Art ein Anspruch auf eine dieser Werknutzung angemessene Vergütung auch mit Rücksicht darauf nicht verweigert werden, daß das Urheberrecht als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG grundrechtlich geschützt ist und - auch mit Rücksicht auf diese Garantie - im gesamten Urheberrecht der Grundsatz zu beachten ist, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGHZ 116, 305, 308 - Altenwohnheim II; 135, 1, 9 - Betreibervergütung, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91
Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten
Ihrer entsprechenden Anwendung auf Vervielfältigungen (§ 16 UrhG ) steht bereits entgegen, daß die Schranken des ausschließlichen Rechts des Urhebers, die ohnehin grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGHZ 116, 305, 308 - Altenwohnheim II, m.w.N.), einer entsprechenden Anwendung nur in seltenen Fällen zugänglich sind (vgl. dazu auch BGHZ 99, 162, 164 - Filmzitat;… BGH, Urt. v. 18.4. 1985 - I ZR 24/83, GRUR 1985, 874, 876 - Schulfunksendung;… Schricker/Melichar, Urheberrecht, Vor §§ 45 ff. Rdn. 16;… Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 7. Aufl., Vor § 45 Rdn. 3).Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner - nach Ergehen des Berufungsurteils verkündeten - Entscheidung "Altenwohnheim II" (BGHZ 116, 305 ) ausgeführt hat, ist bei Anwendung des § 52 Abs. 1 UrhG von einem engen Veranstaltungsbegriff auszugehen, weil die Vorschrift als Schranke für das ausschließliche Recht der öffentlichen Wiedergabe grundsätzlich eng auszulegen ist.
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93
"Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von …
Dieser beruht auf der Lehre vom geistigen Eigentum und besagt, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 92, 54, 57 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern; 97, 37, 43 - Filmmusik; 116, 305, 308 - Altenwohnheim II).
- BGH, 12.11.1992 - I ZR 194/90
Katalogbild - Katalogbildfreiheit
Der tragende Leitgedanke des Urheberrechts, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (zuletzt BGHZ 116, 305, 308 - Altenwohnheim II m.w.N.; st. Rspr.), läßt eine Einschränkung nur in den engen Grenzen des jeweiligen Ausnahmetatbestandes und seines konkreten Normzwecks zu. - BGH, 09.06.1994 - I ZR 23/92
"Verteileranlage im Krankenhaus"; Übertragung von Hörfunksendungen geschützter …
Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner - nach der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts verkündeten - Entscheidung "Altenwohnheim II" (BGHZ 116, 305, 307) ausgeführt hat, werden durch § 52 Abs. 1 UrhG nur Einzelveranstaltungen aus besonderem Anlaß von der Vergütungspflicht freigestellt, nicht aber regelmäßige Werkwiedergaben, insbesondere tägliche Dauernutzungen. - BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
Begriff der Veranstaltung im Urheberrecht
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [- I ZR 210/89 - vom 12.12.1991 in BGHZ 116, 305], nach der § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG dahin auszulegen ist, daß von der Vergütungspflicht für Wiedergaben geschützter Musikwerke in Altenheimen nur Einzelveranstaltungen aus besonderem Anlaß, nicht aber regelmäßige Werkwiedergaben, insbesondere die tägliche Dauernutzung, freigestellt sind. - LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 2 U 50/02
Nanosol
Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klägerin zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH, NJW 1992, 1171, 1173 re. Sp. m. w. N.).
