Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB; § 177 StGB; § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Fahrlässigkeit; Fehlende Therapiebereitschaft; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
StGB § 177 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
StGB § 177 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 225
- NJW 2001, 836
- NStZ 2001, 313
- NStZ 2001, 367 (Ls.)
- StV 2001, 160
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz; …
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836). - BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung …
Das gefährliche Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB muss nicht Nötigungsmittel sein, es genügt, dass es bei der Vornahme der sexuellen Handlung eingesetzt wird ( BGHSt 46, 225, 228).Damit hat die Strafkammer zwar nicht verkannt, daß das gefährliche Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht Nötigungsmittel sein, muß, es vielmehr genügt, daß es bei der Vornahme der sexuellen Handlung eingesetzt wird ( BGHSt 46, 225, 228).
- BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01
Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung); …
Denn Nadeln und brennendes Feuerzeug gebrauchte er bei seinen sexuellen Handlungen (vgl. BGHSt 46, 225;… BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5) zumindest auch als Nötigungsmittel.
- BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der …
Nach den bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte die Schlüssel weder als Nötigungsmittel zur Erzwingung der (möglicherweise) sexuellen Handlung noch als Mittel dieser Handlung selbst eingesetzt (zum Begriff des Verwendens vgl. BGHSt 46, 225, 228 f.; BGH NStZ 2000, 254; 2005, 35;… MüKo-Renzikowski § 177 Rdn. 81;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 84;… Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 89). - BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07
Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation …
Auch wenn nach den Feststellungen des Landgerichts das Tatmesser möglicherweise nur ein Taschenmesser mit einer einige Zentimeter langen Klinge war, war es doch durch die konkrete Art der Verwendung im Halsbereich der Nebenklägerin geeignet, erhebliche - wenn nicht gar lebensgefährliche - Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ 2000, 419; 2005, 35; NStZ-RR 2002, 108). - BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Das Landgericht hat im Fall II 3 das Vorliegen der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 b StGB mit der zutreffenden Erwägung abgelehnt, daß hinsichtlich des Eintritts der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. des Todes der Geschädigten zumindest bedingter Vorsatz erforderlich gewesen wäre ( BGHSt 46, 225, 226 ff.;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 44, 48; vgl. auch BGH StV 2002, 423, 424 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB]), der den Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden konnte. - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die …
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; 51, 276, 278; BGH NStZ 2004, 261; StV 2006, 416).b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278;… vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
- BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der …
Die Feststellungen belegen nicht zweifelsfrei, dass das Messer bei der zur Vergewaltigung führenden Nötigung oder bei dem sexuellen Geschehen eingesetzt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 229). - BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01
Waffeneigenschaft eines Gummiknüppels; Verwenden einer Waffe beim Tatbestand der …
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 12. Dezember 2000 ( StV 2001, 160; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hierzu ausgeführt, daß der Erfüllung dieser Qualifikation nicht entgegenstehe, daß der Angeklagte die Waffe oder das gefährliche Werkzeug ausschließlich bei der sexuellen Handlung, nicht aber als Nötigungsmittel einsetzt, denn der Wortlaut der Vorschrift knüpfe mit der Formulierung "bei der Tat" an beide Bestandteile des zweiaktigen Grunddelikts an. - BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen); …
Es lag hier zumindest nicht fern, dass es sich bei der vom Angeklagten bei der Tat als Werkzeug verwendeten Salami aufgrund ihrer konkreten Beschaffenheit und Verwendung um ein gefährliches Werkzeug handelte (vgl. BGHSt 46, 225, 228; NStZ-RR 2003, 202). - BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …
- BGH, 22.06.2004 - 4 StR 135/04
Versuchte Vergewaltigung (Tenorierung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs: …
- BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher …
- BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03
Vergewaltigung und schwerer Raub (gefährliches Werkzeug: Kugelschreiber, konkrete …
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 182/07
Strafzumessung bei besonders schwerer Vergewaltigung (Feststellungen; kein …
- BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04
Besonders schwere Vergewaltigung (Tenor); Unterbringung in einer …
- LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
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