Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01   

Unaufgeklärter Tötungshergang

§§ 212, 15 StGB, "unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf" nur, wenn der Täter bei der Tötungshandlung schon (aus seiner Sicht) zum Versuch angesetzt hatte (§§ 22, 23 StGB)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB; § 227 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Unmittelbares Ansetzen (Tatplan; Eigendynamik nach Vorbereitungshandlungen; Ausschaltung der Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers; wesentliche Zwischenschritte bei mehraktig geplantem Tatgeschehen); Versuch; Vorsatz; Alternativität; Irrtum über den Kausalverlauf (unerhebliche Abweichung); Mord; Körperverletzung mit Todesfolge; Fahrlässige Tötung; Zweifelsgrundsatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Kofferraum-Fall

    § 212 StGB; § 16 StGB; § 23 StGB; § 222 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB
    Mehraktiges Tötungsgeschehen; verfrühter Erfolgseintritt; Irrtum über den Kausalverlauf; wesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf; Versuchsbeginn

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1057
  • NStZ 2002, 309
  • StV 2002, 538
  • JR 2002, 381



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (BGHR StGB § 22 Ansetzen 30 m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01  

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auch im übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01  

    Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes;

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, dass eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind ( BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135; BGH NJW 2002, 1057).

    Bewirkt der Täter, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf den Taterfolg erst durch eine spätere Handlung herbeiführen will, diesen bereits durch eine frühere Handlung, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolges dann in Betracht, wenn er bereits vor der Handlung, die den Taterfolg verursacht, die Schwelle zum Versuch überschritten hat oder sie zumindest mit dieser Handlung überschreitet (BGH GA 1955, 123, 124; BGH NJW 2002, 1057).

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind ( BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135; BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).

    Danach gilt insbesondere folgendes: Bewirkt der Täter, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf den Taterfolg erst durch eine spätere Handlung herbeiführen will, diesen bereits durch eine frühere Handlung, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolges dann in Betracht, wenn er bereits vor der Handlung, die den Taterfolg verursacht, die Schwelle zum Versuch überschritten hat oder sie zumindest mit dieser Handlung überschreitet (BGH GA 1955, 123, 124; BGH NJW 2002, 1057; RG DStR 1939, 177, 178).

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  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02  

    Freispruch des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Der Zweifelssatz gebietet es nicht etwa, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10  

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH NJW 2002, 1057).

    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057).

    Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist.

  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08  

    Wohnungseigentum - Erlös aus Zwangsverwaltung für Hausgeld anderer Einheit?

    Die Berufung auf die behauptete Absprache wäre dem Beteiligen zu 4 verwehrt (vgl. Senat, Urt. v. 7. Dezember 2007, V ZR 65/07, NJW 2008, 1225, 1227; BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1057, 1058).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04  

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Der Zweifelssatz gebietet es nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06  

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen ( BGHSt 26, 201, 203; BGHR StGB § 22 Ansetzen 30 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07  

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 30 m. w. N.).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 325/03  

    Beweiswürdigung (in dubio pro reo; Zweifelssatz; Überzeugungsbildung;

    Das Landgericht war gehalten, die von ihm für möglich erachtete, nach dem Zweifelsgrundsatz denkbar mildeste Variante schuldhafter Beteiligung des Angeklagten im Zusammenhang mit der Tötung des I. konkret festzustellen und hiernach die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten zu bestimmen (vgl. dazu BGHSt 22, 12; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Tatsachenalternativität 3; StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 17; BGH NStZ-RR 2000, 171-172; NStZ 2002, 309).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04  
  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12  

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08  
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