Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Beseitigung eines Baumes mit zu nahem Grenzabstand

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Beseitigungsanspruch gegen Störer

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der Grundstücksgrenze befindlichen Baumes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Störer: Wann Verurteilung zu konkreter Maßnahme möglich?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 1035
  • MDR 2004, 503
  • NZM 2004, 312
  • VersR 2004, 797



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10  

    Mietrecht - Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel = Mietmangel!

    Denn es ist von ihr zu entscheiden, wie sie den rechtswidrigen Zustand beseitigen will (vgl. BGH Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035, 1037; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 253 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04  

    Immobilien - Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?

    Die Parteien und das Berufungsgericht haben nämlich bisher übersehen, dass der Störer regelmäßig zwischen verschiedenen zur Abhilfe geeigneten Maßnahmen wählen kann, es also grundsätzlich ihm überlassen bleibt, auf welchem Weg er die Beeinträchtigung abwendet; daher kann der Beeinträchtigte in der Regel lediglich die Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung der Beeinträchtigung verlangen und der Urteilsausspruch nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art lauten (Senat, Urt. v. 12. Dezember 2003, V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1037 m.w.N.).

    Das ist aber nur dann zulässig, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet oder wenn weitere Maßnahmen zwar möglich sind, vernünftigerweise jedoch nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können (Senat, Urt. v. 12. Dezember 2003, V ZR 98/03, aaO).

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03  

    Immobilien - Ausgleich für unabwendbare Gefahrenlage

    Die mittelbare, aber in adäquatem Zusammenhang mit der Störung (Senat, BGHZ 144, 200, 203) stehende Ursache war eine Handlung der Beklagten, die Rodung des Waldbestandes über das Maß hinaus, das für die Standsicherheit der verbleibenden Bäume unschädlich war (allgemein zur Störerhaftung bei Naturereignissen: Senat BGHZ 157, 33 - Kiefernnadeln; Urt. v. 28. November 2003, V ZR 99/03, NJW 2004, 603 - Betonplatte; v. 12. Dezember 2003, V ZR 98/03, NJW 2004, 1035 - Druckstempel).
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