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   BGH, 12.12.2007 - IV ZR 144/06   

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 624
  • VersR 2008, 386



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 169/06  

    AGB - Krankenversicherungsvertrag: Erlaubnis zur Änderung der Klauseln unwirksam

    Über die von § 178g Abs. 3 VVG gezogenen Grenzen hinaus kann der Versicherer seine Krankenversicherungsbedingungen aber nicht wirksam zum Nachteil der Versicherungsnehmer ändern (§ 178o VVG, Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 130/06 - Tz. 12 a.E. und - IV ZR 144/06 - Tz. 15 a.E.).
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