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   BGH, 12.12.2007 - XII ZR 173/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Vaterschaftsanfechtungsklage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg, 16.04.2004 - 29 F 13/04
  • OLG Celle, 11.08.2004 - 15 UF 89/04
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZR 173/04

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 449
  • FamRZ 2008, 501



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11  

    Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung

    Wie der BGH (FamRZ 2008, 501-502) entschieden hat, darf ein ohne Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters eingeholtes privates DNA-Vaterschaftsgutachten gegen den Willen des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung nicht verwertet werden, weil es auf einer nicht gerechtfertigten Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung beruht; es ist deshalb auch nicht zur schlüssigen Darstellung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne des § 1600 b BGB geeignet (BGH, FamRZ 2005, 340 ff.; FamRZ 2005, 342 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12  
    Ebenso wenig bedarf noch der Vertiefung, ob der Antragsteller im vorliegenden, insoweit wegen § 177 Abs. 1 FamFG nur eingeschränkt dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Vaterschaftsanfechtungsverfahren mit Blick auf die vom Senat geteilte höchstrichterliche Rechtsprechung (eingehend BGH FamRZ 2008, 501 m.w.N.) überhaupt einen Anfangsverdacht im Sinne von § 1600 b Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB schlüssig dargetan hat (vgl. auch § 171 Abs. 1 S. 2 FamFG; dazu BT-Drucks. 16/6308, S. 244).
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