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   BGH, 13.01.2003 - XI ZR 53/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,10335
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 53/02 (1) (https://dejure.org/2003,10335)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - XI ZR 53/02 (1) (https://dejure.org/2003,10335)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - XI ZR 53/02 (1) (https://dejure.org/2003,10335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Drückervermittelte Wohnungsfinanzierung - Darlehensaufnahme für den Erwerb einer Eigentumswohnung - Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Verbraucherfeindliche, die Interessen der Banken in besonderem Maße bevorzugende Einstellung - Dienstliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesgerichtshof; Anfechtung der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - XI ZR 53/02
    Ergänzend stützen sich die Kläger darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von den Klägern sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leiten die Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

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