Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 21e GVG; § 233 StGB
Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ausschließliche Übertragung bereits anhängiger Verfahren; hohe Begründungsanforderungen; eingehende Darlegung der Überlastung; Beschleunigungsgebot); Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- institut-fuer-menschenrechte.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )
Kurzfassungen/Presse (3)
- institut-fuer-menschenrechte.de (Kurzinformation)
Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
§ 338 StPO, § 223 StGB
Besetzungsrüge § 338 Nr. 1 StPO und zu den Vor. des Menschenhandels § 223 Abs. 1 S. 1 StGB - lto.de (Kurzinformation)
Abgabe eines eingetragenen Verfahrens an Hilfskammer ist unter pauschalem Hinweis auf Überlastung unzulässig
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.03.2009 - 89 KLs 2/07
- BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2011, 157
- StV 2010, 296
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"
Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
