Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 21e GVG; § 233 StGB
    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ausschließliche Übertragung bereits anhängiger Verfahren; hohe Begründungsanforderungen; eingehende Darlegung der Überlastung; Beschleunigungsgebot); Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • institut-fuer-menschenrechte.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

Kurzfassungen/Presse (3)

  • institut-fuer-menschenrechte.de (Kurzinformation)

    Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 338 StPO, § 223 StGB
    Besetzungsrüge § 338 Nr. 1 StPO und zu den Vor. des Menschenhandels § 223 Abs. 1 S. 1 StGB

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abgabe eines eingetragenen Verfahrens an Hilfskammer ist unter pauschalem Hinweis auf Überlastung unzulässig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2011, 157
  • StV 2010, 296



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10  

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
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